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ich hätte gerne beides...........

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19. Dezember 2010 20:36 # 1
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

ich hätte die möglichkeit in einer einrichtung angestellt zu werden, um dort eine ergo-abteilung aufzubauen. nun ist es aber so, dass ich PI bin. hat jemand eine praktikabele lösungsidee, um auf beiden hochzeiten zu tanzen, daß ich dort angestellt sein kann und trotzdem meine praxis behalten kann.....

danke für eure ideen.

Claudia


20. Dezember 2010 12:01 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Claudia,
dann stelle für Deine Angestelltenzeit" einen FL ein und melde diesen ....
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
20. Dezember 2010 19:01 # 3
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Richtig. Mit fachl. Leiter/Geschäftsführer ist das möglich.



Liebe Grüße,
Pitbull
20. Dezember 2010 21:44 # 4
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Würdest du Vollzeit angestellt sein ? Dann müsste die fachl. Leitung in deiner Praxis tatsächlich
Kompetenzen und Verantwortungen tragen, die über das "übliche Maß" eine FL hinausgehen,
einfach weil du selbst eheblich weniger Zeit haben wirst, dich um das Tagesgeschäft der Praxis zu kümmern.
Die FL müsste Verantwortlichkeiten wie eine Geschäftsführung haben und natürlich ein dementsprechendes
Gehalt bekommen...
Rechne das lieber erstmal durch, damit du nicht am Ende weniger "raus bekommst" als jetzt.
LG, chipchap

20. Dezember 2010 23:00 # 5
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

hallo chipchap, genau das ist mein problem ! es rechnet sich nicht, wenn ich eine FL einstelle....ich hab mir schon sooooooo den kopf zermartert, aber ich finde keine für mich zufriedenstellendere lösung....manchmal mag ich diese einschränkenden gesetze nicht......

LG Claudia

21. Dezember 2010 07:26 # 6
Registriert seit: 15.01.2004
Beiträge: 11

Kenne ich, hol dir ne Genehmigung der Kassenverbände für Behandlungen in der Einrichtung ohne Hausbesuchsverordnung, hatte ich auch gemacht, das geht!! Musst es nur verkaufen können......

21. Dezember 2010 22:19 # 7
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

Zitat:

Kenne ich, hol dir ne Genehmigung der Kassenverbände für Behandlungen in der Einrichtung ohne Hausbesuchsverordnung, hatte ich auch gemacht, das geht!! Musst es nur verkaufen können......



ach..das geht...hm danke für den Tip !!! werde ich gleich mal in angriff nehmen .
LG und eine schöne weihnachtszeit

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