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Diskussionsforum

Integration ins häusliche und soziale Umfeld

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28. September 2010 21:06 # 1
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 30

Aloha,
kurze Frage, da ich auf dem Schlauch stehe und Google mir auch nich helfen konnte...

Muss ich für die Integration ins häusliche und soziale Umfeld bei einer Ersatzkasse 3 Einheiten zusammenziehen oder darf ich da eine "elfte" Einheit ergänzen?

Danke im Voraus.

28. September 2010 21:33 # 2
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

...ich denke das ist eine der 10 einheiten....so würde ich das machen.
LG Claudia

28. September 2010 21:40 # 3
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 30

Hm, nee.

Es ist entweder so, dass ich für einen Kitabesuch 3 Einheiten verwende mit dem gleichen Datum oder so, dass ich unten "11. Integration blabla" schreiben darf.

Es macht mich wahnsinnig, dass ich selbst es nicht mehr weiß. Aber sowas macht man ja auch eher selten.
Weitere Vorschläge?

28. September 2010 21:54 # 4
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Bei der Maßnahme zur Integration ins häusliche Umfeld darf man von den 10 Einheiten max. 3!! an einem Tag datieren. Dies ändert aber nichts an der VO-Menge von 10, die bleibt. Es gibt dann keine 11. Einheit oder sowas.
Du verwendest 3, die du untereinander einträgst, mit dem Unterschied, dass du das gleiche Datum vorne einträgst, sonst nicht.
Es bleiben dann noch 7 Spalten für die restlichen Behandlungsdaten frei.
Wenn ich solch eine Maßnahme mache, lasse ich mir das von dem behandelnden Arzt mit auf die VO schreiben, denn meines Wissens muß es dafür eine Begründung geben, um sie abrechnen zu können

lg

28. September 2010 22:00 # 5
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 30

Ach du grüne Neune...

Ich werd das doch wohl bisher nicht falsch gemacht haben...

Wie ist das denn nun diesbezüglich mit dem Unterschied zwischen Ersatz- und Primärkasse?
Wann darf ich was???

28. September 2010 22:34 # 6
Registriert seit: 09.07.2002
Beiträge: 16

hallo magnolia,

wenn du eine integration ins häusliche umfeld machst, also eine häusliche Umfeldberatung, dann kannst du das an 11.stelle schreiben...das kannst du meines wissens nach einfach machen, nur bei der dak muss das auf der verordnung stehen, also vom arzt gewünscht werden, und in dem falle will der arzt einen bericht darüber. den vordruck gibt´s auf der dve-seite z.b. (download zum ausdrucken, wenn du mitglied bist).

schöne grüße , mareen




29. September 2010 11:18 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

wir sprechen über pos.nr. 54111 ??
dazu findest du alles notwendige im rahmenvertrag zwischen dve und vdek...
in kürze das wichtigste hierdraus:


- den umfang bestimmt der therapeut vor ort, die abrechnung erfolgt zzgl km-geld. diese leistung ist bes. zeitaufwändig und fällt nur einmal pro behandlungsfall an, bei chron. und progredienten krankheiten kann die maßnahme je nach krankheitsphase wiederholt notwendig werden
- die leistung ist NICHT abrechnungsfähig bei ärztl. verordnetem hausbesuch!!
- die position ist NICHT verordnungspflichtig, aber besonders dokumentationspflichtig. die ther. empfehlungen sind dem patienten, dem verordn.arzt und auf wunsch der kk zur verfügung zu stellen..


gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)



29. September 2010 12:29 # 8
Registriert seit: 20.03.2003
Beiträge: 142

hallo,

stimme meiner vorrednerin zu! vom dve gibt es ein prima merkblatt dazu, bei welchen kassen es wie abzurechnen ist....
zur info: bei vdek wird es als zusätzliche position (bei 10 einheiten als 11. position) abgerechnet (position 54111 zzgl wegegeld position 59907). und nicht vergessen: anwesenheit vom patienten bestätigen lassen.

29. September 2010 14:05 # 9
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 30

Danke, danke, danke!
Wusst ichs doch...irgendwie.



30. September 2010 09:42 # 10
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 68

Geändert am 30.09.2010 09:48:00
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur "Integration ins häusliche und soziale Umfeld":

Kann über diese Position eine Hilfsmittelberatung häuslichen Umfeld abgerechnet werden (oder ist das sogar damit gemeint)?
Wenn ja, dann kann ich (wenn ich alles richtig verstanden habe) dafür max. 3 Einheiten pro Tag verwenden. Kann ich dann auch noch eine oder bei Bedarf mehrere Einheit/en dafür verwenden um die Handhabung des Hilfmittels zu trainieren?

Lieben Gruß
Fussili



1. Oktober 2010 19:34 # 11
Registriert seit: 20.03.2003
Beiträge: 142

@fussili: wie gesagt, es gibt ein prima merkblatt vom DVE dazu... da steht alles wichtige drin, muss man/frau nur mitglied sein....
ganz kurz: ja, eine hilfsmittelberatung/-abklärung ist möglich, es geht um die zielstellung der "integration ins h+s umfeld" die du argumentieren musst....u.a. heißt es, das diese maßnahme ergänzend durchgeführt werden kann, wenn als leitsymptomatik schwierigkeiten im häuslichen/sozialen umfeld vorliegen.

lg

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