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Diskussionsforum

Zuzahlung Heimbewohner

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19. März 2010 13:13 # 1
Registriert seit: 13.06.2006
Beiträge: 6

Hallo Kollegen,

bei Hausbesuchen im Altenheim habe ich bisher, so wie die Chefin es erklärt hat, immer die komplette Zuzahlung (10 % Behandlungskosten + Hausbesuchspauschale + Kilometerpauschale + Rezeptgebühr) in Rechnung gestellt.

Nun habe ich, nachdem ich ca eine Stunde gegoogelt habe, den Hauch einer Ahnung, dass Heimbewohner wohl nur die Rezeptgebühr zahlen und der Rest direkt über die Krankenkasse läuft, wenn ich auf dem Rezept vermerke, dass es ein Heimbewohner ist. Also, um sicher zu sein:

a) Zahlen Heimbewohner nur die Rezeptgebühr???

b) wenn ja, wo auf dem Rezept vermerke ich das, kann ja da nicht einfach so drauf-rum-schreiben, oder?

c) wenn ich mehrere Bewohner in derselben Einrichtung habe, gibt es da doch so eine Regelung mit dem Wegegeld, dass nur für einen der volle Satz berechnet wird?

d) wenn ja, wie vermerke ich das auf dem Rezept?

e) wenn ja, gilt das auch wenn die bei verschiedenen Krankenkassen sind? Such ich mir dann die aus, die am meisten bezahlt?

Ich versuch hier alles korrekt zu machen, deshalb regt euch bitte nicht über die dummen Frage auf.
19. März 2010 16:32 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo flowdipo,
hier ein Beitrag, den Du von den Preisen auf Dein Berufsfeld umstellen mußt :
>>Nachricht vom: 25.02.2010
Zuzahlung bei der Behandlung von Patienten in sozialen Einrichtungen (wie z. B. Altenheimen)
Seit dem 01.10.2009 muss auch für Hausbesuchspauschale 29934 die Zuzahlung eingezogen werden!
Im Rahmen der Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im September 2009 (wir berichteten) hatten sich ZVK und die LKK'en darauf verständigt, Hausbesuche z. B. in der Wohnung des Patienten oder in Altenheimen pauschaliert zu vergüten. Hausbesuche in sozialen Einrichtungen* werden danach seit dem 01.10.2009 pauschal in Höhe von 4,50 € je Besuch, alle anderen Hausbesuche pauschal in Höhe von 9,50 € je Besuch vergütet.

Da zum 01.01.2004 (im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes) auch auf Hausbesuchs- und KM-Geld-Positionen Zuzahlungen fällig wurden, war ab diesem Zeitpunkt die Höhe der Zuzahlung davon abhängig, ob der Patient:

als erster Patient behandelt (in diesem Fall wäre eine Zuzahlung für die Hausbesuchsposition und das KM-Geld zu zahlen gewesen) oder
erst als zweiter, dritter oder vierter Patient behandelt wurde (in diesen Fällen wäre die Zuzahlung ausschließlich für die Hausbesuchsposition zu zahlen gewesen)
Da durch diese Regelung die Patienten ungleich behandelt worden wären, hatte Anfang 2004 die ganz überwiegende Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen erklärt, bei Hausbesuchen in sozialen Einrichtungen auf Zuzahlungen (für die Hausbesuchsbesuchs- und KM-Geld Positionen) zu verzichten.

Da durch die neue Vereinbarung mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen nun alle Patienten der LKKén für die Hausbesuche Zuzahlungen in gleicher Höhe zahlen (hier in Höhe von 0,45 € je Hausbesuch), muss nun auch bei diesen Patienten grds. die Zuzahlung für die Hausbesuchspauschalen (Positionen 299333/29934) eingezogen werden.

