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Abrechnung Privatrezept

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29. April 2010 11:05 # 1
Registriert seit: 09.10.2005
Beiträge: 12

HalliHallo,
ich brauche mal unbedingt eure hilfe... hab seit märz diesen jahres meine eigene praxis und steht jetzt kurz vor der abrechnung... jetzt hab ich n privatpatient bekommen.... wie rechne ich n privatrezept ab? schreibe ich da dem patienten zum schluss ne rechnung? die er dann bei seiner versicherung einreicht? wie geht das von statten?
kann mir jemand helfen?

vielen dank!


29. April 2010 11:11 # 2
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

Hi,

in der Regel schreibst du dem Patienten eine Rechnung, die er dann bei seinem Versicherer einreicht.Bitte erkundige dich vorher bei der Versicherung nach den Abrechnungssätzen. Die können je nach Status schon mal von dem üblichen abweichen.

LG Matti

29. April 2010 11:33 # 3
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Was haben die Erstattungssätze der Versicherung mit dem Preis der Behandlung zu tun? Wer sich billig versichert, spart Geld und braucht sich nicht wundern, wenn er am HighEnd draufzahlt.

Kurz: wir haben nichts, aber auch gar nichts mit der Privat-KV zu schaffen.

Die Vorbereitung der Selbstständigkeit lief aber auch nicht ganz optimal, oder? Existenzgründerseminar besucht? Wenn ja, welches?

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
29. April 2010 12:33 # 4
Registriert seit: 05.02.2006
Beiträge: 94

Hallo Lilly,

generell ist das so das du dem Patient eine Rechnung schreibst, und die Private- KV aber auch die Originalverordnung haben wollen. Damit der Patient sein Geld erstattet bekommt. Hatte auch schon den Fall, das sie den Bericht und Testergebnisse (Pädiatrie) haben wollten, un der Patient erst dann sein Geld erstattet bekam.

Daniela

29. April 2010 13:21 # 5
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

@gross
zu Deiner ersten Frage auch eine Antwort:
leider ist es so, das die Versicherer einen bestimmten Satz für ihre Versicherten zahlen. Wenn du mit Deiner Rechnung darüber liegst und keine schriftliche Vereinbarung ( Kostenübernahme bei Differenzen in der Rechnung .... ) dann bleibst du auf Deine Rechnung sitzen (((
Mit Deiner Art der Beantwortung auf Lillys Frage ist keinem geholfen! Es soll auch Leute geben, die aus finaziellen Gründen keine Seminare leisten können.

LG Matti der auch nicht alles vom ersten Tag an wusste........

29. April 2010 14:08 # 6
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Jetzt habe ich Ihren Standpunkt verstanden. Aber wäre es nicht sinnvoller, statt der Preisanpassung an das Diktat der PKV der Kollegin dann den Abschluss eines Behandlungsvertrags mit eben dieser Klausel nahe zu legen???

zum Rest:
Wenn ich mir aus finanziellen Gründen kein Seminar leisten kann, ist der Weg in die Selbstständigkeit (mit Praxis) wohl kaum sinnvoll. So extrem auf Kante genäht, geht schlicht nicht.

Eine Praxis aufmachen und keinen professionellen Plan haben von
- eigenem Kostenrahmen (geht in die Preiskalkulation ein)
- eigener Preiskalkulation
- Abrechnungsmodalitäten
- Vertragsgestaltung
- ...???

Korrigieren Sie mich, sollte ich mich irren. Aber so geht Selbstständigkeit als PI beinahe zwingend in die Hose. Und nachdem hier immer mal wieder Leute behaupten, sie hätten prima Ex-Gründerseminare besucht, aber dennoch mit eher geringfügigem Unternehmerwissen ihren Betrieb starten, interessiert´s mich halt doch, wer da in seinen Seminaren wieviel oder wenig lehrt und was der Spaß dann noch kostet.

P.S.: Keine Sorge, ich weiß bis heute noch nicht Alles (nunmehr fast 21 Jahre Praxis).

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
30. April 2010 10:55 # 7
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

hallo,

sagt bitte, ist es nicht sogar die regel, das man eine behandlungsvereinbarung/ einen vertrag mit den privatpatienten schließt? oder wird das doch eher unterschiedlich geregelt?

danke für eure rückmeldung?
30. April 2010 11:19 # 8
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 60

Geändert am 05.01.2011 20:10:00
Hallo,

ich würde zur Sicherheit bei Privatpatienten immer einen Kostenvoranschlag machen (Geht mit dem Programm "Starke Praxis" super einfach: Du gibst die Rezeptdaten ein und schon kannst Du einen Kostenvoranschlag drucken) oder mit dem Wordprogramm und den Klienten unterschreiben lassen. Du hast dann mit ihm, anstatt mit der KK einen Vertrag geschlossen, er bezahlt die Rechnung, reicht das Rezept und die Rechnung ein und bekommt je nachdem die Kosten erstattet. Du bist durch den Vertrag abgesichert, dass auch einer am Schluss die Rechnung bezahlt. Die Preise kannst Du mit dem Klienten und der KK besprechen, dass hinterher keine Unstimmigkeiten auftauchen.

