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Ist es erlaubt Samstagsarbeit einzufordern?

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25. Mai 2010 14:38 # 1
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Ist es eigentlich vom Gesetz her möglich das bei 5 Tage Woche auch der Samstag gearbeitet werden soll und dafür ein anderer Tag halb frei ist?
Kann man das verweigern jeden 2. Samstag zu arbeiten, wenn man schon 13 Jahre 5 Tage Woche ohne WE-arbeit hat? Wie ist das rechtlich? Muss man sich dem fügen? Es geht um den öffentlichen Dienst.

25. Mai 2010 14:59 # 2
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 185

Hallo roo22,

ich kann dir vom Fall einer Kollegin berichten, der ähnlich aussieht - ebenfalls öffentlicher Dienst. Vielleicht hilft er dir ja weiter.

Sie arbeitet seit über 10 Jahren 32 Std. immer von Mo - Do. Jetzt soll sie ihre Std. so verteilen, dass sie auch am Fr. da ist. Sie weigert sich. Bei ihr ist diese 4Tage Woche vertraglich fixiert, deshalb fühlt sie sich im Recht. Unsere Leitung übergab die Sache einem Anwalt, da es aus verschiedenen Gründen erforderlich ist, dass sie auch am Fr. anwesend ist.

Hast du schon deinen Vertrag überprüft? Vielleicht sind darin deine Arbeitszeit / -tage festgeschrieben?

Viele Grüße, Berna

25. Mai 2010 15:13 # 3
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Soweit ich weiß steht in meinem Arbeitsvertrag 5 Tage Woche.Bzw. ich weiß es weil ja auch mein Urlaub nach der 5 Tage Woche gerechnet wird.
Hm.Ist echt eine schwierige Sache. Ich finde ein ganzer freier Samstag ist nicht gleichwertig zu einem halben Wochentag.

25. Mai 2010 17:29 # 4
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Sicher kommt es auf den Arbeitsvertrag an.
Jedoch ist der Samstag ein Werktag, also normaler Arbeitstag.

L.G.

25. Mai 2010 18:30 # 5
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

Hallo,

schließe mich meinem Vorschreiber an. Samstag ist ein ganz normaler Werktag.

Denke, wenn Du Deine Stelle behalten möchtest, musst Du Dich dem 'fügen'.

Gruß, Karlie


25. Mai 2010 20:03 # 6
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 894

meines wissens ist samstag ein werktag. somit müsstest du bei einer 5-tage-woche einen anderen tag frei bekommen, so es die stunden und patienten zulassen. also beispielsweise dienstag bis samstag arbeiten, montag und sonntag frei. bin mir da aber nicht 100% sicher


25. Mai 2010 20:18 # 7
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Hallo roo22,
was sagt denn der Betriebsrat/die MA-Vertretung dazu ?
Änderungen im Arbeitsvertrag sind zustimmungspflichtig.
Und wieso zählt der gearbeitete Samstag nur 1/2 Werktag frei ??

Nein, Du musst Dich nicht fügen !!
Wenn Du bereits seit 13 Jahren Deine vertragliche 5-Tage-Woche von Mo. bis Fr. arbeitest, handelt es sich um eine sog. betriebliche Übung.
Das bedeutet, daß Du Dich als AN darauf verlassen kannst, das dies so weitergeführt wird.
Bei einer Änderung musst Du gefragt werden, und das heißt: Du kannst nein sagen !!
LG,
chipchap

26. Mai 2010 08:34 # 8
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Naja man würde am Samstag nicht 8 Stunden arbeiten müssen , sondern nur 4 oder 6. Das bedeutet dann das ich natürlich dann auch nur 4 oder 6 Stunden frei bekomme. Und das ist für mich nicht gleichwertig zu einem freien Tag,denn ja der Samstag bis jetzt für mich ist. Und dazu kommt ja das wir nur zu zweit sind und ich daher alle 2 Wochen dran wäre. Und es ist mir unklar, warum ich Samstag arbeiten soll um dann Montag zu fehlen ...Das ist doch das Gleiche ...
Ich mache einen Termin beim Betriebsrat, klar. Bis jetzt denke ich auch das der Arbeitgeber die 5 Tage legen kann wie er will. Bin mir aber nicht sicher... danke schon mal.

