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Diskussionsforum

Rezeptabrechnung in der Arbeitstherapie

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29. April 2008 21:52 # 1
Registriert seit: 26.04.2008
Beiträge: 3

Wer kann mir helfen, bei der Rezeptabrechnung in der Arbeitstherapie?
Wie lässt sich eine Belastungserprobung abrechnen?
Wie lange kann eine Belastungserprobung durchgeführt werden, ohne daß die Kassen Ärger machen?

30. April 2008 08:51 # 2
Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 494

Rezeptabrechnung - das heißt doch, du hast ein Rezept. Und wenn du etwas darauf stehen hast, dann hast du den geltenden Heilmittelkatalog als Grundlage und dort...findest du alles . Wenn Zeiten vorgegeben sind ergibt sich das aus den Kassenvorgaben zur Abrechnung. Mehr kann ich zu deinen ungenauen Angaben nicht machen.(vielleicht Pos.54111 - Beratung zur Integration in häusl./soz. Umfeld)
Wo wird therapiert, was soll therapiert werden bzw. warum, usw. Einfach etwas mehr mitteilen, dann kann man mehr sagen...


>>>Gemeinsam kann man vieles erreichen - also ich bin Mitglied im b.e.d. und meiner Praxis tut es gut.<<<
30. April 2008 09:04 # 3
Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 223

Hallo Matkkh,

ich hab Dir was geschickt, schau da mal unter den Punkten Belastungstraining bei den einzelnen Störungsbildern nach.
Schwierig wird es(leider), wenn Du Deinen Klienten mit Rezept in eine Arbeitstherapiegruppe einbindest. Das ist so ein Grenzfall, aber durchaus möglich. Schreib mir doch mal genauer wie das in dem Fall so abläuft...

Chris

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