Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Diagnoseschlüssel

Diskussionsforum

Diagnoseschlüssel

Optionen:
17. Oktober 2010 15:14 # 1
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

Liebe Kollegen,

bin erst seit diesem Jahr im ambulanten Bereich selbständig tätig, und hab eine Frage zum Diagnoseschlüssel. Habe einige Patienten aus anderen Praxen übernommen, und ab und an steht auf dem Rezept zwar die richtige Diagnose, aber der falsche Schlüssel - also statt EN3 steht EN2 auf dem Rezept. Die Rezepte sind schon sehr lange außerhalb des Regelfalls. Was würde rein theoretisch passieren, wenn der Schlüssel korrigiert werden würde, aber die Diagnose so stehen bleibt?? Würde es dann wieder von vorn losgehen mit einer EV, oder bleibt es trotzdem außerhalb des regelfalls? Vielen Dank für Eure Rückmeldung!! LG! Anna

17. Oktober 2010 18:45 # 2
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

...das ist ja komisch, weil das ja ne völlig andere diagnose ist...EN 2 ist doch ZNS und EN3 ist rückenmark......wieso ist das vorher nicht aufgefallen ??ich denke, wenn du pech hast findet das irgendwann ein überaktiver KK-Mitarbeiter heraus und kürzt rückwirkend alle falsch ausgestellten verordnungen...ich würde das umgehend korrigierend erklären ......und direkt bei der betroffenen KK nachfragen !
LG Claudia

17. Oktober 2010 22:06 # 3
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

Vielen Dank, für die Rückmeldung.....genau das sind meine Bedenken - und ich frage mich jetzt, was passieren würde, wenn das Rezept geändert wird - ist es dann wieder eine Erstverordnung???

Das wäre für mich jetzt ganz konkret sehr ungünstig, da einige dieser Rezepte jetzt zum ersten mal durch mich abgerechnet werden sollen und zT 30er Rezepte sind. Mein Gedanke geht natürlich in Richtung: schlafende Hunde lieber nicht zu wecken oder wie geht das Sprichwort

In dieser ganzen Gründungsphase habe ich mir gedacht, dass es vielleicht nicht so einen großen Unterschied macht, denn die Diagnose steht schließlich richtig dabei. Also meine Frage vielleicht nocheinmal anders formliert - kann das auf mich zurückfallen, und muß ich den Schlüssel vom Arzt korrigieren lassen?

LG! Anna
17. Oktober 2010 22:19 # 4
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

und nochmal kurz, werde wohl tatsächlich die KK anrufen....Danke!

LG! Anna
18. Oktober 2010 13:56 # 5
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo anepalme,
nach der letzten Rechtsprechung hast Du eine ungültige VO angenommen; damit ist die KK berechtigt diese unbezahlt einzuziehen.
Wir haben nach HMR und HMK eine Prüfpflicht und dieser scheinst Du nicht nachgekommen zu sein.
Also bei fehlerhafter VO vor der Behandlung vom Arzt korrigieren lassen
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
18. Oktober 2010 16:51 # 6
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

@igelchen: vielen dank, weiß jetzt, was zu tun ist und hoffe, dass ich nochmal davon komme...

lg! anna
19. Oktober 2010 18:38 # 7
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

hallo nochmal,

also bei zwei dieser rezepte war es kein problem, mit dem arzt zu kommunizieren bzw. stellt die kk wohl auch kein problem dar . habe auch nochmal die abrechnungsfirma kontaktiert, die mir igelchens beitrag so bestättigt haben und mir auch geraten haben, diesen fehler ändern zu lassen.

bei einem ev-rezept und dem neuen folgerezept wollte die ärztin jedoch nichts ändern, da sie wohl auch großen respekt vor der großen grünen kk hätte....ich erklärte ihr, dass ich doch aber in der prüfpflicht sei, und ich die probleme letztlich hätte.....da meinte sie, wir machen jetzt die 40 mal voll, dann pause, und dann weiter mit anderem indikationsschlüssel.....was haltet ihr davon??? ich ärgere mich maßlos, sehe keinen grund, warum sie das erste rezept nicht ändern kann und das zweite neue rezept evtl nochmal ganz neu ausdruckt. nun, werde sie nochmal kontaktieren müssen, habe aber eben das gefühl, dass sie mich in eine sehr unangenehme lage bringt mit ihem verhalten, und dass bei genauer kontrolle durch die kk, der fehler doch auch nach der pause nicht verschwindet auf den alten rezepten - oder mach ich mir da zuviele gedanken?

