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Diskussionsforum

Eröffnungsbeitrag

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21. Juli 2003 10:37 # 1
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Verehrte Mitglieder von ergoxchange,

Mit diesem Forum bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Fragen rund um das Thema Selbstständigkeit und Existenzgründung in der Ergotherapie zu stellen und entsprechend beantworten zu lassen.
Dieses Forum soll Ihnen die ersten Schritte zur Selbstständigkeit erleichtern und Antworten auf einzelne Detailfragen geben.

Kurzinformation zum Moderator:
Diplom-Betriebswirt Christine Donner, die eine Unternehmens- und Wirtschaftsberatung speziell im Gesundheitswesen führt und auch gleichzeitig eine eigene Praxis für Ergotherapie betreibt.
23. Juli 2003 20:47 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 75

Wie sicher ist es momentan, eine Praxis unter dem Aspekt der ab nächstem Jahr zu zahlenden Gewerbesteuer zu eröffnen?
24. Juli 2003 10:37 # 3
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Sehr geehrtes Mitglied,

momentan liegt noch kein Gesetzesentwurf dazu vor. Beschlossene Sache ist das demnach noch nicht. Bis dahin wird noch ein wenig Zeit ins Land gehen. Sollte aber beschlossen werden, daß Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht genommen werden, so ergeben sich keine großen Konsequenzen daraus, denn:
Die Gewerbesteuer kann auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden! Das bedeutet fast keine Mehrbelastung durch die Gewerbesteuer. Für den Bund ist es eine Mehrbelastung durch fehlende Steuereinnahmen und dafür gleichzeitig Mehreinnahmen für die Kommunen. Das ist eine reine Umverteilung der Steuereinnahmen vom Bund zu Gemeinden.
Gewerbesteuer muß erst bei über 24.000 EUR Gewinn im Jahr bezahlt werden. Ob eine Praxis eröffnet werden soll oder nicht, sollte demnach von dieser Thematik nicht abhängig gemacht werden. Für Ergotherapeuten wird es nur einen Verwaltungsmehraufwand durch die neue Steuer geben, wenn man selbst seine Bücher führt. Läßt man seine Bücher von einem Steuerberater führen bleibt der Mehraufwand an ihm hängen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Christine Donner
Diplom-Betriebswirt
11. August 2003 22:48 # 4
Registriert seit: 11.08.2003
Beiträge: 3

Ich hätte gerne folgende Informationen:
1.Kann ich als Ergo von einem-ein Therapiezentrum leitenden Physio-angestellt werden?
2.Ist die Voraussetzung des zweijährigen Angestelltendaseins für die Selbständigkeit auch für mich-Ex Okt 2002-hinfällig?
12. August 2003 09:59 # 5
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Guten Morgen,

1. Nein, denn er kann Deine Arbeit nicht beurteilen. Es muß stets jemand zur Verfügung stehen, der Deine Arbeit werten kann. Einzige Möglichkeit ist es Dich als Gesellschafter mit aufzunehmen. Oder es gibt in dem Therapiezentrum schon einen leitenden Ergo, der diese „Kontrolle“ übernimmt.

2. Ja, das gilt auch Rückwirkend für die Ergotherapeuten, die noch keine 2 Jahre Berufserfahrung haben.


12. August 2003 12:27 # 6
Registriert seit: 11.08.2003
Beiträge: 3

Hallo und Danke für die schnelle Antwort auf meine Fragen!
Beim Lesen der Antworten stellten sich mir gleich weitere Fragen:
Da ich als ergotherapeutische Leitung eigestellt und somit selbständig arbeiten würde(in einem-sich noch im Aufbau befindenen-Therapiezentrum),hätte ich außerdem gern gewusst, was ich bezüglich meiner Arbeit zu beachten hätte (vertragliche Bedingungen?)! Was muss ich beantragen bzw. genehmigen oder bewilligen lassen?Welche Risiken kämen auf mich zu?
12. August 2003 17:16 # 7
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Hallo, keine Ursache. Die Frage hast Du sehr allgemein formuliert, da Du wahrscheinlich selbst noch nicht weißt, was auf Dich zukommt. Dieses Thema ist aber sehr weitreichend, daß es in ein paar Sätzen nicht zu beantworten ist.
Wenn das Therapiezentrum Dich wirklich als Mitgesellschafter aufnehmen will (es wird Ihnen da wohl nicht viel übrig bleiben), muß der Vertragsvorschlag vom Therapiezentrum kommen. Ich kann Dir gerne meine Hilfe anbieten, um vor allen Dingen die Haftungsfrage zu klären. Denn als Gesellschafter trägt man immer Mitverantwortung und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dafür müßte ich aber eine Aufwandsentschädigung nehmen, da meine Zeit sehr knapp bemessen ist.
Ich freue mich auf Deine Antwort.

