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Diskussionsforum

Selbständigkeit und Rentenversicherungspflicht

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18. Januar 2009 10:49 # 1
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 53

Geändert am 18.01.2009 10:50:00
Hallo,

hat sich in den letzten Jahren etwas an der Rentenversicherungspflicht für selbständige Ergos geändert?

Gibt es Möglichkeiten sich davon bei Existenzgründung ganz befreien zu lassen?

Wißt ihr ansonsten, wie hoch der Beitrag zu Beginn ist? Ich habe einen Betrag in Höhe von 250 Euro im Internet gefunden, das wäre zu Beginn ja ziemlich viel.

Wäre prima, wenn Ihr mir Eure Ideen und Erfahrungen mitteilt. Danke!


18. Januar 2009 11:11 # 2
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Rentenversicherungspflicht entsteht ab einem Einkommen von 400,01 Euro. Dann kann man wählen, ob man Einkommensabhängig veranlagt werden will oder fix (muß man sich ausrechnen, Beitragssatz 19.x%).
Existenzgründer können für die ersten drei Jahre eine Halbierung des errechneten Beitrages beantragen.

Ich habe die besten Erfahrungen mit einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund direkt. Das ist dringend zu empfehlen, damit man nicht das falsche Kreuzchen auf dem Antrag macht.

Viele Grüße
pirol




„Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt“
Albert Einstein
18. Januar 2009 15:47 # 3
Registriert seit: 10.01.2004
Beiträge: 105

Hallo

also so viel ich weiss musst du auch ab 401,00 Euro verdienst Rentenbeitrag bezahlen , in RLP waren es 07 240 Euro die ersten drei Jahre nach der Existenzgründung danach waren es 460 Euro im Monat.
Du wirst davon automatisch befreit wenn du jemanden einstellst der mehr wie 400 Euro verdient bzw ein Teilzeitangestellten hast.

Ganz ehrlich ich habe am Anfang nicht mehr wie 400 Euro verdient und das solange bis ich eine Mitarbeiterin eingestellt habe...

hoffe ich konnte dir weiterhelfen

18. Januar 2009 17:44 # 4
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 53

Lieben Dank an Euch,

das ist ein guter Tipp!

Ansonsten müßte man doch vermutlich für die Rentenbeiträge ne Finanzierung starten....das kommt doch die ersten Monate gar nicht rein?

liebe grüße

29. Januar 2009 12:46 # 5
EineWelt
EineWelt
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 313

Zitat:

Lieben Dank an Euch,

das ist ein guter Tipp!

Ansonsten müßte man doch vermutlich für die Rentenbeiträge ne Finanzierung starten....das kommt doch die ersten Monate gar nicht rein?

liebe grüße



Die RV-beiträge sind schon ein Witz! Ganz offensichtlich ist der Gesetzgeber der Auffassung, in Deutschland könne man als Selbständiger exorbitant gut verdienen - danach richtet sich ja auch die Mindesteinnahmengrenze für Selbständige, die bei schnuckeligen 3.600xy Euronen liegt. Davon berechnen sich dann andere Beiträge.....
Wichtig ist bei Gründung die Frage nach der Förderung: Wenn Du öffentlich gefördert wirst, gelten niedrigere Beiträge!!!

"Der eigentliche Sinn unseres Lebens besteht im Streben nach Glück. An welche Religion man auch glaubt, jeder hält Ausschau nach etwas Besserem im Leben. Ich glaube, dass Glück durch die Schulung des Geistes erlangt werden kann."
Tenzin Gyatso, S.H., XIV Dalai Lama
29. Januar 2009 20:17 # 6
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat:



Die RV-beiträge ....... Mindesteinnahmengrenze für Selbständige, die bei schnuckeligen 3.600xy Euronen liegt.


??? mindesteinnahmegrenzen meines wissens bei krankenkassen, nicht bei rv..........................


gruß - saloia
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"Der Mensch trägt keine Selbstverantwortung mehr. Und das Ergebnis ist, dass wir lauter Trottel züchten." (Walter Röhrl)

29. Januar 2009 21:44 # 7
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 53

hallo ihr lieben,

ich hatte heute einen termin zur rentenberatung...trotzdem finde ich es ganz schön kompliziert...versuch mal wiederzugeben, was ich verstanden habe. Falls ihr andere Infos habt, wäre es nett, wenn ihr diese mitteilt.

1. Möglichkeit: zu beginn der selbständigkeit auf max. 3 jahre von den Beiträgen befreien lassen, bei existenzgründern

2. halber Regelbeitrag ca. 270,- euro im monat

3. 19,9% auf den gewinn ( voller satz)

4. unter 400 euro....beitragsfrei


Wie habt ihr es geregelt? dann macht es doch eigentlich sinn, sich die ersten drei jahre befreien zu lassen? oder hat das auch einen haken?

lg hakuna

29. Januar 2009 21:59 # 8
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

zu 1)
ein gerücht, das immer wieder von der rv in umlauf gesetzt wird..
mündliche aussagen und rechtliche seite sind oft ein wenig unterschiedlich...

zum generellen thema mal die forensuche bemühen, da gabs schon einige infos..

zum rest: ja..
wie du es machst, musst du anhand deiner zahlen- und mit steuerberater-selbst entscheiden...


gruß - saloia
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30. Januar 2009 05:53 # 9
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Nein Saloia, kein Gerücht.
Die ersten drei Jahre meiner Selbständigkeit war ich von der RV - Pflich befreit.
BV

30. Januar 2009 08:42 # 10
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 30.01.2009 09:45:00
Zitat:

Nein Saloia, kein Gerücht.
Die ersten drei Jahre meiner Selbständigkeit war ich von der RV - Pflich befreit.
BV


tatsächlich ??
alles, was ich bisher dazu gelesen hab, geht in die richtung, das das entgegen der aussagen einiger rv-mitarbeiter NICHT möglich ist und es sich hinterher ( in form einer saftigen nachzahlung)böse rächen wird ...

gruß - saloia
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30. Januar 2009 11:47 # 11
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 30.01.2009 11:52:00
hm.. auch ich kenne keine generelle Befreiung in den ersten drei Jahren... nur wenn immer unter 400€.
Aussage von der DRV und bei der DRV- Bund (HP) nachzulesen....und dann schriftlich geben lassen.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
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