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Diskussionsforum

Untervermietung

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22. Juni 2009 11:44 # 1
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 15

Hallo Kollegen,

möchte Raum in meiner Praxis monatlich an SCHÜLERHILFE vermieten, muß das ganze dann der Krankenkasse gemeldet werden. Dort wurde meine Praxis "abgenommen". Wie sieht es bei Stundenweiser Vermietung aus, also im Bedarfsfall?

danke

22. Juni 2009 11:50 # 2
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

ich glaube das kommt auch auf die größe der praxis an, wenn du sowieso mehr raum hast, als du für die erlaubnis brauchst, mußt dus glaub ich nur melden an die KK. ansonsten mußt du ja den raum für dich nutzen können auch wenn es vielciht die patientenzahlen nicht ausschöpfen...


22. Juni 2009 17:45 # 3
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hallo ergokram,

Zitat:
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten
Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.


Quelle: Link
Seite 25

Grüße von

Maria2

24. Juni 2009 09:30 # 4
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 15

hallo Maria,

ja das kenn ich natürlich die rahmenbedingungen, nur ich sehe ja , auch an den Beiträgen .....das es in vielen anderen Praxen anders praktiziert wird. ...............z.B. auch wenn stundenweise jemand einen Kurs anbietet, der in meinen Räumen stattfindet.

...noch mal , vielleicht steh ich auf der Leitung.....!!

...also ein kleiner Raum wird monatlich gegen Entgeld an jemanden abgegeben der bereits innerhalb des Hauses Räume gemietet hat. Es wird an meiner Praxis kein neues Schild , ect. angebracht.

Gruß



25. Juni 2009 07:32 # 5
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hallo ergokram,

also, d. h. du kannst untervermieten, wenn in der Zeit keine Ergotherapie stattfindet und somit eine deutliche Trennung erkennbar ist. So ist mein Wissenstand.

Es wird vielleicht häufig anders geregelt, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Es ist deine Entscheidung, wie du es handhaben möchtest!
Die Regelungen und Bestimmungen der Kassen werden immer wieder in Frage gestellt, da Praxisinhaber in gewisser Weise auch Unternehmer sind und wirtschaftlich denken müssen und die Kassen dieses Recht beschneiden.



Grüße von

Maria2

26. Juni 2009 17:09 # 6
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 315

hallo..ja so kenne ich es auch..hatte auch mal nachgefragt ..also untervermietung geht ofiziell nur an tageszeiten wo keine kernöffnungszeiten. da in sich ageschlossen sein muss lg keha


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