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Diskussionsforum

Selbstzahlerbasis

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23. März 2010 15:13 # 1
Joline
Joline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 63

Hallo liebe Kollegen,
ich möchte gerne zusatzangebote im bereich Rheuma-Bewegung-Hilfsmittel, Handwerk allegemein, Kinder-Konzentration-Bewegung außerhalb meiner Öffnungszeiten anbieten. Mein Problem, darf ich das? Wie läuft das mit der Versicherung?
Freu mich auf eure Unterstützung.

Beste Grüße

J.
23. März 2010 17:35 # 2
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821

Da gibts eine eindeutige Aussage, habe das gerade durch.

Überwiegend bekam ich die Antwort, JA, es ist möglich solange es im Rahmen der Ergotherapie bleibt, andererseits bekam ich die Antwort ;NEIN,....

Am besten du fragst bei deinem GEsundheitsamt nach, wie die dazu stehen.

Laut Verband BED ist dies möglich, sie bieten sogar extra Verträge für Selbstzahlerleistungen an.

Gruß
Sven

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Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
23. März 2010 19:38 # 3
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 22

Hallo,

das, was ich darüber weiß und gesagt bekommen habe, ist folgendes: wenn du eine gesetzliche Krankenkassenzulassung hast, darf der Stundenaufwand für die Selbstzahlerleistungen nicht höher werden als für die ergotherapeutischen Behandlungen - Aussage der Kassen. Versteht sich auch von selber, jeder Praxisinhaber hat eine Mindestanwesenheitszeit oder muss diese gewährleisten durch fachliche Leitungen und dies natürlich für die Ergotherapie. Ich habe Zusatzausbildungen und kann diese Behandlungen dann privat abrechnen. DAs heißt, es sind eigene Positionen und läuft nicht als Ergotherapie. Ich denke aber auch, bei Zertifikaten wie beim Marburger K.Training ist dies möglich. Die Kassenangestellte meinte nur, dass der Stundenaufwand nicht höher sein dürfte, also sprich dass es im Grunde eben eine Ergopraxis bleibt....Bei meiner Berufshaftpflichtversicherung habe ich die Kurse extra vermerken lassen. Das mit den Öffnungszeiten ist auch so eine Sache. Wenn du sagst - ich habe von 13-15 Uhr Ergotherapie - und dann bis 16 Uhr eine Stunde einen Extrakurs, danach wieder Ergo, geht das grundsätzlich schon. Dann ist zwischendrin halt Ergoöffnungszeitenpause. Wie das allerdings ist, wenn du gleichzeitig Angestellte arbeiten lässt, bin ich mir nicht sicher. Frage lieber nach. Und Öffnungszeiten kannst du auch immer mal wieder anpassen. Also wenn du später den 16 Uhr TErmin für Ergo brauchst, dann wird das eben wieder geändert. Oder du machst Ferienkurse, dann bist du zeitlich flexibler. Wollte damit eigentlich nur sagen, dass es komplizierter ausschaut, als es eigentlich ist. Bei Buchner gibt es z.B. viele Fortbildungen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

Grüße
24. März 2010 10:04 # 4
Joline
Joline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 63

Hallo danke für eure Antworten. Bin nur auf die Idee gekommen durch meine Mama, die geht einmal die Woche zur Physio und zahlt da 3,50€ für ne Stunde.

Beste Grüße

J.
24. März 2010 11:24 # 5
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 24.03.2010 11:29:00
Hallo Joline,
hast Du Dich mit 3,50 € vielleicht ein wenig verschrieben und meinst 35,00€???????
Dafür bekommt man noch nicht mal ne Heißluft von den KK....und die dauert dasnn 10 bis 15 Min.!!!!!
Wann will/muß der/die Physio die Praxis wegen Unwirtschaftlichkeit schliessen,
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
24. März 2010 11:55 # 6
Joline
Joline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 63

Hallo Igelchen, nee nicht verschrieben,das Beispiel ist so.
Rechne dochmal 3,50 x 15 und das dann 2-3 mal zusätzlich in der Woche für ne Stunde,wenn man mehrere Gruppen hat. Ist zum Monatende jedenfalls ne VO mehr.

lg

J.
24. März 2010 12:32 # 7
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

Hallo Igelchen, nee nicht verschrieben,das Beispiel ist so.
Rechne dochmal 3,50 x 15 und das dann 2-3 mal zusätzlich in der Woche für ne Stunde,wenn man mehrere Gruppen hat. Ist zum Monatende jedenfalls ne VO mehr.

lg

J.

????
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
24. März 2010 23:05 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn du keine oder nicht ausreichend Patienten zur Therapie hast kann doch keine Krankenkasse von dir verlangen Pleite zu gehen. Wenn du alle Vorraussetzungen zur Zulassung erfüllst kannst du in deinen Leerzeiten auch soviel Selbstzahlerleistungen anbieten wie du willst und mußt deine Zulassung deswegen nicht abgeben. Es besteht ja auch keine Verpflichtung jeden Patienten zur Therapie aufnehmen zu müssen. Wenn eine Krankenkasse die Selbstzahlerleistungen begrenzen will muß sie im Umkehrschluß also auch für jede zugelassene Praxis dann auch eine Mindestauslasung gewährleisten. Die Patienten kommen aber nicht von den Krankenkassen sondern "werden von den Ärzten geschickt".

Selbstzahlerleistungen können u. U. steuerlich nachteilig sein da nicht alle Angebote MwSt-frei sind.

26. März 2010 16:18 # 9
Registriert seit: 22.11.2009
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 26

Hallo ihr Lieben,
soweit ich weiß, darf man Privatleistungen anbieten, diese sollten allerdings nicht mehr als 17500,-€ im Jahr einbringen, da ihr sonst umsatzsteuerpflichtig werdet. Ob die privaten Leistungen mit Ergotherapie zu tun haben müssen, weiß ich nicht genau. Zur Not einfach mal den Steuerberater fragen...

Liebe Grüße
26. März 2010 16:34 # 10
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 821

Zitat:

Hallo ihr Lieben,
soweit ich weiß, darf man Privatleistungen anbieten, diese sollten allerdings nicht mehr als 17500,-€ im Jahr einbringen, da ihr sonst umsatzsteuerpflichtig werdet. Ob die privaten Leistungen mit Ergotherapie zu tun haben müssen, weiß ich nicht genau. Zur Not einfach mal den Steuerberater fragen...

Liebe Grüße


icht ganz richtig..

Im ersten Jahr darf, wenn man Kleingewerbe nach § 19 EstG angibt, der Umsatz nicht höher sein als 17.500,- Euro, ab dem weiten Jahr nicht mehr als 50.000 ,- Euro sein, um Umsatzsteuerbefreit zu bleiben

Gruß

Sven

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