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Befunderhebung was wollen die eigentlich von mir

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17. November 2009 01:45 # 1
Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 3

Geändert am 17.11.2009 02:11:00
Es geht um folgendes

Ich befinde mich im Examenspraktikum habe 3 Praktika hinter mir und in jedem Praktika ist der Befund wie ich ihn mache nur eine 5 wert. Laut meiner Dozenten.

Im ersten Praktikum habe ich mir einen Befundungsbogen erstellt für den Fachbereich Arbeitstherapie alles was relevant war wurde überprüft. Meine Anleiterin hat mir sehr geholfen und wirklich jeder Punkt der relevant war wurde erwähnt. Note 5 Begründung: Ich habe nicht detaliert angegeben wann ich was, wo wie befundet habe und eine tabelle ginge mal garnicht...

okay 2tes praktikum FB psychosozial ich denke mir mah es besser und beachte oben die erwähnte kritik sehr ausfürlich mit anleiter fand ihn sehr sehr ausfürlich und meinte noch mehr kann man darin nicht unterbringen. note 4,6 begründung: das hätte man als tabelle machen können die angaben wie die einzelnden punkte befundet wurden sind nicht erforderlich Oo

ich war verzweifelt frag meinen dozenten wie das den nun auszusehen hätte antwort: (orginal zitat) "Sie haben doch 2 korrigierte Berichte also schauen sie selbst nach. Ergotherapeutische Vorgehensweise bedeutet sich selbst zu informieren..... ich war auf 180 wirklich

3tes praktikum ich mach für das mofu praktikum eine befundung alle mofu relevanten themen ausfürlich mit text und wann wie wo, und die unwichtigen tabelle note 4,8 begründung: auch die nicht für die therapie relevanten aspekte müssen ausführlich befundet werdet, aber nicht so ausführlich wie die relevanten aspekte...

so nu sitz ich an meinem examen bzw ich bekomme bald gesagt welcher patient es wird und ich habe verdammt nochmal keinen blassen schimmer wie ne befundung richtig auszusehen hat .... ich persönlich finde eine ausführliche und aussagekräftige befundung in tabellenform aus der alle defizite und fertigkeiten des entsprechenden patienten hervorgehen sollte ausreichend sein... wen ich das so mache wirds falsch sein -.- oder ich mach eine viel text umfassene epische ausmasse annehmende befunderhebung DANN solls definitiv die tabelle sein...

nun meine fragen a. welche form würdet ihr nehmen b. wen ich das gefühl der willkür nicht loswerde wo muss ich mich beschweren c. warum darf mein anleiter keinen einfluss auf die benotung üben -.- und d. ist das was mir da passiert überhaupt zulässig...

Ich mach mal ein Beispiel meine 2te Befunderhebung sah wiefolgt aus (ohne daten)

1. Motorisch-Funktionell
- Sichtbefund + Situation
- Messungen (soweit möglich)
- Beweglichkeit + Angaben der möglichen bewegungen
- Seitenvergleich

2. Geistig - Intelektuell
- kognitive Fähigkeiten + Beispiele wo diese Aufgefallen sind
- Kulturfähigkeiten
- Praktische Intelligenz

3. Psychisch
- Körperhaltung
- Gestik/Mimik
-Sprachfluss
- Konzentration Ausdauer
- Eigenbeurteilung des Pat.

4. Perceptiv
- Proprioception
- Exteroception
- Krafteinsatz
- Visuelle Wahrnehmungsfähigkeit

wie erwähnt viel zu ausführlich -.- sagt mein dozent
17. November 2009 07:34 # 2
Registriert seit: 15.10.2005
Beiträge: 49

Es ist so recht schwierig zu beurteilen woran es liegt. Wenn du magst,dann schick mir mal einen kompletten Befund mit Daten und ich schau mal drüber.

ergo85@web.de


Grüße...Tina

17. November 2009 08:29 # 3
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Warum lässt du dir von deinen MItschülern nicht einige 1er Befundungen zeigen und versuchst daran herauszufinden was gewollt wird und was deinen fehlte...?

