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Die Ausbildung zum/zur Ergotherapeut/in

Autor: ergoXchange

Rechtsgrundlagen

Grundlagen der Ausbildung sind das Gesetz über den Beruf des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (BeArbThG) vom Mai 1976 und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (BeArbThAPrO) vom März 1997.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 ist die Berufsbezeichnung Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/in durch Ergotherapeut/in ersetzt.

Aktuelle Grundlage sind seitdem das Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV) vom 02.08.1999.

Die Ausbildung erfolgt an Berufsfachschulen, (staatlich anerkannten) Schulen oder Lehranstalten für Ergotherapie und dauert 3 Jahre.

Zugangsvoraussetzung ist der Realschul- oder ein vergleichbarer Abschluss oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Eine abgeschlossene Ausbildung als Krankengymnast/in, Physiotherapeut/in oder Erzieher/in kann mit mindestens einem Jahr angerechnet werden.

3-jährige Berufsausbildung

Inhalte und Ablauf

Die theoretische Ausbildung umfasst verschiedene Kategorien. Im Bereich der medizinischen Ausbildung beschäftigt man sich mit Fächern wie:
  • Biologie, Anatomie, Physiologie
  • Gesundheitslehre
  • Arbeitsmedizin
  • Allgemeine und Spezielle Krankheitslehre.
Sozialwissenschaftliche Inhalte werden behandelt in folgenden Fächern:
  • Soziologie
  • Psychologie
  • Pädagogik und Sonderpädagogik.
Zu den fachspezifischen Ausbildungsinhalten gehören:
  • Berufs-, Staats- und Gesetzeskunde
  • Bewegungserziehung, Spiel und musische Gestaltung
  • Hilfen zur Bewältigung von Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Sprache und Schrifttum
  • Einführung in die Arbeitswelt
  • Grundlagen der Arbeitstherapie.
Hinzu kommen im Bereich der Vermittlung von handwerklich-gestalterischen Techniken Themen wie:
  • Planung von Arbeitsvorgängen
  • Bildnerisches Gestalten
  • Technisches Zeichnen und Lesen von Werkplänen
  • Arbeiten mit Holz, Metall, Ton, Pappe und Papier, Leder, Kunststoff und textilem Material.
Wie sich die praktische Ausbildung über die Gesamtausbildungsdauer verteilt, wird von der ausbildenden Schule bestimmt. Die Bereiche Praxis der Ergotherapie umfassen in etwa ein Drittel der Ausbildungszeit.


Abschlussprüfung

Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach abgeschlossener Berufsausbildung bestehen Ausübungsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Kliniken und Einrichtungen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation. Betätigungsfelder bestehen einerseits in der therapeutischen Arbeit mit Kindern in Sonderschulen oder Heimen sowie andererseits mit alten Menschen in geriatrischen Einrichtungen wie Alters- und Pflegeheimen. Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen werden in mobilen Diensten eingesetzt oder haben die Möglichkeit, sich in einer freien Praxis niederzulassen.

Tätigkeiten
  • Ergotherapeutische Diagnostik
  • Erstellen spezieller Therapiepläne zur Förderung geistiger und körperlicher Fähigkeiten oder Funktionen von akut oder chronisch Kranken und Behinderten
  • Durchführung von Einzel- und Gruppenbehandlungen im handwerklichen, musischen, geistigen und psychosozialen Bereich zur Unterstützung der beruflichen und sozialen Eingliederung bzw. Wiedereingliederung
  • Entwicklung von individuell angepassten Hilfsmitteln, die z.B. das selbständige Schreiben oder Essen ermöglichen
  • Aufsetzen von Schriftstücken nach stichwortartigen Angaben,
  • Beratung der Patienten und Angehörigen
  • Organisatorische und administrative Tätigkeiten (etwa Erstellen von Verlaufsberichten oder Gutachten)
Umgang mit
  • Kollegen, Patienten, Ärzten, Psychologen, Psychiatern, Krankengymnasten, Logopäden, Sozialarbeitern
Arbeitsmittel/
Werkzeug
Material
  • Hämmer, Feilen, Raspeln, Nägel, Zangen
  • Webstühle, Nähmaschinen, Brennöfen, Töpferscheibe
  • Peddigrohr, Weidenruten, Buntstifte, Kreisen, Pinsel
  • Schreibmaschine, Radio, Tonbandgerät, Diaprojektor
  • Spezial-, Puzzlespiele, Magnetbuchstaben
Arbeitsort/
Arbeitsum-
gebung
  • Behandlungszimmer, Werkstatt

Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Psychomotorik/Bewegungspädagogik, Musik-, Kunst-, Tanztherapie, Entspannungstechniken und Autogenes Training, Sonderpädagogik, neurophysiologische Behandlungsmaßnahmen
Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
  • Ergotherapie Studium
  • Lehrkraft an Fachschulen für Ergotherapie
  • Diplom-Medizinpädagoge/pädagogin
  • Diplom-Heilpädagoge/pädagogin
  • Diplom-Sozialarbeiter/in, Diplom-Sozialpädagoge/pädagogin

Schulen, die zum Ergotherapeuten ausbilden

Alle eingetragenen Schulen finden Sie in unserem Ergotherapie Adressbuch.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, dann besuchen Sie doch unser Ergotherapie-Forum. Dort können Sie Fragen stellen, Fragen beantworten oder einfach nur Ihre Meinung dazu sagen.

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