Joline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 63
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Hallo liebe Kollegen, ich möchte gerne zusatzangebote im bereich Rheuma-Bewegung-Hilfsmittel, Handwerk allegemein, Kinder-Konzentration-Bewegung außerhalb meiner Öffnungszeiten anbieten. Mein Problem, darf ich das? Wie läuft das mit der Versicherung? Freu mich auf eure Unterstützung.
Beste Grüße
J.
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Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821
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Da gibts eine eindeutige Aussage, habe das gerade durch.
Überwiegend bekam ich die Antwort, JA, es ist möglich solange es im Rahmen der Ergotherapie bleibt, andererseits bekam ich die Antwort ;NEIN,....
Am besten du fragst bei deinem GEsundheitsamt nach, wie die dazu stehen.
Laut Verband BED ist dies möglich, sie bieten sogar extra Verträge für Selbstzahlerleistungen an.
Gruß Sven
____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
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Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 22
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Hallo,
das, was ich darüber weiß und gesagt bekommen habe, ist folgendes: wenn du eine gesetzliche Krankenkassenzulassung hast, darf der Stundenaufwand für die Selbstzahlerleistungen nicht höher werden als für die ergotherapeutischen Behandlungen - Aussage der Kassen. Versteht sich auch von selber, jeder Praxisinhaber hat eine Mindestanwesenheitszeit oder muss diese gewährleisten durch fachliche Leitungen und dies natürlich für die Ergotherapie. Ich habe Zusatzausbildungen und kann diese Behandlungen dann privat abrechnen. DAs heißt, es sind eigene Positionen und läuft nicht als Ergotherapie. Ich denke aber auch, bei Zertifikaten wie beim Marburger K.Training ist dies möglich. Die Kassenangestellte meinte nur, dass der Stundenaufwand nicht höher sein dürfte, also sprich dass es im Grunde eben eine Ergopraxis bleibt....Bei meiner Berufshaftpflichtversicherung habe ich die Kurse extra vermerken lassen. Das mit den Öffnungszeiten ist auch so eine Sache. Wenn du sagst - ich habe von 13-15 Uhr Ergotherapie - und dann bis 16 Uhr eine Stunde einen Extrakurs, danach wieder Ergo, geht das grundsätzlich schon. Dann ist zwischendrin halt Ergoöffnungszeitenpause. Wie das allerdings ist, wenn du gleichzeitig Angestellte arbeiten lässt, bin ich mir nicht sicher. Frage lieber nach. Und Öffnungszeiten kannst du auch immer mal wieder anpassen. Also wenn du später den 16 Uhr TErmin für Ergo brauchst, dann wird das eben wieder geändert. Oder du machst Ferienkurse, dann bist du zeitlich flexibler. Wollte damit eigentlich nur sagen, dass es komplizierter ausschaut, als es eigentlich ist. Bei Buchner gibt es z.B. viele Fortbildungen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Grüße
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Joline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 63
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Hallo danke für eure Antworten. Bin nur auf die Idee gekommen durch meine Mama, die geht einmal die Woche zur Physio und zahlt da 3,50€ für ne Stunde.
Beste Grüße
J.
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Geändert am 24.03.2010 11:29:00
Hallo Joline, hast Du Dich mit 3,50 € vielleicht ein wenig verschrieben und meinst 35,00€??????? Dafür bekommt man noch nicht mal ne Heißluft von den KK....und die dauert dasnn 10 bis 15 Min.!!!!! Wann will/muß der/die Physio die Praxis wegen Unwirtschaftlichkeit schliessen, MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Joline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 63
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Hallo Igelchen, nee nicht verschrieben,das Beispiel ist so. Rechne dochmal 3,50 x 15 und das dann 2-3 mal zusätzlich in der Woche für ne Stunde,wenn man mehrere Gruppen hat. Ist zum Monatende jedenfalls ne VO mehr.
lg
J.
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Zitat: Hallo Igelchen, nee nicht verschrieben,das Beispiel ist so. Rechne dochmal 3,50 x 15 und das dann 2-3 mal zusätzlich in der Woche für ne Stunde,wenn man mehrere Gruppen hat. Ist zum Monatende jedenfalls ne VO mehr.
lg
J.
???? MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Wenn du keine oder nicht ausreichend Patienten zur Therapie hast kann doch keine Krankenkasse von dir verlangen Pleite zu gehen. Wenn du alle Vorraussetzungen zur Zulassung erfüllst kannst du in deinen Leerzeiten auch soviel Selbstzahlerleistungen anbieten wie du willst und mußt deine Zulassung deswegen nicht abgeben. Es besteht ja auch keine Verpflichtung jeden Patienten zur Therapie aufnehmen zu müssen. Wenn eine Krankenkasse die Selbstzahlerleistungen begrenzen will muß sie im Umkehrschluß also auch für jede zugelassene Praxis dann auch eine Mindestauslasung gewährleisten. Die Patienten kommen aber nicht von den Krankenkassen sondern "werden von den Ärzten geschickt".
Selbstzahlerleistungen können u. U. steuerlich nachteilig sein da nicht alle Angebote MwSt-frei sind.
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Registriert seit: 22.11.2009
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 26
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Hallo ihr Lieben, soweit ich weiß, darf man Privatleistungen anbieten, diese sollten allerdings nicht mehr als 17500,-€ im Jahr einbringen, da ihr sonst umsatzsteuerpflichtig werdet. Ob die privaten Leistungen mit Ergotherapie zu tun haben müssen, weiß ich nicht genau. Zur Not einfach mal den Steuerberater fragen...
Liebe Grüße
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Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821
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Zitat: Hallo ihr Lieben, soweit ich weiß, darf man Privatleistungen anbieten, diese sollten allerdings nicht mehr als 17500,-€ im Jahr einbringen, da ihr sonst umsatzsteuerpflichtig werdet. Ob die privaten Leistungen mit Ergotherapie zu tun haben müssen, weiß ich nicht genau. Zur Not einfach mal den Steuerberater fragen...
Liebe Grüße
icht ganz richtig.. Im ersten Jahr darf, wenn man Kleingewerbe nach § 19 EstG angibt, der Umsatz nicht höher sein als 17.500,- Euro, ab dem weiten Jahr nicht mehr als 50.000 ,- Euro sein, um Umsatzsteuerbefreit zu bleiben Gruß Sven ____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
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