17. November 2009 08:44 # 4
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Hallo Gruschel,
dir zum Trost, als Ermutigung und Denkanstoß:

Das, was Du oben als Befunditems angibst ist das klassische wilde Durcheinander von funktionellen und betätigungsorientierten Befundanteilen.
Warum das immer noch so gemacht wird, leuchtet mir nicht ein.

Ein patientenorientierter, zielorientierter Befund kann so jedenfalls nicht aussehen.

Es gibt einige Ergos in Deutschland, die das genauso sehen.

Und es gibt Schulen, die eine Berichtsstruktur entwickelt haben, die klar nachzuvollziehen, für jeden einsehbar und v.a. auf konzeptionelles Vorgehen und eine einheitliche Sprache und Struktur (ICF) ausgerichtet sind.

Wenn Deine Lehrer nicht klar sagen können, was sie von Dir wollen, dann solltest Du Dich ganz schnell mit Deinen MitschülerInnen zusammensetzen und überlegen, was zu tun ist.

Es kann sein, daß Du was Entscheidendes nicht mitbekommen hast, dann hättest Du jetzt noch eine Chance, das nachzuarbeiten.
Aber auch, daß die Schulleitung und die Lehrkräfte kein klares Konzept haben (was ergotypisch wäre - die berufliche Orientierung bieten Therapiekonzepte, die alle sehr unterschiedlich sind, aber die Profession an sich hat kaum klare Strukturen - deshalb auch dieses beliebig erscheinende "wischi-waschi".

Da wir bisher kaum Wirksamkeitsnachweise erbringen müssen und selten jemand von uns verlangt, daß wir allgemeinverständlich rüberbringen, was wir eigentlich tun, hat sich auf diesem Gebiet noch nicht viel bewegt.

Kommt aber....

Viel Erfolg und Grüße von

Oetken1
17. November 2009 11:19 # 5
Registriert seit: 21.03.2002
Beiträge: 362

Hi Gruschel,

das erscheint mir alles suspekt, besonders im Hinblick auf Deine bevorstehende Prüfung.
Deine Lehrkräfte erheben für alle Prüflinge Noten, diese müssen auf einer für alle Prüfungen
gültigen Vorgabe basieren. Ein Benotungsraster für die Notenvergabe des Prüfungsberichtes muss
vorhanden sein. Ebenso eine Vorgabe zum Befund.
Die Vorgaben, welche Du hier im Thread vorgestellt hast sind tatsächlich grob und haben auch
nichts mit einem klientenzentrierten und betätigungsorientierten Befund zu tun, das ist der alte
Quatsch den ich vor über 14 Jahren in der Ausbildung hatte.

Ich würde Deine prüfenden Lehrkräfte auffordern eine verbindliche Vorgabe zur Erstellung eines
Prüfungsberichtes für die gesamte Klasse heraus zu geben.
Wenn sich nachher herausstellen sollte, dass die Prüfer unterschiedliche und voneinander abweichende
Vorgaben und Benotungskriterien in der Prüfung verwandt haben, dann "hauruckdiewaschfrau" zum
Verwaltungsgericht. Und das möchte die Schule vermeiden! Also Druck aufbauen.

Die "Gruselvariante" kann natürlich auch sein, dass sich die Lehrer auf Dich persönlich eingeschossen haben, dann mache es öffentlich vor Schulleitung und Klasse!
Inwieweit Dein Anteil an diesen Noten besteht kannst nur Du beantworten.

Viel Glück.




17. November 2009 11:34 # 6
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Zitat:



Die Vorgaben, welche Du hier im Thread vorgestellt hast sind tatsächlich grob und haben auch
nichts mit einem klientenzentrierten und betätigungsorientierten Befund zu tun, das ist der alte
Quatsch den ich vor über 14 Jahren in der Ausbildung hatte.




Hallo an alle,

mein Examen war 1988 - und alle Berichte wurden nach diesem Muster verfaßt.

Wer bietet mehr ?

Weiß eigentlich wer, wer diese Struktur "erfunden" hat ?

- stand sicherlich damals in einem sinnvollen Kontext - muß aber mindestens 25 Jahre her sein - denn 1985, als ich mit der Ausbildung anfing, gab es dieses Muster schon.

