Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 3
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Hallo Ergo´s,
ich möchte eine Praxis für Ergotherapie ausschliesslich für Privatpatienten und Privatzahler (Kurse) eröffnen. Wer hat bereits Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt? Konkrete Fragen wären z.B.: Müssen bestimmte Voraussetzungen für Privatpatienten geschaffen werden und wie verhält es sich mit der KK-Zulassung?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
anlego
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Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 494
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Wenn du ausschließlich Private versorgen willst, ist doch keine Kassenzulassung notwendig Die Privaten "orientieren" sich an deiner fachlichen Voraussetzung, also dem Berufsabschluß. Allerdings kannst du allein nur wissen, ob es das bringt, wenn du ausschließlich für Privat arbeitest, denn so wie ich es bei dir lese, richtest du dir sowieso eine Praxis ein. >>>Gemeinsam kann man vieles erreichen - also ich bin Mitglied im b.e.d. und meiner Praxis tut es gut.<<<
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Registriert seit: 18.05.2008
Beiträge: 7
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Hallo,
mal eine Frage: Warum möchtest du eine Praxis ausschließlich für Privatpatienten/-zahler eröffnen?
toast
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Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 3
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Hallo toast,
1. Mein Grundgedanke ist, das ich mich im Hinblick auf die derzeitigen Entwicklungen im Gesundheitssystem (Gesundheitsfond, Verordnungsrückgänge, etc.) einfach unabhängiger am Markt darstelle. 2. Zudem möchte ich meinen Patienten spezielle Therapieverfahren und Kurse anbieten, die i.d.R. nicht von den KK übernommen werden. 3. Mein Konzept weicht insgesamt deutlich von einer "normalen" Ergotherapiepraxis ab. 4. und noch vieles mehr....
Ich hoffe, ich konnte deine Frage damit beantworten.
anlego
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Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
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Hallo anlego! 1. Ich bin mir sicher, dass du nicht die Bestimmungen der Gesetzlichen Kassen erfüllen musst. Die Privaten geben keine Vorgaben. (ab jetzt bin ich mir nicht mehr sicher) 2. Du kannst dich dann freiwillig bei der BG versichern. Link3. Du musst die Praxis beim Gesundheitsamt anmelden. 4. Du brauchst eine Steuernummer 5. Es wäre ein Praxis-Schild sinnvoll, mit deinen Leistungen (aber auch hier darfst du nicht mit Heilung werben) Mehr fällt mir nicht ein. Dein Vertragspartner ist der Klient. Mit ihm musst du eine Honorarvereinbarung abschließen. Vorlagen findest du hier LinkGrüße von Maria2 http://www.bed-ev.de/
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Hallo, Du mußt nicht die Richtlinien der KK erfüllen. Ein Nutzungsänderungsantrag muß beim örtlichen Bauamt trotzdem gestellt werden (macht normaler Weise der Vermieter). Eine Berufshaftpflichtversicherung ist wichtig, die BG ist Pflicht, KK muß informiert werden-wegen Beitrag und ebenso ist zumindestens eine Anfrage bei der DRV Bund notwendig....und natürlich das Finanzamt will daswill irgend wann Geld haben, also Steuernummer holen. Und viel Spass PS. neulich wurde diese Frage auch bei physiode gestellt und es wurde für nur privat sehr negativ beurteilt
Mit freundlichen Grüßen Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 80
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Hallo, darf ich nachfragen, was du dann für eine mofu oder senso-perz Behandlung berechnen würdest? Gruss Nevio
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Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 3
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Hallo Nevio,
für Privatpatienten die mit einer ergotherapeutischen Verordnung in die Praxis kommen, wird i.d.R. der 1,8 fache VDAK-Satz berechnet. Bei Patienten die zur Gesundheitsprävention die Therapie privat bezahlen, spezielle Therapieangebote wahrnehmen oder Kurse belegen, werden individuelle Beträge vereinbart. Dies wird vor Beginn der Behandlung durch einen Dienstleistungs- oder Behandlungsvertrag festgelegt.
Gruß, anlego
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