26. Mai 2010 11:49 # 9
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

also der samstag ist ein werktag und gehört als arbeitstag dazu...also man sollte durchaus al AN flexibilität zeigen..wenn der samstag so attracktiv ist das die patienten das gerne nutzen wollen und ihr als praxis damit eure arbeitsplätze sichern könnt...sollt man sich da nicht querstellen. aber sicherlich sollte der chef/chefin das ganze im vorfeld besprechen.
so sollte dann ein anderer tag frei sein.

grüße

www.schiewack.de
26. Mai 2010 12:01 # 10
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Hier geht es um eine Stelle in einer Klinik . Die Patienten sind natürlich immer da. Aber ich habe bewusst einen Beruf gewählt ohne Schichtdienst und Wochenenddienst. Gut vor 18 Jahren habe ich einmal in einer Rehaklinik alle 6-7 Wochen Samstagsdienst gemacht. Immer mit einem Physio zusammen , es waren 6 Arbeitsstunden und man bekam dann automatisch den Montag ganz frei dafür.
Aber die Zeiten ändern sich, wir haben einen Pflegefall zuhause( Stufe 2 ) und die Wochenenden sind für mich sowieso schon viel zu kurz. Deshalb ist es für mich nicht möglich jeden 2. Samstag zu arbeiten ohne dafür einen kompletten Tag frei zu haben. Es bringt mir nichts 6 mal die Woche aufstehen zu müssen und 30 km zu fahren um dann einen einzigen Tag frei zu haben...


26. Mai 2010 16:14 # 11
Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 139

Geändert am 26.05.2010 16:15:00
Hallo,
grundsäzlich ist der Samstag ein Arbeitstag, aber bei einer vertraglichen 5 Tage Woche steht dir dann ein anderer freier Tag zu, so dass du dann wieder zwei zusammenhängende freie Tage hast.
Sprich, du kannst es nicht verweigern, aber selbstverständlich und selbstbewusst den Ausgleichstag einfordern.

...und überhaupt, was ist denn dies für ein devoter Singsang hier im Forum, wer sich so unsicher und unter Wert vertritt, verkauft und seine Selbstachtung abgibt, darf sich auch nicht wundern, wenn er unterbezahlte Stellen zu miesen Arbeitsbedingungen schafft, bekommt und letztendlich auch verdient.
schönen Tag,
Luk
27. Mai 2010 09:19 # 12
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Werde berichten wie es weitergeht. Es bleibt spannend.Danke schn mal.

27. Mai 2010 15:39 # 13
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

So wie es aussieht ist es auf jedenfall mitbestimmungspflichtig vom betriebsrat her. Allerdings werden wir nicht drumherum kommen, aber im Glück zusammen mit einer anderen Berufsgruppe, sodaß man nicht alle 2 , sondern alle 6 oder 7 Wochen dran wäre.
Das mit dem freien Tag ist eben so, das man am Samstag 4 Stunden arbeitet, aber man als Vollzeitkraft dann eben keinen freien Tag sondern eben auch 4 Stunden frei bekommt. Das bedeutet dann 6 Tage anstatt 5 zur Arbeit fahren .
Und einen Nachmittagsdenst wird der AG versuchen zu vermeiden wegen der Zeit und Gehaltszuschläge.

27. Mai 2010 15:51 # 14
Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 139

Zitat:

So wie es aussieht ist es auf jedenfall mitbestimmungspflichtig vom betriebsrat her. Allerdings werden wir nicht drumherum kommen, aber im Glück zusammen mit einer anderen Berufsgruppe, sodaß man nicht alle 2 , sondern alle 6 oder 7 Wochen dran wäre.
Das mit dem freien Tag ist eben so, das man am Samstag 4 Stunden arbeitet, aber man als Vollzeitkraft dann eben keinen freien Tag sondern eben auch 4 Stunden frei bekommt. Das bedeutet dann 6 Tage anstatt 5 zur Arbeit fahren .
Und einen Nachmittagsdenst wird der AG versuchen zu vermeiden wegen der Zeit und Gehaltszuschläge.



Na das hört sich doch ganz o.k. an, vieleicht kannst du ja deine Wochenstunden dann so schieben, dass du mit den 4 Ausgleichsstunden doch z.B. den Montag frei nehmen kannst und du die Reststunden auf die anderen Wochentage verteilst.
Gruß Luk

27. Mai 2010 15:58 # 15
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Ja , allerdings in 4 Tagen nochmal 3,7 Stunden reinzuarbeiten ist schon happig.
Naja die Praxis wird es zeigen. Allerdings ist man dann um 16.30 Uhr oder 17 Uhr schon froh wenn man rauskommt...und wie gesagt ich hab ja zuhause leider auch noch kranke Angehörige... ( aber gut letzteres interessiert natürlich den AG nicht)

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