Grüße von

Oetken1
17. November 2009 12:47 # 7
Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 3

Naja das Problem das unser Prüfungsdozent bei einigen Schülern immer wieder andere Sachen ankreidet bei mir ist es der Befund, bei meiner Freundin die Anamnese, bei jemand anderen die Zielhierarchie. Ich habe ein Gefühl und eine Vermutung aber die möchte ich nicht öffentlich nicht äussern da ein wenig die Sorge besteht das mein Dozent diesen Text irgendwie zu Gesicht bekommt.

Es ist schon so das einige aus meinem Kurs von ihm sofort und ohne Gnade an die Wand genagelt werden. Verbal meine ich. Ich gehöre auch dazu.

Prinzipiell muss ich mir keine Sorgen machen ich müsste schon die Prüfung absichtlich fernbleiben damit die chance besteht das ich nicht bestehe. Aber dieses Gefühl von Ohnmacht und Willkür ist sehr bedrückend.

Hm egal mein Problem besteht weiterhin ich mache mein Examen Psychosozial. Habe bis auf die Motorik alles genauestens beobachtet und geprüft. da motorisch keine einschränkungen bestehen sehe ich keinen grund darauf groß einzugehen. (Testpatient für bericht den mein anleiter der schule nicht vorschlagen wird)

Ich gehe in der befundung jetzt auf ihre stärken und schwächen im psychosozialen bereich ein. erwähne andere einschränkungen die sie aufgrund weiterer diagnosen und medikation hat.

eigentlich will ich ne tabelle machen da meiner meinung das aussagekräftig und übersichtlich ist. ich sehe einfah nicht den sinn darin groß zu erläutern in welcher situation ich was wie beobachtet habe -.-

achja zu den paar antworten vorher doch ich war da als wir die befundung durchgenommen haben ABER oh wunder jeder dozent macht es anders und unser prüfungsdozent hat in den stunden die wir bei im theoretisch hatten uns vorallem referate über muskeln und krankheiten machen lassen. und wie man ne anamnese schreibt 8 einheiten lang -.- auf die fragen der klasse wie man nun korrekt befundet meinte er "ergotherapeutische vorgehensweise heisst sich selbst zu informieren" diesen satz kann ich langsam nicht mehr hören...
17. November 2009 14:39 # 8
Registriert seit: 15.03.2002
Beiträge: 128

Hallo Gruschel, vielleicht kannst du per e-mail mit Eingangsbestätigung einfach bei der Schulleitung, oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist, nochmals freundlich nach den Richtlinien zur Befundung, zur Erstellung des Berichtes und zur Benotung erfragen. Oder vielleicht könnt ihr das allgemein als Klasse. Falls sie dir nichts zusenden oder geben innerhalb einer Woche kannst du sie ja nochmals freundlich daran erinnern. Dann, wenn immer noch nichts kommt, und Ihr definitiv auch vorher nichts konkretes bekommen habt, würde ich auf das Schreiben hinweisen und die Basis erfragen, auf der eure Schule arbeitet. So Sachen, mit dem Anwalt, sind immer das letzte, aber hiermit kannst du auch nachweisen, dass du dich darum gekümmert hast.
Als Anleiterin habe ich Seitenweise Unterlagen von der Schule bekommen, wo alles genauestens erklärt und definiert wird.
Dir viel Erfolg

17. November 2009 16:39 # 9
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 76

Hallo, also ich bin auch im 3. Ausbildungsjahr und leider muss ich sagen, dass mir aufgefallen ist, dass jede Schule ihr eigenes Ding macht - leider-, aber trotzdem müsst ihr einen Vordruck bekommen, wo grob, die sachen drauf stehen, die ihr befunden müsst, für jeden Fachbereich einen vom jeweiligen Dozenten. Was du daraus machst ist ja deine Sache, wie du das machst eigentlich auch, denn das wichtigste ist, dass du richtig befundest, ob die Analyse in Tabellenform ist oder nicht, ist egal, hauptsache es ist übersichtlich und das du die Ziele anhand des Befundes und in Absprache mit deinem Klienten aufstellst.
Für mich hört sich das nach Willkür an.
Lass dir von anderen den Bericht geben und schau wie die es gemacht haben. TRAURIG dass ihr so wenig unterstützung habt.
lg

17. November 2009 17:57 # 10
Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 3

was ich im ersten beitrag geschrieben habe IST DER VORDRUCK und wir werden nur von einem Dozenten geprüft.

