Registriert seit: 03.07.2005
Beiträge: 147
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Hallo alle zusammen, ich möchte eine Logopädin als freie Mtarbeiterin mit in meine ET-Praxis aufnehmen. Kann mir jemand Tips dazu geben. Wie und was?? Was müsste ich z. B. machen, bauche ich dafür eine Zulassung, wenn ja, von wem. Wie rechne ich ab. Wie viel rechne ich ab (sie wird einen Raum von mir dafür benutzen). Ich bedanke mich im voraus für die Antworten.
Wünsche allen schöne Weihnachten und ein gesundes jahr 2011.
mucuk
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Registriert seit: 25.05.2008
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Hallo elennur, um eine Zulassungserweiterung für die Logogopädie mußt Du eine FL einstellen, die mindestens 30 Std anwesend sein muß. Zusätzlich mußt Du auch die sonstigen Einrichtungsrichtlinien/Zulassungsrichtlinien erfüllen. Empfang, Toiletten und Warteraum können gemeinsam genutzt werden. Also mal eben für ein parr Stunden einen FM einer anderen Berufsgruppe für kassenrelevante Anwendungen in der Praxis mitarbeiten lassen, ist so nicht möglich. MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Igelchen hat Recht. Um eine gesonderte Abnahme der Räumlichkeiten kommst Du jedoch herum, da ja schon die Ergopraxis entsprechende Vorgaben erfüllt. Fachliche Leitung und gesondertes IK ist jedoch ein Muss. BV
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Registriert seit: 25.05.2008
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Zitat: Igelchen hat Recht. Um eine gesonderte Abnahme der Räumlichkeiten kommst Du jedoch herum, da ja schon die Ergopraxis entsprechende Vorgaben erfüllt. Fachliche Leitung und gesondertes IK ist jedoch ein Muss. BV
Hallo BV, >>Um eine gesonderte Abnahme der Räumlichkeiten kommst Du jedoch herum, da ja schon die Ergopraxis entsprechende Vorgaben erfüllt<< dem muß ich leider widersprechen, die Räumlichkeiten für die Logo FL müssen ja zusätzlich zur Ergopraxis vorhanden sein(Mindestvoraussetzungen und Material)...und das wird seeeehr, seeehr oft nachgeprüft. MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Habe da andere Erfahrungen gemacht. BV
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Registriert seit: 27.03.2009
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Wenn du mit den kassen abrechnen möchtest, musst du die persönlichen (fachl. Leiter) und räuml. (zusätzl. Therapiefläche) Voraussetzungen erfüllen. Unter Umständen kann die fachl. Leitung auch von einem FM übernommen werden. Einfach so mal einen Raum nutzen und stundenweise einen Logo beschäftigen geht nicht auf Kosten der Krankenkassen.
Für Privatpatienten ist das eher möglich, wenn du einen Raum zusätzlich hast.
Liebe Grüße, Pitbull
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Registriert seit: 04.05.2008
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Hallo,
Du brauchst eine reguläre Zulassung für die Logopädin. Da Sie den fachlichen Leiter abdeckt musst du Sie mit mind. 37 h/Woche einstellen. Dann müssen natürlich die Räumlichkeiten stimmen. Extra Raum für die Logopädin und keine gemeinschaftliche Nutzung.
Die Zulassung brauchst du beim VdEk, AOK, BKK, Knappschaft, IKK usw.
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Registriert seit: 03.07.2005
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Ich bedanke mich sehr, für die Antworten. Wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes Jahr 2011.
mucuk
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Registriert seit: 16.04.2003
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Hallo elenur,
es gibt noch eine Sache, die man berücksichtigen muss. Wenn du eine Dienstleistung anbietest, die du selbst nicht ausüben kannst ( weil du z.B. keine Ausbildung zur Logopädie hast) fällt das ganze in den Bereich der Gewerbesteuerpflicht.
So jedenfalls der Hinweis beim letzten Gründerseminar für Ergotherapeuten.
Das könnte teuer werden.
Liebe Grüße Nine
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