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Rezeptprüfpflicht vom BSG bestätigt

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28. Oktober 2009 10:33 # 1
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Ein Wahnsinn. Da Urteilt das BVG, Therapeuten seien nicht geeignet ihre Arbeit zu machen, ohne vom Arzt am Händchen geführt zu werden und nun das:

Das BSG hat die Verbandsklage des ZVK BaWü gegen die AOK hinsichtlich der Prüfpflicht rechtsgültig und abschließend abgeschmettert.

Die, die vor Wochenfrist noch "zu blöde" waren, ihre Arbeit ohne Arztaufsicht durchzuführen sind nun wiederum in der Lage, die Verordnung des selben Arztes auf inhaltliche und formale Richtigkeit hin zu diagnostizieren.

Na liebe Kollegen? Wie handhabt ihr das, wenn ein Patient zum Ersttermin mit einer "illegalen" Verordnung auftaucht? Wegschicken und den finanziellen Schaden schlucken? Patient mit Infoblatt zum (genervten) Arzt scheuchen und falls ja: nach oder anstelle der Erstbehandlung? Gar keine neuen Patienten mehr aufnehmen?

Verstehe einer diese Welt...

to do today: don´t feed trolls
28. Oktober 2009 15:51 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 28.10.2009 15:56:00
..so blöd wie es ist, auch hier gilt wie beim Urteil des BVG - Teilheilpraktiker - die schriftliche Begründung abwarten. (Herr A... macht ja gerne zusätzlich Stimmung ;-( )
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
28. Oktober 2009 16:08 # 3
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

KLaro, die Herren A. und B. kann ich da schon einschätzen, insbesondere wenn die Herren dem ZVK BaWü an´s Schienbein treten können.

Und bevor ich unsere Mitarbeiterinnen auf ein neues, vermutlich intensiveres Prüfschema hin schule, möchte ich die Begründung unbedingt im Original vor mir haben (des detaillierten Verständnisses wegen). Aber der Sachverhalt ist in seiner Richtung und Konsequenz klar. --> § 91 (6) SGBV (neue Fassung von 2008!)
28. Oktober 2009 16:32 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 28.10.2009 16:39:00
ich hatte mir bisher einen hinweis darauf verkniffen, weil ich auch denke-hoffe!!!, das es noch bestätigt /begründet werden muss und sich evtl noch was dreht..
wobei die hoffnung allerdings eher gering ist..

wo soll das alles enden?

gruß - saloia
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>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)

28. Oktober 2009 17:44 # 5
Registriert seit: 13.02.2005
Beiträge: 57

Na das ist ja wunderbar. Da dürfen wir mal wieder Fußabtreter spielen. Auf der einen Seite die zu recht genervten Patienten und auf der anderen die Ärzte, die meiner Meinung auch hilflos überfordert sind. Und letztlich stehen wir mal wieder als Buh-Man da. Die Therapeutin hat gesagt, ...

(Trotzdem) einen schönen Abend aus dem Ruhrgebiet





29. Oktober 2009 09:20 # 6
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 29.10.2009 09:22:00
Hallo Claudia,
es wäre alles kein Problem, wenn diverse Ärzte IHRE Hausaufgaben gemacht hätten d.h. Ihr Praxisprogramme auf Vordermann gebracht hätten und die erforderlichen Vorgaben für die VO eingepflegt hätten...denn die HMR u. der HMK waren vor diesem Urteil eine Verbindliche Vorgabe zwischen Ärzten und KK.
Also der Schwrze Peter bleibt ersteinmal bei den Ärzten (nicht bei allen) und bei der ÜberAOK BaWü, die hier immer nur Ärger gemacht hatte und sich selbstherrlich über die RV gestellt hatte
MfG
Igelchen

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dt. Sprichwort
29. Oktober 2009 10:27 # 7
Registriert seit: 13.02.2005
Beiträge: 57

Hallo Igelchen,
ja da hast du wohl recht. Nicht selten habe ich aber das Gefühl, dass manche Ärzte ihre Hausaufgaben gar nicht machen möchten...Nun ja wir werden sehen, wie es sich weiter entwickelt....
Mache mich jetzt mal wieder an die Arbeit und lasse mich mal überraschen, ob heute ein Patient mit "illegaler" VO auftaucht ...
Grüße Claudia

29. Oktober 2009 10:49 # 8
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Geändert am 29.10.2009 10:52:00
Drehen wird sich da nichts mehr und rechtsgültig ist es auch. Es geht nur noch darum, heraus zu finden, was "offensichtliche Mängel" sind. Einen Hinweis auf die Richtung erwarte ich mir aus der Begründung. Spekulativ gehe ich davon aus, dass es sich um eine reine HMK/HMR-Prüfung handelt. D.h. Vollstänstigkeit nach HMR und Richtigkeit nach HMK. Was aber tun wenn der Arzt eine Kooperation verweigert - den Fall hatten wir gerade erst:

SB4 mit thermischer Anwendung
Fax-Änderungsvorschlag an Arzt mit SB5 (Regressschutz, da VO nicht den HMR entsprach)
Der wiederum streicht SB5 durch und schreibt SB3 drüber (und die Gruppe passte nun mal gar nicht zum Patienten)

Was willste da machen?

Berufspolitische Ziele:

Wir könnten eine verbindliche Anlage zu den Rahmenempfehlungen brauchen:

Ersttermin (je Verordnung . nicht nur bei Erst-VO):
wirtschaftliches Risiko einer fehlerhaften VO. Muss zu den Kassen zurück gewiesen werden, da nicht praktikabel.
Ggf. könnte ja eine Verpflichtung für den Therapeuten, innerhalb von 48 Stunden nach dem ersten Behandlungstermin die VO-Änderung zu veranlassen, helfen.