Ich bau mir gerade nen Befundungsbogen zusammen den ich ankreuzen muss und kurz vermerken wie ich die einzelnden punkte bemerkt habe und wen das nicht reicht hab ich halt pech. Ich find es einfach dämlich das es keine einheitlichen richtlinien gibt. aber man merkt es schon daran wir haben 4 verschiedene arten zu befunden gelernt, 2 arten amnanesen aufzubauen, FÜNF komplett unterschiedliche Arten der Zielhierarchie und dann erwarten die das man da durchsteigt. ich hab bei meiner klasse mal durchgeklingelt es gibt keine einser berichte jeder hat irgendwas was der dozent immer wieder zerreisst.... naja noch ein paar wochen dann nie wieder in ertragen müssen und naja meine noten sind am ende im 2er bereich insgesamt daher juckt mich das alles nicht so nur ich weiß das uns die befundung von manch anderen heilberufen abhebt und daher wurmt micht dieser eine punkt so.
17. November 2009 19:36 # 11
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Hallo Gruschel,
Du hast das Problem mit dem "ergotherapeutischen" Befund gut erfaßt.

Nimms einfach als Erfahrung - wenn Dir wegen der Note eh nichts passieren kann !
Ich würde mich freuen, wenn Du nach dem Examen mithilfst, Struktur in das Ganze zu bringen.

In der Ausbildung kommt eines nämlich oft zu kurz -sinnvolle, überprüfbare Zielvereinbarungen - jawohl - mit dem Patienten zusammen !
Und dann eine patientenorientierte, spezifische Behandlungsplanung.

Vom Schreiben aussagekräftiger, kurzer Berichte ganz zu Schweigen.

Aber wir bleiben dran.

Die Schulen sind Dienstleister und haben sich am Bedarf und neuen Entwicklungen zu orientieren.

Viele tun das schon- die werden am Markt bleiben. Und hoffentlich viele gute Berufsanfänger ausbilden.

Andere hoffentlich verschwinden. Manchmal scheint es sich bei denen um "Beschäftigungsmaßnahmen" für überforderte, selbsternannte Dozenten zu handeln.


Dir alles Gute für das Examen.

Grüße von

Oetken1
17. November 2009 21:23 # 12
Registriert seit: 18.07.2003
Beiträge: 83

Aloha,
ja, ich glaube jeder Ergotherapeut stand mal vor diesem Problem. Als Schüler möchte man ALLES so gut wie möglich machen und hat Ansprüche an sich und die Lehrkräfte.
Nur eins dazu:
ABSCHMINKEN !
Es gibt weit und breit kein gültiges Konzept für gute Befundung sowie Berichte.
Man stopselt sich halt so durch.
Schade
Falls aber irgend jemand im weiten Rund was Gutes dazu anbieten kann, immer her damit.
Danke Euch
18. November 2009 11:37 # 13
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 43

Hallo Gruschel!

Du sprichst wirklich ein großes Problem in der Ausbildung und vor allem auch in der praktischen Ausbildung an!
Da es vom Gesetzgeber so ausgelegt wurde, kann diese jede Schule für sich selbst gestalten. Es gibt wie bereits erwähnt kaum einheitliche Strukturen für die Fachbereiche bzw. macht so gut wie jede Lehrkraft ihr eigenes Ding.
Und die Herausvorderung für die Schüler ist es nun sich jedes Mal neu zu orientieren und herauszufinden, wie man denn den Bericht schreiben soll... nicht damit die ergotherapeutische Befunerhebung gut und fundiert gestaltet ist, sondern um der Lehrkraft zu gefallen.
Ich finde es erschreckend, dass das in der Ausbildung teilweise so abläuft!

Man muss aber auch sagen, dass es auch andere Beispiele gibt. An einigen Schulen werden bestimmte Qualitätsmerkmale schon gewahrt. Die Berichtstrukturen sind beispielsweise an der ICF oder konzeptionellen ergotherapeutischen Modellen entlang. Die Ziele sind SMARTI und betätigunsorientiert formuliert. So denke ich können wir die Essenz der Ergotherapie auch nach Außen besser darstellen und unsere Schüler zukunftsorientiert ausbilden.

