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Verantwortung bei falsch ausgestellten Rezepten

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31. Januar 2010 12:07 # 1
Registriert seit: 02.07.2002
Beiträge: 78

Hallo,

mal eine Frage an alle Praxisbesitzer. Wie geht ihr damit um, wenn einer eurer Angestelten ein Rezept falsch behandelt (vergessen genehmigen zu lassen ( außerhalb des Regelfalls )und Kasse zahlt nichts..)
31. Januar 2010 13:03 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Die Prüfpflicht liegt alleinig bei mir als PI.


Grüße von

Maria2

31. Januar 2010 14:59 # 3
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 52

ja so sehe ich das auch. gruß

31. Januar 2010 18:39 # 4
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 10

Hallo!

Mir ist es letztens leider passiert. Ich habe einfach nicht das Kreuz bei AdR gesehen. Das Rezept ist von einem neuen Patienten der vorher in einer anderen Praxis war. Bin berufsanfängerin, aber sowas ist mir noch nicht passiert. Ich hab deswegen auch ein schlechtes Gewissen. Wir haben drüber geredet und meine Chefin war darüber natürlich gar nicht erfreut. Bis jetzt ist das Rezept noch nachträglich bei der KK und hoffe das es noch genehmigt wird.

Wie soll ich mit diesem Problem umgehen falls uns das Geld verloren geht??

Habt ihr in der Woche (z.B. ne Std. oder so) Zeit um Rezepte zu kontrollieren? Weil ich mach es nur zwischendurch, wenn mal 5 min. Zeit ist.

LG Ergo333

31. Januar 2010 18:42 # 5
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Wie ich damit umgehe? Ich ärgere mich, dass ich nicht besser aufgepasst habe, schule meine Mitarbeiter, damit sie genau wissen, auf was sie achten sollen.

Am besten, eine VO geht durch mehrere Hände, damit nichts übersehen wird.
Therapeut/Rezikraft/PI, so klappt das bei uns.
Übersehen wird trotzdem mal was. Thätz leif...

31. Januar 2010 19:49 # 6
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Letztendlich ist die Angestellte nicht für die Prüfung der VOs verantwortlich, sondern die PI.
D.h. hier kann kein Schadensersatzfall eintreten, falls die Angestellte etwas übersieht.
LG,
chipchap

31. Januar 2010 20:47 # 7
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 10

Hallo!

Hab von meiner Kollegin erfahren, das es leider nicht nachträglich genehmigt wurde.
Ich weiß jetzt einfach nicht wie ich damit umgehen soll. Ist das ein Fehler der "mal" passiert? Oder darf so etwas einfach nicht passieren? Kann der Verlust von meinem Gehalt abgezogen werden? Ich weiß einfach nicht wie ich das Problem einordnen soll? Das macht mir Kopfzerbrechen..

LG

31. Januar 2010 22:20 # 8
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Wie hier schon mehrfach erwähnt, ist es allein die Verantwortung des PI! Arbeitnehmer werden vermutlich einen Anschnautzer bekommen, aber nur, wenn er vorher geschult wurde!
Ausnahme: Rezikraft soll diese Aufgabe erfüllen, dann könnte es mal zu einer Abmahnung kommen.

Auf keinen Fall darf der Verlust vom Gehalt abgezogen werden.

Abgesehen davon, ist das bei uns auch schon vorgekommen. Ein nettes Telefonat mit der Krankenkasse hatte auch zur nachträglichen Genehmigung geführt. Darauf darf man sich nicht verlassen, kann aber mal funktionieren.

Im Grunde ist der Versicherte dafür zuständig, nicht der Therapeut. Das soll aber der PI klären.

Angestellte tragen keine Verantwortung für die Abrechnung. Sonst müssten ja auch nicht gezahlte Privatliquidationen vom Gehalt abgezogen werden...

Also, keine Angst und gute Nacht!

2. Februar 2010 20:38 # 9
Registriert seit: 02.07.2002
Beiträge: 78

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Leider wird das mit der alleinigen Verantwortung scheinbar nicht von allen AG so ernst genommen und der oder die andere AN zur

el arera
3. Februar 2010 06:59 # 10
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Das seh ich auch so. Mir haben sie sogar schon versucht, Stunden dafür abzuziehen, als die Kasse falsch eingetragene Daten nicht bezahlt hat. Das gab richtig Zoff bei uns. Erst als ich den Betriebsrat einbezogen habe, kam ich zu meinem Recht. Die Verantwortung wurde zuerst komplett mir zugeschoben, ohne dass ich vorher eine Schulung oder sonstiges hatte. Das war eine harte Nuss ))

18. März 2010 21:06 # 11
Registriert seit: 25.09.2007
Beiträge: 1

Geändert am 18.03.2010 21:15:00
19. März 2010 07:03 # 12
Registriert seit: 06.11.2006
Beiträge: 153

Hallo
also was ich ganz schlimm finde das oft die Daten auf demRezept nich mit dem Computer übereinstimmen und 14 Tage Pause sind ohne Beründung usw.. Deshalb werden alle Daten bei mir per Bleistift eingetragen damit ich es kontrolieren und ändern kann. Man ist nur ein Mensch und kann sciha uch mal verschreiben



LG

19. März 2010 12:45 # 13
Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 167

Ich kann nicht verstehen, wie ein PI die Verantwortung über die Verordnungen an die Mitarbeiter abgibt, ist doch viel zu riskant.

Das ist eines der Dinge die man als PI unbedingt unter eigener Kontrolle halten sollte.
Ist anscheinend aber nicht immer so wichtig...

20. März 2010 21:35 # 14
Registriert seit: 30.09.2005
Beiträge: 57

Aber vielleicht könnt Ihr dann ja auch bitte mal erläutern, wie ich als PI alle VO meiner 8 MA kontrollieren soll, die im Schnitt um die 38 - 45 Patienten haben????????

ergoak
21. März 2010 09:56 # 15
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Zitat:

Aber vielleicht könnt Ihr dann ja auch bitte mal erläutern, wie ich als PI alle VO meiner 8 MA kontrollieren soll, die im Schnitt um die 38 - 45 Patienten haben????????

ergoak


es soll praxen geben, die eine (büro-)kraft einstellen, die genau sowas checkt, weil die PI das nicht auch noch schafft...

gruß - saloia
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