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Foren » Ergotherapie-Forum » Laptop von der Steuer absetzen?
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Datum - 18. November 2009 13:07
User-Profil anzeigen ErgoFloh (109)

ErgoFloh



Hallochen,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und wieder einmal sammle ich alles zusammen. Ich frage mich gerade, ob ich als Angestellte einen Laptop von der Steuer absetzen kann und wenn ja, als Werbungskosten?





Antworten
 
Datum - 18. November 2009 20:23 Antwort: 1
User-Profil anzeigen Masterli (1072)

Masterli



Hallo,
Ich habe meine PC´s auch steuerlich abgesetzt. Die Details hat meine Steuerfrau geregelt.
Wende Dich an Deinen STB, ich glaube da gibt´s Tabellen, wo die nachschauen.
Laptop als Therapiemedium, Hirnleistungstraining,...

L.G. Masterli

Mieux vaut prévenir que guérir

frz. Sprichwort

 
Datum - 19. November 2009 09:03 Antwort: 2
User-Profil anzeigen Igelchen (471)

Igelchen



Hallo Masterli,
wenn ich richtig informiert bin, bist Du FM, da gelten steuerlich "andere Regeln" als bei einem AN.
Und EroFloh ist AN...da ist m.W. keine Möglichkeit soetwas abzusetzen.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort

 
Datum - 19. November 2009 13:29 Antwort: 3
User-Profil anzeigen saloia (2222)

saloia



Geändert von saloia am 19.11.2009 13:31:00
richtig, als fm = selbständiger geht das,weil der pc als betriebs"masse" gilt (für büro/abrechnung etc nötig) ..

als angestellter kann man sich aber vom chef bescheinigen lassen, das man beruflich auf internet-recherche angewiesen (und dazu von seiten des pi verpflichtet) ist und bekommt so einen teil der kosten für den i-net zugang erstattet..
(diese bescheinigung hat natürlich einen amtlichen namen, den ich aber grad nicht weiß, evtl mal nen steuerberater oder beim lohnsteuerhilfeverein nachfragen)

gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)

 
Datum - 20. November 2009 08:46 Antwort: 4
User-Profil anzeigen Akkord (130)

Akkord



Hallo,

du kannst Deinen PC von der Steuer absetzen, zumindest einen Teilbetrag. Schließlich nutzt Du ihn um in diesen Forum auf dem Laufenden zu bleiben, Dein Fachwissen auf einschlägigen anderen Seiten aufzufrischen, Deine Fortbildungserlebnisse in Bild und Text dauerhaft festzuhalten und in Form zu bringen, evtl. Vorträge vorzubereiten, etc. pp blabla
Eine rein "geschäftliche" Nutzung als AN wird nicht durchgehen, sodass Du in Tabellen ablesen kannst wieviel Du wirklich glaubhaft machen kannst. Kleiner Tipp: Link. Laß Dich nicht verunsichern, der ist wirklich ganz übersichtlich und einfach zu handhaben. Zudem super zu lesen.

Viel Erfolg

P.S. Auch Finanzbeamte benötigen Erfolgserlebnisse, also ruhig mehr probieren. Einigung immer in der Mitte Noch besser persönlich zur Sprechstunde erscheinen.

 
Datum - 20. November 2009 10:30 Antwort: 5
User-Profil anzeigen Igelchen (471)

Igelchen



Hallo Akkord,
>>Laß Dich nicht verunsichern, der ist wirklich ganz übersichtlich und einfach zu handhaben. Zudem super zu lesen.<<
hm...welcher von den vielen meinst Du???
MfG
Igelchen


"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort

 
Datum - 20. November 2009 11:18 Antwort: 6
User-Profil anzeigen Akkord (130)

Akkord



@Igelchen und alle anderen

Natürlich den ersten in der Reihe. Habe den aktuellen selbst nicht, sodass ich von einem "Vorgängermodell" ausgehend die Annahme habe, dass sich der Stil nicht großartig geändert hat.

