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Umgehung der Therapiepause

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16. Juli 2010 11:53 # 1
Registriert seit: 25.01.2006
Beiträge: 6

Hallo,
ich habe jetzt einen Fall gehabt, der mich stark ins Rudern gebarcht hat.
Eine Mutter ist mit ihrem Kind seit ca. einem halben Jahr bei mir in der Praxis und war vorher in einer anderen Praxis. Deshalb sind laut Kinderärztin nach 3 Rezepten (bei mir) die 60 Behandlungen schon verordnet worden. Daraufhin habe ich der Mutter gesagt, dass wir eine Therapiepause machen müssten und diese meinte nur, dann hole ich eben ein Rezept von einem anderen Arzt. Sie kam dann auch mit einem Rezept mit 24 Therapieeinheitn außerhalb des Regelfalls von einem anderen Arzt. Dieses Rezept wurde von der AOK genehmigt und jetzt wäre die Therapiepause bei der richtigen Kinderärztin vorbei, so dass die Mutter dort wieder Rezepte bekommen würde. `
Werden diese Rezepte dann jetzt von der AOK bezahlt oder nicht?
Würde mich freuen, wenn mir einer helfen könnte.
16. Juli 2010 12:18 # 2
Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 9

Hallo!
Schwierige Situation.. Aber soweit wie ich weiß, wäre eine VO von der Kinderärztin trotzdem wieder eine außerhalb des Regelfalles. Das geht doch nach der Krankenkasse und nicht nach dem jeweiligen Arzt. Solang wie die Krankenkasse gezahlt hat und die VO außerhalb des Regelfalles ist, kann es nicht sein, dass ich in der darauffolgenden Woche bei einem anderen Arzt(nur weil die 3 Monate um sind) eine neue Erstverordnung bekommen. Das funktioniert nicht.
Es muss also, soweit ich weiß 3 Monate keine Behandlung stattfinden und somit muss die Krankenkasse auch 3 Monate keine Rezepte für die Ergo bei diesem Kind bezahlt haben, damit man sozusagen mit den Rezepten wieder bei 0 anfangen kann.
Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt...
Ansonsten frag doch mal dein/e Chef/in, die müßte das doch ganz genau wissen und dir weiter helfen können.
Angenehmes Wochenende wünsche ich

16. Juli 2010 14:47 # 3
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Eine Therapiepause muss doch nicht zwangsläufig sein, wenn die Indikation für eine Weiterbehandlung außerhalb des Regelfalls vorliegt ( z. B. Therapieziel noch nicht erreicht).

Dann wird eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt ( und vom Arzt deutlich begründet) und bei Gemehmigungspflicht ( z.B. AOK, viele andere KK nicht mehr!) der KK vorgelegt und weiterbehandelt.

Wenn die AOK das "fremde" Rezept genehmigt hat. wird sie es auch bezahlen.

Das nachfolgende Rezept von der eigentlichen Ärztin dürfte jetzt auch wieder außerhaöb des Regelfalls und genehmigungspflichtig sein, da sich die Diagnose ja nicht geändert hat.



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