Datum - 8. Februar 2010 17:27 |
Nanga (113)
 | Hallo Ihr Lieben Jetzt hat es meine Tochter voll erwischt. Sie möchte eine Privat Praxis eröffnen. Sie hat den Beruf nicht erlernt, würde also nur als Geschäftsführerin tätig sein. Nun meine Frage an euch. Ist das überhaupt möglich. Über einige Antworten von euch würde ich mich freuen. Beste Grüße
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Svenni1 (784)
 | Geändert von Svenni1 am 08.02.2010 17:45:00
Hallo... Sicherlich ist das Möglich, ist auch gerade mein Vorhaben (u.a.) Jedoch wäre es besser wenn sie eine ausgebildete Therapeuten ist. Aber nur als GEschäftsführerin sollte es wohl gehen. Wer macht dann die Arbeit? Angestellte Therapeuten nehme ich an?Gruß Sven ____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?! |
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Nanga (113)
 | Hallo Svenni1 Denn Therapeuten hat Sie schon. Sie will nur als Geschäftsführerin tätig sein. Beste Grüße |
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JanaH (37)
 | Was ist eigentlich der konkrete Unterschied zu einer "normalen Praxis"?Kann mir vorstellen das mann dann nur private Patienten behandelt, das sie nicht vom D.V.E. abgenommen werden würde aber da hörts auch schon auf  Darf bei einer Privat Praxis auch bspw. nur ein Raum zur Verfügunmg stehen?Wo gibts den dazu Infos?Lg
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JanaH (37)
 | nur das ihr mich nicht falsch versteht: bei uns in fitnessstudio ist eine physio die sich einen Raum fertig gamacht hat, hier bietet sie massagen, schröpfen etc. an, läuft halt unter Private Praxis für Physiotherapie...Habe überlegt ob dies für Ergotherapeuten auch möglich ist, mich allerdings noch nicht intensiv mit der Thematik befasst  |
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Svenni1 (784)
 | Der Unterschied ist, das du nur Selbstzahler hast, worunter die private Versicherten auch zählen. Der Vorteil ist, du brauchst dich nicht den Vorgaben der Kassen, was Räume und Austattung angeht, zu unterwerfen und bist frei in deiner Arbeit. Zudem kannst du nebenher noch anbieten, was du möchtest..Der Nachteil natürlich, keine Kassenpatienten mit VO. Aber damit kann ich leben, ich habe genügend andere Dinge noch im Angebot.. Es ist sicherlich etwas waghalsig und mutig, aber wieso nicht ?!?! Wer nicht wagt... Übrigens, ihr braucht keinen Heilpraktiker um Ergo privat anbieten zu können. Dürft halt nicht über Kassen abrechnen, das wars schon. ____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?! |
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nitl (245)
 | Zitat:Was ist eigentlich der konkrete Unterschied zu einer "normalen Praxis"?Kann mir vorstellen das mann dann nur private Patienten behandelt, das sie nicht vom D.V.E. abgenommen werden würde aber da hörts auch schon auf  Darf bei einer Privat Praxis auch bspw. nur ein Raum zur Verfügunmg stehen? Wo gibts den dazu Infos?Lg
Hi, es gibt überhaupt keine Vorschrift, dass die Räume vom DVE abgenommen werden müssen, nur mal so am Rande  lg |
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ronny (377)
 | hallo , wenn du ergo privat anbietest mußt du doch auch ne private ergoverordnung haben...oder nicht...??? als nicht-arzt und nicht-HP darfst du keine diagnose stellen und ohne diagnose (also ohne ärztliche anweisung) keine ergobehandlung.... oder sehe ich das falsch?? dann bitte klärt mich auf!!! LG Claudia |
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Nanga (113)
 | hallo ronny Ich meine eine Privat Praxis für ergotherapeutische Behandlung. Ohne Ärzte ohne Krankenkassen etc. Meine Tochter und meine Wenigkeit haben ein Konzept ausgearbeitet. In diesem Konzept kommen keine Ärzte sowie Krankenkassen vor. Betse Grüße |
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nitl (245)
 | Zitat:hallo ronny Ich meine eine Privat Praxis für ergotherapeutische Behandlung. Ohne Ärzte ohne Krankenkassen etc. Meine Tochter und meine Wenigkeit haben ein Konzept ausgearbeitet. In diesem Konzept kommen keine Ärzte sowie Krankenkassen vor. Betse Grüße Jetzt müßte ich mich schon arg täuschen, aber ergotherapeutische Behandlungen darfst du so nicht anbieten, da es sich um eine geschütze Bezeichnung handelt. Wie oben beschrieben nur mit Privat Verordnung und über eine Diagnose vom Arzt. Wenn ihr sowas vorhabt, dann müßt ihr dafür eine rechtlich nicht geschütze Bezeichnung finden und es nicht als ergotherapeutische Behandlung betiteln. Sonst kann das rechtliche Folgen haben. Ich glaube mich erinnern zu können, dass ich mal gelesen habe, dass man unter der Bezeichnung "Präventive Ergotherapie" solche Maßnahmen von Selbstzahlern anbieten kann. Vielleicht ist das ja ein Weg  lg
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Memphis (82)
