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teilweise selbstständig machen

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24. Juli 2008 13:42 # 1
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 7

ich bin Angestellte (30h) und mache Beschäftigungstherapie im Seniorenheim. Möchte mich jetzt teilweise selbstständig machen und auf Rezeptbasis Hausbesuche durchführen. Klienten habe ich, aber keine Praxis und Angestellte.

ich weiß nur nicht ob das überhaupt funktioniert?
wo ich mich anmelden muss (erlaubnis)?
wie ich rezepte abrechnen kann?

Über eure Hilfe/ Buchtipps wäre ich sehr dankbar...

24. Juli 2008 17:06 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 24.07.2008 17:41:00
Da müßtest Du FM in einer zugelassenen Praxis werden. Beim Finanamt melden, BG anmelden mit Deiner KK sprechen und mit der DRV Bund komunizieren..Dein AG müßte damit einverstanden (Nebentätigkeit)
Hab ich was vergessen...das Buch "Die eigene Praxis" kaufen ISBN 3-00-015927-4 Dritte überarbeitete Auflage (oder ist es schon die Vierte üaAuflage), enthält gute Tipps, auch wenn man keine Praxis eröffnet
Natürlich ist es gut einmal die Foren durchzustöbern, man findet schon ne ganze Menge z.B.im gleichen Forum:
Behandlung von PP ohne Praxisbeteiligung
Igelchen

PS: noch ein link zum Thema:
Link auch auf meiner HP unter hilreiche Links zu finden Link


"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
24. Juli 2008 18:23 # 3
Registriert seit: 26.10.2005
Beiträge: 7

muss ich wirklich freier Mitarbeiter in einer Praxis sein? Ich möchte mich nur teilweise Selbstständig machen und die Rezepte für mich abrechnen?

25. Juli 2008 09:01 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 29.07.2008 16:11:00
Zitat:

muss ich wirklich freier Mitarbeiter in einer Praxis sein? Ich möchte mich nur teilweise Selbstständig machen und die Rezepte für mich abrechnen?


du hast die antwort auf deine frage schon gekriegt-- es gibt keine möglichkeit, als nicht-zugelassene rezepte für "dich" abzurechnen, außer.......
"für dich" abrechnen geht nur mit zulassung - zulassung nur mit eigenen räumen, sonst selbständig als fm- abrechnen für/über zugelassene praxis.
teilweise selbständig ist in diesem fall so unmöglich wie ein bischen schwanger...

gruß - saloia

---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
25. Juli 2008 15:15 # 5
Pitjes
Pitjes
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 441

Zitatanfang: teilweise selbständig ist in diesem fall so unmöglich wie ein bischen schwanger...
Zitantende

Ganz cool aus der Hüfte, Frau Kollegin, aber richtig!
Wobei sich die Teilzeit schon aus der Gesundheitsreform ableitet, sonst würde ich hier nicht sitzen! Verordnungsstoppp und Regressandrohungsszenario, und es gibt keine Vollbeschäftigung für FMsige ohne Praxis, sonst hättest Du ja ne Zulassung.
Dafür bin ich mal geteert und gefedert worden, nämlich zu meiner Ausbildungszeit von meinen Mitschülern/innen, weil ich damals schon einen Bericht des 3Sat zitierte, worin der Untergang der Vollbeschäftigung prognostiziert wurde. Na, und?
Mitleidige Grüße wünscht Pitjes

28. Juli 2008 17:26 # 6
Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 3

Hallo igelchen,

was du geschrieben hast ist sehr hilfreich, da ich vorhabe als freie mitarbeiterin anzufangen. nur ist es ziemlich schwierig eine praxis zu finden, gerade im ländlichen bereich. aber einen versuch ist es wert.

gruß nic1976

29. Juli 2008 10:16 # 7
Pitjes
Pitjes
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 441

Zitatanfang: Hallo igelchen,

was du geschrieben hast ist sehr hilfreich, da ich vorhabe als freie mitarbeiterin anzufangen. nur ist es ziemlich schwierig eine praxis zu finden, gerade im ländlichen bereich. aber einen versuch ist es wert.

gruß nic1976
Zitatende

Ich befinde mich hier im ländlichen Bereich, und grade dort sollte! man/frau es vergessen. Die berühmten Landärzte haben es schon oberschwer, und deren Gehaltsschwelle liegt in völlig anderen Bereichen als wie bei uns. Wenn überhaupt, dann in einer größeren Stadt, wohlmöglich als Kooperationspartner für Hausbesuche einer/der dort ansässigen Praxen. Ich würde mal behaupten, die werden das mögen, weil die dafür keine/n Festangestellte/n freistellen oder extra jemand einstellen müssen für die Sparte. Und die Hausbesuche sind eine gleichwertige Säule des Gesamttherapieangebots, und daher nicht wegzudenken.

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