Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 59
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Hallo,
wieviele Weiterbildungstagen darf ein Ergotherapeut jährlich vom Arbeitsnehmer erwarten?
Danke ep26
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Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542
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Hi, also Anspruch hat man keinen lg
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Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 59
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echt nicht? komisch. Ich habe gehört, dass man 5 Weiterbildungstage kriegt. Ich bin aber nicht sicher.
ep26
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Registriert seit: 16.02.2007
Beiträge: 185
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hab grad mal ein wenig gegoogelt. die regelung ist vom bundesland abhängig. gib bildungsurlaub und dein bundesland an....
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Metaline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 542
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Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob es eine allgemein gültige Regel gibt.
Ich habe jährlich 10 Tage, wovon 5 Fortbildungstage und 5 Tage Bildungsurlaub sind. Die Fortbildungstage gelten, wenn ich Seminare oder Fortbildungen vom Arbeitgeber aus bzw. vom Arbeitgeber gewünscht besuche. Das wird als Arbeitszeit notiert. Bei den Bildungstagen ist es so, dass ich eine Fort- oder Weiterbildung mache - ganz nach meinem Ermessen - und dafür eben Bildungsurlaub notiert bekomme.
Da ich berufsbegleitend studiere hat mir mein Arbeitgeber eine Sonderregelung vorgeschlagen. Ich kann 10 Tage Bildungsurlaub nehmen, ganz gleich ob ich eine Fortbildung besuche oder nicht. Ich darf diese Tage zum Lernen oder zum Recherchieren (z.B. für die Diplomarbeit) verwenden.
Steht dazu etwas in Deinem Arbeitsvertrag? Ansonsten würde ich einfach mal bei Deinem Arbeitgeber nachfragen.
LG Tinka
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Registriert seit: 15.07.2006
Beiträge: 109
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Hallo ep26, dein Arbeitgeber sollte dir 5 Tage Fortbildungsurlaub geben, aber diese mit Fortbildung zu füllen, ist deine Aufgabe und muss nicht von ihm finanziert werden, er bezahlt deinen Lohn weiter. Sicher hat er auch etwas davon, wenn du dich weiter qualifizierst. So sollte er sich rein zwischenmenschlich und in seiner Funktion als Arbeitgeber finanziell teilweise oder komplett beteiligen, ich persönlich finde das nur fair und handhabe das auch so mit meiner AN. Fobis die ich wünsche zahle ich komplett inkl. Unterbringung vor Ort. Selbst gewählte Fobis unterstütze ich teilweise.
Liesel
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Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 59
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Vielen Dank. Mein Chef hat auch über 5 Tage gesprochen.
ep26
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188
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Üblich sind 5 Tage , es können aber auch mehr ausgehandelt werden zb. bei Bobath-Kurs oder ähnlichem Aber niemand hat einen Anspruch darauf, es ist eine Kann aber keine Mussbestimmung.
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Registriert seit: 21.05.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 22
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Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Tagen pro Jahr. Bildungsurlaub wird gewährt für nicht an den Beruf gebundene Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub (z.B. Sprachkurse, Kurse zu politischen Bildung, aber auch Feldenkreiskurse) anerkannt sind.
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Registriert seit: 10.08.2009
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Hi ep26,
falls Du im ÖD arbeitest gibt es tarifliche Festlegungen. Auf dem privaten Markt steht dir per Gesetz N I C H T S zu. Nett, wenn PI und AN so was im AV festlegen, vernünftige PI bieten das an.
Nette Grüße, Lauretta
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Registriert seit: 16.02.2007
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??? keine gesetze?
http://gremien.hu-berlin.de/personalrat/gesetze/biurlg.pdf
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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@Tekka bitte nicht Bildungsurlaub (Bundeslandabhängig) und Fortbildungstage durcheinanderwerfen!!! Das sind 2 völlig verschiedene Dinge. LG, chipchap
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