 
Datum - 20. November 2009 20:57 Antwort: 7
User-Profil anzeigen Masterli (1072)

Masterli



Bonsoir,
=============

als angestellter kann man sich aber vom chef bescheinigen lassen, das man beruflich auf internet-recherche angewiesen

=============
So habe ich damals auch vor Jahren mit dem ersten PC verfahren, Mein AG hatte so eine Bescheingung geschrieben....
Pardon ,es ging ja um Angestellte in der Frage. Ja das ist zumindest in Teilen möglich, etwas ab zusetzen, aber auch da den Steuermenschen fragen...
Schönen Abend noch wünscht

Masterli

Mieux vaut prévenir que guérir

frz. Sprichwort

 
Datum - 21. November 2009 19:41 Antwort: 8
User-Profil anzeigen Jinjaria (43)

Jinjaria



Geändert von Jinjaria am 21.11.2009 19:43:00
Hallo ErgoFloh !

Ja, Du kannst Deinen Laptop bei den Werbungskosten angeben, gibst z.B. an, dass er zu 90 % für die Arbeit und zu 10% privat genutzt wird, beim Laptop kannst du evtl. sogar 100 % angeben. Lohnt sich dann, wenn du mit den Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit, Fachbücher, Veranstaltungen ...) über 900 Euro (ist der Freibetrag) kommst.
Den Laptop kannst du über 3 Jahre absetzen. Wenn du ihn am Anfang des Jahres gekauft hast, für das volle Jahr, ansonsten anteilig. Der Restbetrag kann dann auch im vierten Jahr noch angegeben werden (wenn Gerät z.B. im Juli gekauft wurde).
Mein Computer wurde auch anerkannt.

Gruß,
Petra

 
Datum - 22. November 2009 19:42 Antwort: 9
User-Profil anzeigen ErgoFloh (109)

ErgoFloh



Erstmal anke für Eure Erfahrungen und Tipps.

Hab mich mittlerweile etwas umgehört und folgende Dinge erfahren-

Inet kann man (lt.Steuerfachangestelltem) nur absetzen,wenn ich im Betrieb nicht die Möglichkeit habe, das Internet zu nutzen. Oder habt Ihr da andere Erfahrungen?
Ähnlich soll es mit dem PC/Laptop sein- habe ich in der Praxis die Möglichkeit, einen PC zu nutzen, bekomme ich angebl. keinen Cent von der Steuer wieder...?


 
Datum - 23. November 2009 11:04 Antwort: 10
User-Profil anzeigen Akkord (130)

Akkord



Internet kann gut möglich sein nicht ersetzt zu werden. Dass Du berufsbezogene (für spezielle Fälle) Recherchen in der Arbeit machen musst ist auch verständlich, da dies "Arbeitszeit" ist. Doch Hand auf´s Herz, wer bezahlt die reale Zeit? Gegen kurze Recherchen spricht wahrlich nichts, doch in der Regel verbringt man häufiger und mehr Zeit im Netz für berufspolitische und berufsspezifische Belange als vertretbar ist.

Wenn Du den PC in der Arbeit für Deine "privaten" Notizen nutzen darfst ist das super, aber auch dumm. -> Bsp. Fortbildungsmitschriften ins "Reine" klopfen
Was passiert denn damit, wenn dieser PC stirbt, Deine Arbeitsstelle wechselt,...?
Als Eigeninitiative und für den Erhalt Deiner Arbeitsstelle kann ein wenig Eigenleistung in Freizeit (und mit eigenem PC) erwartet werden, sodass zumindest der PC nicht nur für private Belange genutzt wird.
(Kann mir vorstellen, dass allerdings steuertechnisch der super SpielePC mit toller Grafik/-Sound, Pipapo weniger glaubhaft wirkt als ein "besseres" Büromodell...)

Viel Glück

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