Gruß, Julia

30. April 2010 11:34 # 9
Hanken
Hanken
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 13

Nur zur Info: www.privatpreise.de

Bitte auch aus politischen Gründen nicht die Preise durch die restriktive Ablehnungspraxis (oft rechtswidrig) der PVK drücken lassen! Aber den Patienten Hinweise bezüglich Gerichtsurteile und Formulierungsbeispiele zum Einspruchsverfahren bieten- siehe diese Homepage.

Gruß
30. April 2010 13:57 # 10
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Man kann Hanken nur zustimmen. Darüber hinaus werden Preise in unserem Kulturraum kalkuliert. Besprochen werden sie bestenfalls auf dem Floh- und Ramsch-Markt.

die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
30. April 2010 16:45 # 11
Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 167

Zitat:

Nur zur Info: www.privatpreise.de

Bitte auch aus politischen Gründen nicht die Preise durch die restriktive Ablehnungspraxis (oft rechtswidrig) der PVK drücken lassen! Aber den Patienten Hinweise bezüglich Gerichtsurteile und Formulierungsbeispiele zum Einspruchsverfahren bieten- siehe diese Homepage.
Gruß


Das sehe ich ähnlich, auch wenn es manchmal Auswirkungen hat.

Eltern kamen zu mir mit dem Auftrag ihr Kind zu behandeln. Auftrag wurde ausgeführt, Rechnungen wurden bezahlt. Es vermehrten sich aber die Hinweise der Eltern, das die Kasse nicht die vollen Kosten erstatten wollte und ich doch bitte schön meine Rechnung "anpassen" soll.

Wie bitte? Mein Hinweis war eindeutig, WIR haben eine Behandlungsvereinbarung getroffen, sie (die Eltern) haben unterschrieben und demnach ihrer vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Ich bin meiner vertraglichen Verpfilchtung nachgekommen (das Kind wurde erfolgreich behandelt).

Nach einigem hin und her wurde von den Eltern der Rechnungsbetrag eigenhändig gekürzt (mit dem Hinweis, das der Rest evtl. nach Klärung mit der Kasse nachgezahlt wird).
Daraufhin habe ich den Eltern in SEHR klarer und deutlicher Form erläutert, das diese Verhalten rechtlich nicht haltbar ist.

Die Rechnung wurde komplett bezahlt und die Eltern haben meine Praxis verlassen.

Ich bin mir sicher das sie jemanden finden, der für den Beihilfesatz behandelt.
Diesen Verlust von Kunden muss man dann mal in Kauf nehmen.


1. Mai 2010 07:13 # 12
Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 494

@ergtoner - und genau deshalb wäre es dringend erforderlich, endlich einmal saubere Regeln einzuhalten. Dumping ist bei uns anscheinend sehr verbreitet - bei Privatrezepten, um den Patienten zu halten und bei der Jobsuche, um als Berufsanfänger Praxiszeiten nachweisen zu können. Die "andere Seite" wird es auf jeden Fall gern nutzen. Und PKVen sparen auch ganz gern und benutzen (eigentlich ist es eher Mißbrauch) dafür ihre Mitglieder als "Boten".
Leider wissen nicht nur Anfänger nicht, wie sie in o.g. Fällen handeln müssen.

>>>Gemeinsam kann man vieles erreichen<<<
1. Mai 2010 10:49 # 13
Registriert seit: 19.11.2009
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 20

Hallo Lilly,
zuerst einmal meine persönliche Meinung. Ich finde es erschreckend das Du nicht über diese Informationen verfügst und ohne entsprechendes Wissen eine Praxis eröffnest. Dieses ist Grundwissen welches immer vorhanden sein sollte.

wir rechnen seit 4 Jahren über die ARNI Abrechnungsstelle Niedersachsen ab und haben dort immer die z.Zt. gültigen Sätze der verschiedenen Krankenkassen und der Privatversicherer.
Du stellst die Rechnung direkt an den auf dem Privatrezept erscheinenden Patienten oder seinen Betreuer usw. Wie derjenige mit seiner Privatversicherung abrechnet ist absolut nicht Dein Problem sondern nur das der Rechnungsempfänger bezahlt. Hier für sind in der Regel 2 Wochen Frist gesetzt. danach setzen wir einen telefonischen Kontaktanruf ein und eine Woche später das Mahnverfahren. Mir ist es in 4 Jahren und bestimmt 400 bis 600 Privatrezepten nur 2 mal pasiert das wir mahnen mußten. Also Kopf hoch Infos holen, aber die richtigen und dann los !
Dir viel Glück mit der neuen Praxis
Gruß Bernersen

1. Mai 2010 11:47 # 14
Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 167

Zitat:

@ergtoner - Dumping ist bei uns anscheinend sehr verbreitet - bei der Jobsuche, um als Berufsanfänger Praxiszeiten nachweisen zu können. Die "andere Seite" wird es auf jeden Fall gern nutzen.


Das hat nun gar nichts mit den Abrechnungen mit den PKV zu tun.

Andererseit ist das Argument als solches nicht haltbar. Schau dich hier im Forum um bzgl. arbeitslose Ergos.

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