Datum - 8. Februar 2010 19:32 |
abohne (143)
 | Geändert von abohne am 09.02.2010 06:46:00
Hallo!Ich behandle ambulant in einem Altenheim, also auf Rezept. Anfang des Jahres habe ich für eine demente Bewohnerin ein Rezept über 10x HLT bekommen (läuft alles direkt über den Arzt des Heimes). Zeitgleich habe ich die Betreuerin (Tochter) schriftlich über den Beginn der Therapie mit zusammengefassten Inhalten der Ergotherapie informiert. Heute "flog" im Altenheim ein Zettel rum, auf dem stand, dass die Therapie abgelehnt wird. Darf die Tochter das entscheiden? Ich bin der Meinung ja, mein Chef nein. Wir seien sozusagen verpflichtet gegenüber dem Arzt, die Bewohnerin zu behandeln. Es sei die Entscheidung des Arztes, ob Therapie stattfinden soll. Wäre mal interessant, wie ihr das so seht! Danke!
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SStangl (346)
 | Die Betreuerin ist vom Gesetz bestellt. Sie ist eingesetzt, um die Interessen des zu Betreuenden zu wahren. Und wenn ihr auch die gesundheitliche Fürsorge unterstellt ist, kann sie sicherlich auch entscheiden, dass Ergo nicht erwünscht ist. |
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oetken1 (1572)
 | Hallo abohne, so etwas kommt häufiger vor. Hintergrund : die Angehörigen sind nicht nur gesetzliche Betreuer, sondern müssen auch für Kosten aufkommen. Nicht selten fürchten sie die Zuzahlung - die von ihrem eigenen "Budget" abgeht. Manchmal stecken aber auch andere Beweggründe dahinter - Negieren der Schwere der Erkrankung oder der Wunsch, beim Agieren (z.B. "Nein-Sagen" beachtet zu werden, um so "das schlechte Gewissen" oder auch mal Aggressionen gegen den betreuungsaufwändigen Angehörigen auszuleben. Denn in unserer Gesellschaft gilt immer noch - Angehörige müssen sich aufopfern. Nicht selten sind die Beziehungen aber vollkommen pathologisch. Dann bekommen es PflegerInnen, Heimleitungen, SozialarbeiterInnen oder eben TherapeutInnen ab. Im häuslichen Bereich leben nicht wenige Angehörige vom Pflegegeld, das sie bekommen. Hier ist Diplomatie gefragt. Die Heime sind ja ziemlich abhängig von den Entscheidungen der Betreuer, deshalb mischen sich die Heimleitungen und/oder PDLs nicht gerne in solche Sachen ein. Einfach mal freundlich nachhaken, was los ist. Viel Erfolg wünscht Oetken1
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abohne (143)
 | Danke für eure Antworten... Mir geht es nicht darum, dass die Therapie abgelehnt wird, sondern ob die Betreuerin ablehnen DARF, weil mein Chef (ich arbeite in einer Praxis) meint, dass die Therapie stattfinden MUSS, wenn ein Rezept vom Arzt ausgestellt wurde. Die Bewohnerin selbst kann sich nicht zur Therapie äußern... @ Oetken: wie gesagt, ich arbeite in einer Praxis |
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ReFi (332)
 | hallo oetken, ich war selbst bis vor kurzem betreuerin, und es ist unrichtig, dass kosten "vom budget der betreuerin abgehen". jeder betreuer erhält eine pauschale für seine aufwendungen, was an kosten für die betreuten entsteht und woher das geld kommt, ist eine ganz andere sache. gruß von refi |
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biene37 (394)
 | Hallo abohne, ich würde das Gespräch mit der Betreuerin suchen, evt. sogar gemeinsam mit dem Arzt, die Therapienotwendigkeit begründen. So kann auch gleich die Zielsetzung besprochen werden... Dein Chef kann meiner Meinung nach aber nicht darauf bestehen, dass therapiert wird, wenn es eine konkrete Absage durch den Pat. / Betreuer dazu gibt. Gruß Sabine "Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen." John Locke |
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oetken1 (1572)
 | Zitat:hallo oetken, ich war selbst bis vor kurzem betreuerin, und es ist unrichtig, dass kosten "vom budget der betreuerin abgehen". jeder betreuer erhält eine pauschale für seine aufwendungen, was an kosten für die betreuten entsteht und woher das geld kommt, ist eine ganz andere sache. gruß von refi Hallo refi, formal ist das so wie Du es schilderst. In der Realität verfügen Angehörige und "Freunde" aber nicht selten sehr freimütig über das Geld des Betreuten. Oder sie sparen kräftig an allem- mit Hinblick auf das, was es später noch zu erben gibt, bzw. weil sie als Unterhaltspflichtige nicht für die Kosten aufkommen wollen. Deshalb habe ich "Budget" auch in Anführungszeichen gesetzt. Grüße von Oetken1
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Pitbull (65)
 | .... sondern ob die Betreuerin ablehnen DARF .... Wenn in der Betreuungsurkunde steht (Kopie sollte in der Patientenkartei sein), dass die Betreuerin auch über gesundheitliche Entscheidungen bestimmen darf, was ja meistens der Fall ist, dann darf sie die Behandlung untersagen. Ist ja logisch. Deshalb lasse ich mir von den Betreuern die Urkunde zukommen und regel dann diese Dinge über diese Personen (oftmals die Kinder).
Viel Erfolg bei der Kommunukation mit deinem PI. |