 | Ich weiß eigentlich nix darüber.... ich dachte ich schreib mal meinen ersten gedanken nieder. Ich finde es ist auf jedenfall wertvoll sich genau über die Berufe zu informieren oder eben am besten, selbt den beruf erlernt zu haben. Denn wie soll man die richtige ausführung überprüfen, wenn man sich nicht auskennt? Habt noch einen schönen Abend Ich kann nur unter Druck lernen......... drückst du mich??? |
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Nanga (113)
 | Hallo nitl Wer verbietet mir, als Ergo, Klienten ergotherapeutisch zu behandeln, die privat bezahlen und weder eine Verordnung haben noch sonst etwas. Wer verbietet mir, private Aufklärungsarbeit zu betreiben und Vorträge zu halten? Wer verbietet es mir, Familien, im ergotherapeutisch Sinn, privat zu beraten. Ich könnte noch mehr schreiben, möchte das aber nicht an dieser Stelle machen. Beste Grüße |
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Dickmann (15)
 | HAllo an Alle, das finde ich sehr spannend!!! Das Gleiche habe ich mir auch überlegt und verfolge Eure Beiträge aufmerksam. viel Glück und Erfolg!!! |
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Svenni1 (784)
 | Als ausgebildeter Ergotherapeut darfst du Therapien und Anwendungen, die zur Ergotherapie gehören in einer privaten Praxis anbieten, ohne Heilpraktiker sein zu müssen. Den HP brauchst du, wenn du über Kassen abrechnen willst und andere Bereiche abdecken willst (Therapien und Behandlungen).. sonst nicht!Diagnosen brauchst du ja nicht stellen, wofür denn ? Das machen die Ärzte sowieso.. Privat kannst du alles anbieten.. muß halt auch privat bezahlt werden. Das ist der springende Punkt! Abnahme der Räume obliegt nicht dem Zwang der Verbände, richtig, aber als Kassenzugelassene Praxis MUSST du die Auflagen an Räume UND Ausstattung erfüllen.. Privat juckt das nicht! Habe mich lange darüber informiert bevor ich den Schritt gewagt habe.. ____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?! |
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ronny (377)
 | Als ausgebildeter Ergotherapeut darfst du Therapien und Anwendungen, die zur Ergotherapie gehören in einer privaten Praxis anbieten, ohne Heilpraktiker sein zu müssen. Den HP brauchst du, wenn du über Kassen abrechnen willst und andere Bereiche abdecken willst (Therapien und Behandlungen).. sonst nicht!Diagnosen brauchst du ja nicht stellen, wofür denn ? Das machen die Ärzte sowieso.. Privat kannst du alles anbieten.. muß halt auch privat bezahlt werden. Das ist der springende Punkt! Abnahme der Räume obliegt nicht dem Zwang der Verbände, richtig, aber als Kassenzugelassene Praxis MUSST du die Auflagen an Räume UND Ausstattung erfüllen.. Privat juckt das nicht! Habe mich lange darüber informiert bevor ich den Schritt gewagt habe.. ....................................... Hallo Svenni: und wofür gibt es dann das hp gesetz???das verbietet ausdrücklich , daß du als nicht HP therapien welcher art auch immer anbietest....und den HP brauchst du genau für den fall, wenn kein arzt verordnet, denn HP ist nicht verordnungsfähig, wird aber von manchen gesetzl. u. privaten KK zt. gezahlt..! "Diagnosen brauchst du nicht zu stellen..." - aber was willst du denn behandlen , wenn du keine diagnose hast....hm versteh ich nicht....lies di mal das HP gesetz durch, das ist für alle menschen verbindlich! na ja es gibt ja den spruch: wo kein kläger ist da wird keiner angeklagt.... LG Claudia |
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nitl (245)
 | Zitat:Hallo nitl Wer verbietet mir, als Ergo, Klienten ergotherapeutisch zu behandeln, die privat bezahlen und weder eine Verordnung haben noch sonst etwas. Wer verbietet mir, private Aufklärungsarbeit zu betreiben und Vorträge zu halten? Wer verbietet es mir, Familien, im ergotherapeutisch Sinn, privat zu beraten. Ich könnte noch mehr schreiben, möchte das aber nicht an dieser Stelle machen. Beste Grüße Hi, deine Argumentation und Gedanken finde ich sehr spannend  Unserem Berufsstand ist es ja nicht erlaubt, zu diagnostizieren. Mal angenommen Herr X kommt zu dir und möchte behandelt werden. Auf welcher Grundlage basiert diese Behandlung? Wie ist man dann abgesichert, vorausgesetzt es läuft was schief, so eine Art "Kunstfehler"? Keine Ahnung, mir soll das egal sein, war auch keine Kritik das nicht machen zu dürfen, ich habe lediglich mein Wissen weitergegeben und versucht, eine rechtliche Schiene darzulegen. Wie schon geschrieben gibt es ja auch den Weg der Präventiven Ergotherapie, die ja genau diese Lücke füllen soll, oder? Über Vorträge und Aufklärungsarbeit wurde hier überhaupt nichts gesagt, das ist ja auch wichtig...Aufklärungsarbeit mache ich tagtäglich mit den heilpädagogischen Kräften in den Kindergärten als Fachberatung  lg |