Das Problem besteht allerdings oft noch darin, dass die Anleiter teilweise von dieser "neuen Ergotherapie" noch nichts gehört haben. Manche interssieren sich dann dafür und lassen sich vom Schüler (!) erklären was das denn ist... und manche lehnen die "neue Ergotherapie" leider strikt ab. Ich weiß von einer Schule, in der es zur Pflicht des Praktikanten geworden ist, die Anleiter über die neuesten Erkentnisse innerhalb der Ergotherapie aufzuklären (was ich persönlich ziemlich schade finde... eigentlich sollte es doch anders herum sein?).

Zu deinen Fragen:
Ich denke du hast für dein Problem schon sehr viele Tipps bekommen. Ich finde es genau wie du nicht notwendig jeden einzelnen Bereich bis aufs Kleinste zu untersuchen. Vor allem, da manche Bereiche (wie zum Beispiel der Grad der Flexion im Ellenbogen) im psychosozialen Bereich meistens nicht wirklich für die Ergotherapeutische Behandlung relevant sind. Für mich ist der körperliche Aspekt im psychosozialen Bereich eventuell eine Ressource, die du in deiner Behandlung gut nutzen kannst. Wenn du begründen kannst, was du wie befundet hast und warum du manche Items weggelassen hast... finde ich persönlich, kann dir dein Lehrer da keinen Strick draus drehen. Wenn er anderer Meinung ist, sollte er dir das reflektieren und dir die Möglichkeit geben deine Meinung darzustellen. Ich fände es extrem unfair und unprofessionell, wenn dein Lehrer seine eigene Meinung als Optimum darstellt. Nur durch den professionellen Austausch und die Diskussion könnt ihr als Schüler etwas lernen.

Ich denke auch, du solltest dein Problem entweder mit der Lehrkraft noch einmal besprechen (wenn dann wieder der Spruch kommt... frag doch vielleicht mal, WO du dich informieren sollst, damit das dann auch die richtigen Infos für dich sind ). Oder du gehst einen Schritt weiter und fragst wirklich bei der Schulleitung nach...

Meines Wissens nach, muss beim Examen ein Zweitprüfer dabei sein. In der Regel ist das der Anleiter und die Benotung wird zusammen zwischen Lehrkraft und Zweitprüfer entschieden. Das steht zumindest in der Ausbildungs- und Prüfungsverordung so drinnen. Unter § 7 kannst du da die festgelegten Regeln zur praktischen Prüfung genau durchlesen und dein Recht somit auch evidenzbasiert einfordern.

Jetzt verbleibt mir nur noch viel Erfolg zu wünschen!
Lass dich nicht unterkriegen! Schüler haben auch Rechte... dessen solltet ihr euch bewusst werden und diese einfordern!

LG
Meluthri



18. November 2009 13:38 # 14
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Hallo,
möchte nur auf deine Frage c eingehen:

Es ist seit einigen Jahren gesetzlich geregelt, dass der Praktikumsanleiter NICHT mehr bei der Prüfung dabei sein darf. Er hat somit auch keinen Einfluss auf die Bewertung.

Über das Für und Wider lässt sich streiten...gehört aber jetzt nicht hierher.

Viel Erfolg und Biss bei deiner Prüfung!

19. November 2009 02:09 # 15
Registriert seit: 05.10.2009
Bundesland: Sachsen
Beiträge: 6

Hallo Gruschel!

Meine Güte!! Viel zu ausführlich würde ich das nicht nennen. Ich weiß nicht, auf wie viele Seiten du pro Bericht kommst, aber an meiner Schule kamen da noch einige Punkte dazu. Fachbereichsorientiert durfte man hier und da einige Punkte weniger detailliert beschreiben, andere mussten dafür umso genauer unter die Lupe genommen werden. Bei einer Vorgabe von 25 Seiten pro Bericht haben wir alle dieses Limit locker überschritten. Mein Durchschnitt lag da bei ~35 Seiten.

