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Geändert am 16.12.2010 16:16:00
Wir hatten neulich die turnusmäßige Lohnsteuerprüfung. Das Finanzamt hat zwar nichts gefunden (weil´s nichts zu finden gibt), wollte dafür aber die Beiträge zur Dienstreisekasko als geldwerten Vorteil der Mitarbeiter werten und pauschal in Anrechnung bringen. Demnach wäre also Lohnsteuer nachzuentrichten und/oder die dem Mitarbeiter zugestandene Kilometergeldpauschale entsprechend quotal abzusenken, damit die Gesamtsumme die berühmten 30 Cts. nicht übersteigt. So der durchaus fantasievolle Ansatz der Finanzbehörde... Für den Fall, dass dies dem Einen oder der Anderen auch begegnen sollte: Das FA stützt sich auf ein Uralturteil aus den 80ern. Fakt ist aber, dass (finanz)gerichtlich mit jüngerem Datum festgestellt ist, dass bei Schadensersatzleistungen, im Falle von durch den Mitarbeiter verschuldeten Unfall auf einer vom Arbeitgeber angeordneten Dienstfahrt, die Auszahlung derselben steuerfrei erfolgt. Da die Dienstreisekasko eine Art Ersatzleistung für diese Leistung darstellt und faktisch lediglich das Liquiditätsrisiko des Arbeitgebers abdecken soll, ist die Versicherungsprämie ebenfalls als steuerlich irrelevant zu betrachten. Kurz: Betriebsausgabe: ja - geldwerter Vorteil: nein. die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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Registriert seit: 19.07.2002
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danke für den wertvollen tipp!!
sonnige Grüße aus Franken
Oliver Braun Praxis für Ergotherapie & Logopädie Am Hochgericht 13 91154 Roth ergotherapie.braun@t-online.de www.ergobraun.de
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Hallo gross, ein guter und hilfreicher Beitrag. Vielen Dank Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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gerne
die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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saloia
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hallo, gross----- interessant... wer weiß, wann man`s braucht!
vielen dank
gruß - saloia -------------------------------------
>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)
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