Arzt verweigert Kooperation:
auch dieses Risiko muss zur Kasse zurück, sofern der Therapeut den Vorgang schlüssig dokumentiert der VO beifügt.

Änderungsverfahren:
welche Verordnungsmerkmale können
a. telefonisch
b. per Fax
c. nur originalschriftlich vom Medicus
d. gar nicht?
geändert werden.

Ausschlussfristen und -tatbestände

falsches VO-Formular


Wir reden hier ja "nur" von bis zu 80% insuffizienten Verordnungen (berichtete mir eine Kollegin aus NS). mehr isses ja gar nicht....

to do today: don´t feed trolls
29. Oktober 2009 22:45 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

@gross-- grad gehabt:

vertretungsarzt, neuausstellung VadR ist nötig..
auf der VO dann:
x-jahre alte=falsche patientenanschrift/ kreuz beim befreiungsstatus falsch/ keine mediz. begründung/ kein vorrangiges heilmittel angegeben, sondern nur "ergotherapie".....

nachbesserung ist nicht erfolgt, weil: " wir machen das seit 30 jahren, sie wollen mir doch jetzt nicht erzählen, wie das geht"

na, dann..........



gruß - saloia
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29. Oktober 2009 23:15 # 10
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Ist ja schon als Armutszeugnis zu betrachten wenn sich jmd. seit 30 Jahren nicht über eventuelle Änderunge informiert hat und sich dann auch noch als unbelehrbar / beratunsresistent outet...
Greez BV

30. Oktober 2009 10:19 # 11
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo saloia,
dann kommt auf die VO: Arzt war nach Rückspr.am... nicht gewillt die VO HMR konform zu ändern. Datum -Unterschrift PI...hat bisher immer geklappt, die Bezahlung
MfG
Igelchen

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dt. Sprichwort
30. Oktober 2009 14:46 # 12
Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 167

Es läuft mit dem Urteil ja zielstrebig darauf hinaus, dass sich alle Beteiligten (Arzt, Therapeut, Patient) mit diesen bürokratischen Hürden auseinander setzen müssen.

Das ist politisch gewollt, das sorgt für Einsparungen, und das sorgt für Frustration. Jemand der frustriert ist, der sagt doch schon mal eher "..ach jetzt lass mich doch in Ruhe damit."


Die von den Abrechnungsfirmen zwischengeschalteten Prüffirmen haben doch heute schon alle Hände voll zu tun, die bringen den Kassen Einsparungen in ungeahnten Höhen.

Die Prüfpflicht wäre doch ein Punkt, der sowohl von den Ärzten als auch von den Therapeuten viel deutlicher in Frage gestellt werden müsste.

Die Verteilung von Kompetenzen und Pflichten hinkt deutlich.

Ich schicke übrigens keine Patienten nach Hause wenn sie mit "illegaler" Erstverordnung kommen würden, wäre ja noch schöner.

30. Oktober 2009 15:35 # 13
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

@ ergtoner- du hast völlig recht, es läuft auf das hinaus, was das a-amt seit jahrzehnten betreibt: man hofft, das der "anspruchsberechtigte/patient/therapeut" keine nerven mehr für das ganze hickhack hat und klein beigibt..
Zitat:

Ich schicke übrigens keine Patienten nach Hause wenn sie mit "illegaler" Erstverordnung kommen würden, wäre ja noch schöner.


was dann??

@igelchen:danke für den tip- man wird ihn in zukunft wahrscheinlich öfter brauchen..
aber ich hab einfach aufs urlaubsende des "richtigen" hausarztes gewartet und die VO eine woche später da völlig korrekt abgeholt....

gruß - saloia
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30. Oktober 2009 20:37 # 14
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 23

Hallo Miteinander,

so ganz versteh ich die Aufregung ja nicht, ehrlich gesagt. Mir als Praxisinhaber liegt schliesslich daran, dass meine Rezepte auch abgerechnet werden und nicht von den Krankenkassen (oder Prüffirmen)zurückgeschickt werden. Also hab ich meine Angestellten schon lange darin geschult, sich die Rezepte genau anzuschauen, ob alles stimmt (was ja auch keine so große Schwierigkeit sein sollte). Und die Fehler, die meinen Kolleginnen entgehen, die filtere ich bei der Abrechnung noch raus. Für mich fällt das unter Praxismanagment und gehört zu meinem Job als Praxisinhaber. Und natürlich wäre es wünschenswert, die Arzte hätten ihre Verordnungen im Griff... Aber Jammern hilft da wirklich nicht . die Realität sieht nunmal bei manchen anders aus.

joergolom

Jörgolom
www.prokindseminare.de
www.ergotherapie-in-breisach.de
30. Oktober 2009 21:25 # 15
Stups
Stups
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 10

Hallo Jörgolom,
endlich mal eine vernünftige Aussage zu dem Thema!
Wenn ich warte bis irgendjemand was ändert wart ich lange. Wenn ich's will muss ich mich schon selbst auch dahinter klemmen. Und so schwer ist es doch nicht - kostet 2 Minuten das Rezept zu prüfen, in seltenen Fällen ein bisserl länger. Und wenn's falsch ist - freundlichen Brief an Arzt, Hinweis warum nicht abrechenbar, Indikationskatalog kopieren und Betreffendes anstreichen. Und dem Arzt erklären, dass wir so auch zu seiner Regresssicherheit beitragen.
Bis jetzt kamen alle Rezepte mit gewünschter Änderung zurück.
Kommt mal endlich aus eurer passiven Kummerlage raus!!

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