Ja, es ist ein Problem, dass es keine einheitlichen Kriterien zur Bewertung eines Klientenberichtes / eines Befundes gibt. Worauf man sich verlassen muss, ist ein subjektives "Stimmigkeitsgefühl", dass sich - wie wohl auch in deinem Fall - nicht mit dem des Dozenten decken muss. Im Endeffekt müssen Gesamteindruck und Klientenbericht / Befund deines Klienten möglichst kongruent sein. Die Frage, die du Dir bei der abschließenden Durchsicht also immer nach jedem Unterpunkt stellen solltest, ist "Erkenne ich in meinem Geschriebenen meinen Klienten wieder?" Und das ist schwer, wenn man mehrere Wochen mit seinem Klienten gearbeitet hat...

Aber zu deinen Fragen:

a) Ich würde die Textform wählen. Die Kunst hierbei liegt allerdings darin, kurz und prägnant das Wesentliche zu beschreiben, ohne etwas auszulassen oder abzuschweifen. Unsere Befunde mussten immer in Textform abgegeben werden (mit Ausnahme einiger Assessments im motorisch-funktionellen Bereich). Dabei orientierte sich jede Formulierung grob an folgenden Leitfragen:

- Was wird beobachtet?
- Wie ist die Performanz dessen, was beobachtet wird?
- Wie bzw. woran wurde beobachtet?

Uns wurde an's Herz gelegt, so viel wie möglich durch Beobachtungen zu befunden und so wenig wie möglich zu testen, da Tests kein Bestandteil des Lebensalltages eines Klienten sind. Alles, was man für den Befund braucht, sollte sich im Alltag des Klienten wiederfinden. Mach Dir am Besten eine konkrete Liste (ähnlich der in deinem Eingangspost) und überlege Dir, wo und wie du das entsprechende Kriterium beobachten kannst. Dann führe diese Beobachtungssituation während der Therapieeinheit künstlich her und notiere im Anschluß, was du beobachtet hast. Die Formulierung kann konkret dann zum Beispiel so aussehen (Auszug aus meinem Klientenbericht im psychosozialen Fachbereich):

Zitat:
Regeln einhalten

Herr E. hält sich an Regeln und Normen im Umgang mit seinen Mitmenschen. [Was, Wie] Er grüßt freundlich und verabschiedet sich, bedankt sich und bittet höflich. Er achtet darauf, niemanden zu belästigen und bietet seine Hilfe an, wo er Bedarf an Hilfe sieht (z.B. Stühle nach Therapien aufräumen) [Woran].
Stellt er Regeln selber oder in Kooperation mit einer Personalkraft auf [Was], mangelt es bei der Einhaltung an Selbstständigkeit und Durchhaltevermögen [Wie]. So hält er selbst gewählte Aufstehzeiten nicht ein; die Ergotherapie besucht er nicht täglich, würde man ihn nicht holen.[Woran]


Schwer fand und finde ich, beim Formulieren weder über das Beobachtete hinaus zu werten, noch das Beobachtete zu interpretieren. Aber das ist ein anderes Thema.

b) Nun, natürlich erst einmal bei deinem Dozenten. Schildere ihm, warum du das Gefühl hast, willkürlich behandelt zu werden und versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn dein Dozent sich wider Erwarten quer stellt, ist die nächste Instanz der Vorgesetzte deines Dozenten, mit dem es dann wohl zu einem Gespräch unter 6 Augen kommen wird. Sollte sich zeigen, dass auch der Vorgesetzte deines Dozenten deine Beschwerde offensichtlich nicht ernst nimmt, müsste die nächste Anlaufstelle das Kultusministerium deines Landes sein (zumindest für Berufsfachschulen). Aber die Angabe mache ich unverbindlich...

c) Wurde ja bereits beantwortet. Da gab's bei uns auch Stürme der Entrüstung. Wer weiß, was sich der Urheber dieses Paragraphen dabei gedacht hat...

d) Eine Gegenfrage: fühlst du Dich denn "zulässig behandelt"?

Ich hoffe, hier steht was Brauchbares für Dich! Abschließend auch von mir viel Erfolg, Ausdauer und ein Quentchen Mut für deine Prüfung !!

Liebe Grüße,
Marcus

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