Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Schüler & Studenten >> Gesundheitszeugnis für Berufserlaubnis

Diskussionsforum

Gesundheitszeugnis für Berufserlaubnis

Optionen:
18. August 2008 08:53 # 1
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6

Liebe Grüße in die Runde,

ich bin gerade dabei mein Gesundheitszeugnis zur Erlaubnis den Beruf ausüben zu dürfen zu beantragen. Leider weiß mein Arzt jedoch nicht, was alles zu untersuchen ist...
Habt einer von euch das schon hinter sich und kann mir sagen was alles untersucht werden mußte?

Würde mich über Antworten sehr freuen, Andrea

18. August 2008 11:01 # 2
sonja.
sonja.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 238

Mein Arzt hat mir nur Blutdruck gemessen, da er über weitere nicht vorhandene chronische Krankheiten informiert ist - da ich dort schon länger hin gehe.
War kein Akt - normalerweise wissen die Ärzte auch, was sie tun müssen. Nicht nur Ergos brauchen ein Gesundheitszeugnis...

18. August 2008 11:32 # 3
Pitjes
Pitjes
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 441

Es geht im Endeffekt ja bloß darum, dass Du keine ansteckenden Krankheiten hast, und eine Gefahr für Deine Patienten darstellst in eben diesem und im psychiatrischen Bereich. Das Gesundheitszeugnis ist lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, und braucht kein Gutachten darzustellen. Es reicht der Satz: "Frau xyz hat sich heute in meiner Praxis vorgestellt. Es bestehen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken zur Ausübung des Berufes der Ergotherapeutin.
Unterschrift:

18. August 2008 12:39 # 4
Registriert seit: 23.04.2008
Bundesland: Thüringen
Beiträge: 34

es geht ja auch darum ob bei dir die ganzen impfungen auf den neusten stand sind.......aba es is reine routine

18. August 2008 13:57 # 5
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Da muss stehen das du körperlich und seelisch gesund bist.
und aufgrund dessen in der lage bist den beruf auszuüben, bzw. keine bedenken bestehn bei der ausübung.

impfungen interessieren überhaupt nicht beim gesundheitszeugnis

18. August 2008 14:27 # 6
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6

Danke an alle !

18. August 2008 17:26 # 7
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 383

Es sollte schon drin stehen, daß Du
"Frei von Sucht und ansteckenden Krankheiten bist"!

22. August 2008 10:35 # 8
sonja.
sonja.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 238

Wir haben damals einen Vordruck von der Schule bekommen, den habe ich dir einmal rausgesucht.

Ärztliches Zeugnis
Zur Vorlage beim Gesundheitsamt der Stadt ***

gemäß Beschäftigungs - und Arbeitstherapeutengesetz in der jeweils gültigen Fassung.

Frau /Herr *** geb. am *** in *** wohnhaft in ***

Die / Der Vorgenannte wurde heute von mir untersucht.

Sie / Er ist danach weder wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte noch wegen einer Sucht zur Ausübung des anngestrebten Berufes ungeeignet.

Sie / Er ist auch frei von ansteckenden Krankheiten.

Ort,*** den***
Unterschrift Arzt

22. August 2008 14:42 # 9
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 104

Der vorgegeben Text von Sonja sagt das aus, was auch in der Prüfungsordnung (oder im Gesetz - ich weiß jetzt nicht enau) steht. Im Zweifelsfall kann man sich den Text suchen. Dann ist man auf der sicheren Seite, was vom Arzt vorliegen muss.
LG

Optionen:

nach oben scrollen