Mit besten Grüßen

Christine Donner
Diplom-Betriebswirt
Moderator Forum Existenzgründung
beratung@ergoxchange.de
12. August 2003 19:12 # 8
Registriert seit: 11.08.2003
Beiträge: 3

Hallo nochmal!
Deine Antwort hat für mich auf jeden Fall so viel Inhalt, dass ich schon mal Einiges für mich beantwortet sehe. Du hast sicherlich Recht damit, dass ich nur einen minimalen Überblick darüber habe, was eventuell auf mich zukommen könnte.
Deshalb werde ich bei Bedarf auch gerne auf Dein Angebot eingehen, kostenpflichtig informiert zu werden.
Vielleicht hast Du für mich ´ne Information darüber, 'wie hoch die Kosten' bei "kostenpflichtig" sind?!
Gruß
13. August 2003 17:16 # 9
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Hallo,

diese Antwort kann ich Dir gerne per E-Mail beantworten. Grund: Dieses Forum ist öffentlich und das geht zu individuell in Deine Richtung
Meine E-Mail Adresse siehst Du in meiner Signatur.

Ich freue mich auf Deine Mail.

Mit besten Grüßen


Christine Donner
Diplom-Betriebswirt
Moderator Forum Existenzgründung
beratung@ergoxchange.de
17. November 2004 00:12 # 10
Registriert seit: 11.02.2004
Beiträge: 1

Hallo
Ich bin im Augenblick etwas unsicher in Bezug auf die evtl. drohende Umsatz- bzw. Gewerbesteuer, die auf die Gewinne der freien Mitarbeiter angerechnet werden soll. Ist das für unseren Bereich überhaupt relevant, wie ist die momentane Rechtslage?
23. November 2004 19:44 # 11
Registriert seit: 04.07.2004
Beiträge: 16

Hallo, hoffentlich ist dieses Forum noch aktuell. Ich habe bei ergoXchange eine Broschüre zur Existenzgründung gekauft, wobei am Ende ein Hinweis auf staatliche Förderung für eine(n) UnternehmensberaterIN steht. Bekomme ich eine solche Förderung nur als Arbeitslose? Wer kann mir einen tipp dazu geben? Danke!
24. November 2004 21:00 # 12
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo
an ergoangy,
Beantrage beim Arbeitsamt Überbrückungsgeld. Ich bekam es auch als ich mit meiner freien Mitarbeit anfing. Ich war nicht arbeitslos.
Oder mach´ne Ich-AG.
Grüße von Masterli
25. November 2004 17:30 # 13
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Hallo, die staatliche Förderung einer Unternehmensberatung erhält jeder, der zu einem passenden Unternehmensberater geht. Dieser muss also bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr als Mandanten erhaltet stets die Förderung bis zu einer Höhe von 1.500 EUR, selbst wenn Ihr Euch dann doch nicht selbstständig macht.

Beste Grüße
25. November 2004 17:58 # 14
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Hallo,

Sie brauchen nicht unsicher zu sein. Die Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler kommt nicht!

Die Gemeindefinanzreform ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich die Union im Streit um die Ausweitung der Gewerbesteuer weitestgehend durchgesetzt. Die von der Bundesregierung geplante Gemeindefinanzreform war zunächst im Bundesrat abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen worden. Die letztendlich beschlossene Gemeindefinanzreform sieht keine Änderungen für die Besteuerung von Freiberuflern und Selbständigen vor.

Beste Grüße
30. November 2004 16:09 # 15
Registriert seit: 05.04.2002
Beiträge: 3

Geändert von Nine29 am 30.11.2004 16:10:20

Hallo!
Ich bin sehr froh diese Seite gefunden zu haben und hoffe etwas Klarheit zu bekommen!
Zur Zeit befinde ich mich in der Existensgründungsphase und warte nur noch auf die Kriditzusage von der Bürgschaftsbank. Ich möchte bzw. wurde mir vom Arbeitsamt dringend empfohlen noch in diesem Jahr zu gründen, da mir so das Geld der Ich-AG gesichert ist. Nun hat es sich ergeben das ich bis zu meiner Eröffnung als freie Mitarbeiterin in einer Praxis tätig sein kann. Das Arbeitsamt sieht dieses aber als Scheinselbstständigkeit an. So mit auch nicht Förderungs würdig. Ich könnte problemlos einen zweiten Auftraggeber haben und damit das Problem lösen. Meine Frage ist jetzt nur, das der Zeitpunkt meiner Praxiseröffnung in das nächste Jahr liegen wird und die Leistung der Ich AG an die Komunen als Kann-Leistung abgegeben wird. Bin ich so, obwohl ich ja dann schon Selbständig bin nicht mehr förderbar? Wieso macht es da einen Unterschied ob ich in meinen Eigenräumen oder fremden tätig bin? Die Arbeit ist ja die Selbe? Oder sollte ich mich lieber jetzt mit der Praxis selbstständig machen (geplant ist Mitte Dez.) und keine freie Mitarbeit leisten? Das Arbeitsamt selber konnte mit leider keine klare Aussage machen! Die Zeit drängt...
Vielen Dank! Mit lieben Grüßen Nine
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