Datum - 19. November 2009 14:18 |
chopper (3)
 | Hallo ihr Lieben, ich hab da mal ne Frage. Ich bin in einem Seniorenheim fest angestellt als Ergotherapeutin. Jetzt kam die Frage auf, ob ich denn nicht auch für unsere Bewohner Ergotherapie mit einer Verordnung durch den jeweilgen Arzt anbieten könnte. Ich weiß nur, das man dafür eine Kassenzulassung benötigt und die Variante die ich kenne schließt als Voraussetzung auch pädiatrische Arbeitsmaterialien mit ein. Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich weiß, das es mal im Gespräch war die Selbständigkeit auch auf mobiler Basis zu ermöglichen, d.h. man benötigte nur noch ein Büro für die "Verwaltung". Hat da noch jemand etwas von gehört oder sonstige Infos für mich? Würd mich sehr freuen etwas von euch zu hören.
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saloia (2222)
 | moin... es bleibt dir( außer der eigenen praxiseröffnung) keine andere möglichkeit, als dir eine praxis zu suchen, über die du diese VO`s als freie mitarbeiterin abrechnen kannst.. damit hättest du dann aber alle verpflichtungen und zahlungen zu leisten, die als fm eben so anfallen... (s. fm-forum) achtung: arbeitgeber muss dem zustimmen... gruß - saloia ------------------------------------- >>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw) |
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bernerse (9)
 | Führe seit 4 Jahren eine Ergotherapiepraxis in einem Alten und Pflegeheim. Vorteile liegen klar auf der Hand, da immer Patienten vorhanden sind. Du mußt entweder eine eigene zugelassene Praxis innerhalb oder außerhalb des Pflegeheims führen oder über Hausbesuche von einer Dir gehörenden externen Praxis abrechnen. Solltest Du angestellt sein ist es die Frage an Deinen Arbeitgeber, inwieweit er einer eigenständigen Tätigkeit von Dir zustimmt, bzw. was er prozentual an den von Dir abgearbeiteten Rezepten mitverdienen will. Frag Deinen Arbeitgeber ob er nicht eine Ergopraxis eröffnen will und Dich daran beteidigt. Hier besteht für Dich ein extrem geringes Risiko und das Klientel ist vielschichtig. Es gelten die normalen üblichen Zulassungsbedingungen. Die Pädiatrie kann ausgeklammert werden. ( Zusatzvereinbarung ) Die von Dir erwähnte mobile Tätigkeit ohne Praxis ist nicht möglich |
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chopper (3)
 | Hey, lieben Dank. Das hilft uns doch schon mal weiter.
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Pitbull (65)
 | Huhu, du hast auch die Möglichkeit einer freien Mitarbeit in einer Praxis. Soll heißen, du behandelst auf GKV und rechnest über eine Praxis ab. Grüßli |
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saloia (2222)
 | Zitat:Huhu, du hast auch die Möglichkeit einer freien Mitarbeit in einer Praxis. Soll heißen, du behandelst auf GKV und rechnest über eine Praxis ab. Grüßli ja-- das steht aber schon im ersten beitrag........ gruß - saloia ------------------------------------- >>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw) |
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Pitbull (65)
 | ja-- das steht aber schon im ersten beitrag........ gruß - saloia Da waren mal zwei Tomaten. Die setzten sich auf des Pitbuls Äugeleins.... Sorry! |
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saloia (2222)
 | Zitat:Da waren mal zwei Tomaten. Die setzten sich auf des Pitbuls Äugeleins.... Sorry! macht ja nix-- machen wir tomatensalat  lg gruß - saloia ------------------------------------- >>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw) |