Thorsten Vogtländer (Krankenkassenfachwirt)
Kompetenzzentrum SGB des ZVK

* Der Begriff "soziale Einrichtung" bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen jedoch keine Einrichtungen des "Betreuten Wohnens".<<
MfG
Igelchen







"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
19. März 2010 20:37 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 19.03.2010 21:35:00
hallo...
a) ja
b)vorne drauf "heimbewohner" schreiben... in sechs jahren nicht ein einiges problem..
c)kassenabhängig... bei den meisten kassen inzwischen 59934--> mehrere patienten in einer sozialen einrichtung...
(vergütungstabellen etcpipapo lesen!!)
d) öhm???? da, wo du es eintragen musst?? bei den pos.nummern??
e) ja (weil KK interner abgleich) und ja




gruß - saloia
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>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)

....UND EINE NEUE SOFTWARE BRAUCHEN WIR AUCH ENDLICH !!

19. März 2010 21:50 # 4
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Hallo flowdipo,

Du schreibst "...´die Chefin es erklärt hat..."
Heißt das, Du bist angestellt ?
Dann bist Du doch nicht für die Abrechnungsmodalitäten zuständig !!
Und schon garnicht für`s Rechnungen schreiben!
Oder habe ich da was falsch verstanden ?

LG,
chipchap

19. März 2010 23:25 # 5
Registriert seit: 13.06.2006
Beiträge: 6

Danke für eure Hilfe,
und ja, ich bin angestellt, aber bei uns läuft das... ich sag mal... "anders", also bin ich wohl zuständig für den Kram.
Ich schreib halt so Quittungen und kassiere bei den Patienten.
Mit den Positionsnummern kenn ich mich deshalb noch nicht so aus, hab vor kurzem erst angefangen, mich da intensiver mit auseinanderzusetzen, weil ich das ungute Gefühl hab, dass es so wie es bisher läuft irgendwie nicht optimal ist.
20. März 2010 08:59 # 6
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

hmm....
da deine frage in dieser rubrik stand, bin ich davon ausgegangen, das du -mit den infos einer früheren chefin- jetzt selbst abrechnest....

was heißt, du seist "wohl" dafür zuständig- bist du, oder bist du nicht..
das zuzahlungen von den therapeuten eingezogen werden, ist üblich- die berechnung dafür macht jedoch normalerweise jemand anders (PI oder verwaltungskraft), der therapeut kriegt den ZZ-bescheid fertig berechnet!! mit zum patienten...

nun denn - nach dem jetzigen stand der dinge sage ich: geh zu deiner chefin und frag sie konkret um hilfe ...
dann muss sie sich eben mal ne stunde zeit nehmen und das en detail mit dir klären...

wenn sie schon erwartet, das du die abrechnung erledigst (ich hoffe, die zeit dafür wird dir bezahlt), musst du bescheid wissen und SIE hat dir das wissen dazu zu vermitteln= die preislisten und regularien offenzulegen..



gruß - saloia
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22. März 2010 14:28 # 7
Registriert seit: 13.06.2006
Beiträge: 6

Die Chefin weiß das wohl selbst nicht, sie meinte ich soll bei der Krankenkasse anrufen, bisher lief es ja so auch. Der Kundenberater der KK meinte, die Bewohner würden komplett die Zuzahlung leisten müssen, also 10 % Rezeptwert, Wegegeld und Rezeptgebühr. Knapp 60 € je nach KK und Verordnung (psych-funkt).

Und nein die Zeit bekomme ich nicht bezahlt, sowas mach ich nebenher, ich darf ja dankbar sein überhaupt einen Job zu haben.
22. März 2010 20:28 # 8
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Hallo flowdipo,

nein, Du solltest nicht derart dankbar sein, daß Du Deine Leistung quasi "verschenkst" !!
Deine Arbeitgeberin "schenkt" Dir ja nicht einmal eine qualifizierte Schulung...
Peinlich, peinlich

LG,
chipchap

23. März 2010 09:04 # 9
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Geändert am 23.03.2010 09:16:00
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