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Patientenklau

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22. Februar 2010 17:59 # 1
Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 1

Wer hat Erfahrung,wenn Mitarbeiter die Praxis verlassen und Patienten mitnehmen? Kann ich Entschädigung verlangen?.Ich habe pro Rezept 500 Euro bezahlt,als ich die Patienten übernommen habe.
Kann mir jemand helfen?
lg Faletti

22. Februar 2010 19:04 # 2
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

...hm verstehe ich nicht ganz..hast du patienten mitgenommen oder wurden dir welche genommen?? wieso hast du 500,- pro patient bezahlt?an wen?

also eigentlich haben Patienten freie therapeutenwahl.....

LG Claudia

22. Februar 2010 19:18 # 3
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Mir war es im Arbeitsvertrag verboten, Patienten "mit zu nehmen".
Also, wenn der Vertrag beendet wird, darf ich mich nicht an Patienten des Ex-Arbeitgebers wenden und ihnen anbieten, jetzt in die Praxis zu wechseln in der ich jetzt arbeite oder die ich eröffne. Ist aber auch eine miese Tour, wie ich persönlich finde.
Die Eröffnung einer Praxis in den folgenden 2 Jahren war im Umkreis nicht gestattet.
Wie es grundsätzlich aussieht, weiß ich nicht. Beim Verband nachfragen.
Du hast wahrscheinlich eine Praxis übernommen und für den Patientenstamm gezahlt, vermute ich. Was da üblich ist, weiß ich auch nicht.

Viel Erfolg

Es ist niemal zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
Gutgehn, Attacke, Glück Auf und Om Shanti
22. Februar 2010 20:01 # 4
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Hallo Faletti,
bei Angestellten kannst Du dagegen nichts unternehmen.
Die Patienten sind kein "Eigentum" sondern haben das freie Therapeutenwahlrecht.
Es gibt zwar in Verträgen diese Verbote, aber sie sind irrelevant, bzw. führen zu nichts.

Schutz bietet nur eine saubere, intensive Akquise als PI.

Bei freien Mitarbeitern oder GbR-Partnern kann man Gebietsschutzklauseln in die Verträge aufnehmen, z.B. das es bei einer bestimmten Vertragsstrafe verboten ist, sich nach Kündigung des Vertrages in einem Umkreis von weniger als...km im Umkreis Deiner Praxis niederzulassen oder eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.

Grüße von

Oetken1
22. Februar 2010 20:13 # 5
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Hallo Faletti,

im Gegenteil, wenn der PI ein Wettbewerbsverbot ausspricht, zum Beispiel über den Zeitraum
von 2 Jahren, muß der PI dem ehemaligen Arbeitnehmer über diesen Zeitraum eine monatliche Ausgleichszahlung leisten !!
Das Ganze gilt sowieso nur, wenn bei Beginn des Arbeitsverhältnisses diese Klausel im Vertrag
verankert wurde.
lg,
chipchap

27. Februar 2010 10:32 # 6
Registriert seit: 24.11.2006
Beiträge: 70

Wie kann ich Patienten "mitnehmen" ? Sind Patienten nicht in der Lage selbst zu bestimmen, zu wem sie gehen wollen? Wäre ich Patient würde ich auch zu dem Therapeuten gehen, bei dem ich das Gefühl hätte, dass er mir was bringt.
Ich kann den Unmut verstehen, wenn z.B. ein Mitarbeiter einen Patienten richtig bearbeitet mitzukommen, aber wenn das Anliegen vom Patienten kommt und der weiss wo der Therapeut hin geht, warum nicht? Patienten sind ja kein Eigentum. Ich würde den Mitarbeiter in Frieden gehen lassen, denn das schont die Nerven. Ausserdem: Wenn gut über die Praxis geredet wird zieht das auch wieder neue Leute an. (Mund zu Mund Werbung ist immer noch die beste Werbung) Wenn man nämlich in Kampf mit dem Mitarbeiter geht, redet der wahrscheinlich schlecht über die Praxis, das kostet meist nur Nerven. Ich würde nur da kämpfen, wo es sich lohnt.
Gruss Patches

28. Februar 2010 15:46 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 28.02.2010 15:56:00
Zitat:

also eigentlich haben Patienten freie therapeutenwahl.....

LG Claudia



ach??? setzt sich diese erkenntnis allmählich durch??

es _soll_ PI geben, die nach einer solchen "freien therapeutenwahl" bei ärzten und umliegenden praxen rundgerufen haben, um die therapeutin/fm auf die die wahl fiel, wegen angeblich"illegaler praxisführung", patientenabwerbung etc pp. anzuschwärzen........................................*flöt


gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)

28. Februar 2010 20:23 # 8
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150

Patienten dürfen nicht "abgeworben" werden innerhalb der nicht eigenen Praxisräume. Das heißt: macht sich ein Mitarbeiter selbständig, darf er seine Praxisdaten ( Adresse, Telefonnummer, etc. ) nicht an seinem alten Arbeitsplatz rausgeben. Patienten per Telefon informieren fällt auch unter unerlaubter Wettbewerb.
Ganz wichtig - da oft "vergessen": Patientenakten und Daten dürfen nicht ohne schriftliche Einverständniserklärung des Patienten die Praxisräume verlassen!!Auch nicht als Kopie!!

Therapie ist jedoch Therapeutenbezogen und nicht Praxisbezogen, dodass natürlich jedem Patienten überlassen ist, ob er wechselt.

Grüße

1. März 2010 21:25 # 9
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 5

"Patienten per Telefon informieren fällt auch unter unerlaubter Wettbewerb"

Hat ein Therapeut/Therapeutin bereits gekündigt, so ist es zu erwarten, dass er/sie sich von den (vor allem über einen längeren Zeitraum betreuten) Patienten verabschiedet, persönlich versteht sich natürlich, wenn nicht möglich auch per Telefon. Möchten Patienten von ihm/ihr weiter behandelt werden, weil dieser/diese besonders gut (fachlich, menschlich etc.) ist, so ist es auch den Patienten zu überlassen ob sie wechseln oder nicht. Ich finde, dass es lächerlich ist, in diesem Fall, beim Verlassen der Praxis von "Patientenklau" zu reden.
1. März 2010 22:34 # 10
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Dies sehe ich anders. Dies wäre ein direkter Versuch unter dem Deckmantel des Verabschiedens Patienten abzuwerben.

Warum muss sich überhaupt jemand telefonisch verabschieden???? Normalerweise tut man dies bei der letzten Behandlung.
"lächerlich"?
Ja, der Gehende würde sich lächerlich machen, sich nochmals telefonisch zu verabschieden und kann deshalb auch nur einen Zweck haben .....
Und die Daten der Patienten gehören in die Praxis und in keine private Wohnung. Dies verstößt übrigens gegen den Datenschutz.
Datenschutz gehört zu den Persönlichkeitsrechten, genau wie die freie Therapeutenwahl.

Lächerlich, nein, diese Grundeinstellungen gehören in den Thread Ethik und moralische Werte und ich möchte darauf gar nicht weiter eingehen.


Grüße von

Maria2

2. März 2010 09:35 # 11
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 5

Richtig! Nur gehört die "Beziehung zum Patienten" zu beenden und nicht einfach so aus seinem Leben zu verschwinden genauso zur Grundeinstellungen und moralischen Werten eines Therapeuten. Sollte zumindestens.


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