lg! anna
19. Oktober 2010 19:23 # 8
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

ZITAT:
hallo nochmal,

also bei zwei dieser rezepte war es kein problem, mit dem arzt zu kommunizieren bzw. stellt die kk wohl auch kein problem dar . habe auch nochmal die abrechnungsfirma kontaktiert, die mir igelchens beitrag so bestättigt haben und mir auch geraten haben, diesen fehler ändern zu lassen.

bei einem ev-rezept und dem neuen folgerezept wollte die ärztin jedoch nichts ändern, da sie wohl auch großen respekt vor der großen grünen kk hätte....ich erklärte ihr, dass ich doch aber in der prüfpflicht sei, und ich die probleme letztlich hätte.....da meinte sie, wir machen jetzt die 40 mal voll, dann pause, und dann weiter mit anderem indikationsschlüssel.....was haltet ihr davon??? ich ärgere mich maßlos, sehe keinen grund, warum sie das erste rezept nicht ändern kann und das zweite neue rezept evtl nochmal ganz neu ausdruckt. nun, werde sie nochmal kontaktieren müssen, habe aber eben das gefühl, dass sie mich in eine sehr unangenehme lage bringt mit ihem verhalten, und dass bei genauer kontrolle durch die kk, der fehler doch auch nach der pause nicht verschwindet auf den alten rezepten - oder mach ich mir da zuviele gedanken?

lg! anna

ich denke, du machst dir genau richtig gedanken!! du gehst immerhin das risiko ein, daß die KK dir die rezepte kürzt oder gar nicht vergütet...warum versteht das die ärztin nicht ...??
Tja , was könntest du tun?? Ich würde die Behandlungen nicht weiterführen...das risiko wäre mir zu groß !!!

LG Claudia

20. Oktober 2010 08:32 # 9
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

hallo nochmal,

........
bei einem ev-rezept und dem neuen folgerezept wollte die ärztin jedoch nichts ändern, da sie wohl auch großen respekt vor der großen grünen kk hätte....ich erklärte ihr, dass ich doch aber in der prüfpflicht sei, und ich die probleme letztlich hätte.....da meinte sie, wir machen jetzt die 40 mal voll, dann pause, und dann weiter mit anderem indikationsschlüssel.....was haltet ihr davon??? ich ärgere mich maßlos, sehe keinen grund, warum sie das erste rezept nicht ändern kann und das zweite neue rezept evtl nochmal ganz neu ausdruckt. nun, werde sie nochmal kontaktieren müssen, habe aber eben das gefühl, dass sie mich in eine sehr unangenehme lage bringt mit ihem verhalten, und dass bei genauer kontrolle durch die kk, der fehler doch auch nach der pause nicht verschwindet auf den alten rezepten - oder mach ich mir da zuviele gedanken?

lg! anna

Hallo anna,
hier würde ich auf der Rückseite schreiben, dass die Ärztin nicht bereit ist (war) die VO zu ändern bzw nach HMK zu verordnen.
Ja, und die Rückvorderung des Geldes von den nicht richrig ausgestellten VO, kann auch noch in einem halben Jahr erfolgen
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
20. Oktober 2010 10:35 # 10
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

vielen dank, ihr habt mir sehr weitergeholfen...nun, habe noch ein gespräch mit der ärztin...und hoffe, sie versteht .... meld mich wieder und berichte über die fortsetzung.....
lg! anna
20. Oktober 2010 18:03 # 11
anepalme
anepalme
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 88

hi,

also, sie hat sich zeit genommen, sie hat verstanden und war mir sehr zugewandt, sie hat beide rezepte geändert mit der anmerkung, dass sie zukünftig besser aufpassen muß - worauf ich entgegnete - ich auch

also nochmal vielen dank für euren rat!!

lg! anna
20. Oktober 2010 18:55 # 12
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

SUPER, ich freu mich mit Dir !!!

LG Claudia

21. Oktober 2010 08:35 # 13
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

hi,

also, sie hat sich zeit genommen, sie hat verstanden und war mir sehr zugewandt, sie hat beide rezepte geändert mit der anmerkung, dass sie zukünftig besser aufpassen muß - worauf ich entgegnete - ich auch

also nochmal vielen dank für euren rat!!

lg! anna


Hallo anna,
das ist ja mal eine erfreuliche Zusammenarbeit.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
Optionen:

nach oben scrollen