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Diskussionsforum

Abrechnung von Arbeitstherapie

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9. September 2008 15:06 # 1
Registriert seit: 27.02.2005
Beiträge: 5

Liebe Kollegen,

ich arbeite in einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Menschen.
Wir würden gerne die Arbeitstherapie auch auf Verordnung unserer Ärzte ohne den Rahmen der medizinischen Rehablilitation anbieten.
Gibt es die Möglichkeit für uns als Einrichtung Ergotherapie abzurechnen, ohne eine Zulassung für eine Praxis beantragen zu müssen?
Von einer psychiatrischen KLinik z.B. weiß ich, dass die ERgotherapeuten dort auch ambulante ET abrechnen können.
Müssen wir evtl. Verträge mit Krankenkassen abschließen, oder gibt es eine allgemeingültige Regelung?

Freue mich über alle Hinweise
Gruß
Mareike
10. September 2008 11:29 # 2
Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 223

Hallo,

da gibt es mehrere Möglichkeiten.
Wer ist denn bei Euch der Kostenträger?

Chris

10. September 2008 15:17 # 3
Registriert seit: 27.02.2005
Beiträge: 5

Hallo Chris,

unsere Kostenträger sind:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland
- Landschaftsverband Rheinland
- Krankenkassen

Es wäre toll, wenn das klappen würde
Gruß
Mareike
11. September 2008 08:36 # 4
Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 223

Hallo Mareike,

die RV hat in der KTL(Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation unter E
ab E02(Arbeitstherapie einzeln)
bis E10(Gartentherapie)
Leistungen mit Leitungsziffern aufgeführt. Das dürfte kein Problem sein.

Wenn Di Dir die "Anlgane zum Vertrag gem. § 125 SGB V über die Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen ansiehst,
findest Du unter den bekannten Indikationen, z.B. bei motorisch funktionellen Störungen
unter Leistung z.B. Belastungstraining
bei sensomotorisch/perzeptiven
vorberufliches Training und Belastungserprobung etc...

Ich hoffe ich konnte Dir helfen, wenn Du noch Fragen hast....

Chris

11. September 2008 15:18 # 5
Registriert seit: 27.02.2005
Beiträge: 5

Hallo Chris,
die KTL verwenden wir, um unsere Leistungen im Rahmen der Rehabilitation nachzuweisen und abzurechnen. Dann haben wir aber schon eine Kostenzusage für die ganze Maßnahme. Übernehmen die RV auch einzelne KTL-Maßnahmen? Und wie wäre dann die Vorgehensweise?

Abgesehen davon, nehme ich jetzt Kontakt zu den örtlichen Krankenkassen auf (die allerdings scheinbar auch nicht so genau wissen, wer für diese Frage zuständig ist...)

Danke für deine bisherigen Antworten!
Mareike

28. September 2008 14:24 # 6
Registriert seit: 06.10.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 25

Hallo Mareike,

Grundvoraussetzung sind Räumlichkeiten, die von denen räumlich getrennt sind, die stationäre Patienten benutzen. Eine Kassenzulassung muß beim Landesverband der Krankenkassen mit Skizze, Mietvetrag etc. beantragt werden. Ihr müßtet also eine Praxis in eurem Hause eröffnen, die einen nachgewiesenen fachlichen Leiter mit Berufszulassung hat. Homepage:
www.vdak.de/vertragspartner/sonstige-vertragspartner/Heilmittelerbringer/index.htm

Schau einfach mal nach.

Alles Gute

diplomer
Diplom-Ergotherapeutin
Fachtherapeutin für Kognitives Training
29. September 2008 18:38 # 7
Registriert seit: 24.04.2005
Beiträge: 2

Hallo Mareike,

stand vor kurzem genau vor diesem Problem und keiner konnte mir ausreichend Auskunft geben. Arbeite ebenso in einer Rehaeinrichtung, in der es aus räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist eine Praxis mit zusätzlichen Räumen zuzulassen. Beim BDE bekam ich folgenden Tipp: Ausgehend davon das Arbeitstherapie in der Regel in Gruppentherapie stattfinden sollte, können dies niedergelassene Praxen selten qualitativ anbieten. Sinnvoll ist also mit einer Praxis einen Kooperationsvertrag abzuschließen - die Praxis rechnet die Rezepte ab, und bei euch wird die AT stattfinden. Von den erhaltenen Leistungen kann sich, vertraglich festgehalten die Praxis z.B. 10% bis 20% behalten - für den Verwaltungsaufwand. Allerdings muss bei dieser Variante bei jedem einzelnen Klienten bei dessen KK eine Erklärung abgegben werden, warum AT nicht in Praxisräumen stattfinden kann. Möglich das dies bereits der Arzt bescheinigen muss, der BDE hilft dabei jedoch konkret weiter.
Sind dieser Variante jedoch noch nicht weiter nachgegangen. Andere Prioritäten.
Würde mich aber interessieren inwieweit ihr eine Möglichkeit findet und umsetzt.

LG Krugi

30. September 2008 09:26 # 8
Registriert seit: 27.02.2005
Beiträge: 5

Hallo Krugi,

deine Antwort klingt sehr viel versprechend. Super! Ich war jetzt nämlich schon fast am aufgeben... Habe mit so vielen Menschen telefoniert und keiner konnte mir konkret helfen.
Wenn es bei uns Neuigkeiten gibt, werde ich dich auf dem Laufenden halten, aber auch bei uns wird es bestimmt noch ein bißchen dauern...
Euch ebenso viel ERfolg!

Gruß
MAreike
30. September 2008 11:30 # 9
Registriert seit: 24.04.2005
Beiträge: 2

Hallo,
freu mich wenn ich helfen konnte! Danke und Euch ebenso viel Erfolg beim beschreiten neuer Wege...

LG Krugi

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