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Ist präventive Ergotherapie erlaubt?

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26. April 2009 00:02 # 1
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Ein Frage an die "Ergo-Juristen": ist es erlaubt, ein Präventiv-Angebot zu machen, das als ergotherapeutisches Screening für Vorschulkinder gedacht ist und sich an selbstzahlende Eltern richtet? Oder fällt das in das Gebiet des Behandlungsverbotes, wenn keine Verordnung da ist? Ich meine das in Bezug auf den Klage-Erfolg der Physiotherapeuten, die in manchen Bundesländern nun ohne Verordnung behandeln dürfen. Ich bin mir einfach nicht sicher, wann Ergotherapie beginnt und was erlaubt und was verboten ist. Wenn es nicht "ergotherapeutisches Screening" genannt wird, sondern einen anderen Namen erhält, so bin ich ja doch Ergotherapeutin. Bedeutet das, daß es dann automatisch Ergotherapie ist und in das Behandlungsverbot fällt, oder gibt es da eine gewiße Freiheit?
Ich danke allen, die sich Gedanken machen und sich zu einer Antwort entschließen.

Viele Grüße
pirol



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"Auge um Auge bedeutet nur,
daß die Welt erblindet"
Gandhi
26. April 2009 09:03 # 2
Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 494

Wenn du in der Prävention als Ergotherapeut auftrittst, sollte es ok sein. Es sind ja keine Behandlungen, wo eine ärztliche Diagnose (Rezept) erforderlich wird/ist. Im Screening sprichst du Empfehlungen aus. Die Personen müssen sich nicht danach richten und als Selbstzahler kommt auch keine Kasse dafür auf. Du machst auch keine Behandlung.
Beispiel: Fachvorträge sind in gewisser Art auch ein "Screening", wenn sie sich später per Frage/ Antwort auf direkte Beispiele beziehen
Ob du es natürlich direkt auch noch "ergotherapeutisches Screening" nennen musst, da würde ich einfach mal nachdenken, ob ein anderer Name nicht passender ist.
Bei den Physiotherapeuten schließt übrigends eine eigenständige "Behandlung" an, die den Arzt aussen vor lässt.

>>>Gemeinsam kann man vieles erreichen - PI und Mitglied im BED<<<
26. April 2009 12:19 # 3
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821

hallo..

Du darfst das machen, alledings außerhalb der PRaxiszeiten, da es sich ja um keine therapeutische Intervention handelt.

Selbstzahler im Präventivbereich immer außerhalb!!!

Habt ihr eure Zeiten festgesetzt??

Wenn nicht, schnell nachholen, damit ihr sagen könnt wann eure regulären Öffnungszeiten sind.

Alles außerhalb dieser Zeiten ist frei für selbstzahlende Präventivmaßnahmen oder ähnliches..

Gruß
Svenni

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Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
Mitglied im BED e.V. seit 2004
27. April 2009 11:01 # 4
pirol
pirol
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 214

Geändert am 27.04.2009 12:34:00
Vielen Dank für Eure Antworten.

Einen schönen Tag und sonnige Grüße
pirol



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Gandhi
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