Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220
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Hallo guten Abend, weiß jemand, wann die "Beihilfefähige Höchstsätze" zum letzten mal erhöht wurden? Woher stammen sie überhaupt? Post KK? Danke!
Frenzie
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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DVE
"Der Eine hofft, dass die Zeit sich wandelt, der Andere nutzt die Zeit und handelt."
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Hallo falladar, hm..soll man sich bei Deiner Antwort an den DVE wenden...oder ist der DVE derjenige, der die Beihilfesätze gemacht hat?.... Wäre nicht traurig, wenn Du Deine Antwort etwas differenzieren würdest MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Registriert seit: 25.05.2008
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Hallo Frenzie, die letzte Erhöhung liegt leider schon seeeehr viele Jahre zurück. Die Beihilfe ist der "Arbeitgeberzuschuss" für Bundes- und Landesbediensteten. Die Post KK hat damit nichts zu tun, sie bezahlt für IHRE PVersicherten die Rechnungen für med. Leistungen nach den Beihilfesätzen. MfG Igelchen
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624
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hallo.. egal, woher die beihilfesätze kommen und wann sie das letzte mal erhöht wurden: viel wichtiger finde ich, das beihilfe NICHT das ist, was wir für unsere leistungen erhalten/verlangen sollten.. siehe auch hier: Zitat: Bundesinnenministerium räumt ein: Keine Kostendeckung durch Beihilfe Beihilfefähige Höchstsätze zeigen nicht den Preis für Heilmittelbehandlungen
Die Höchstbeträge der Beihilfesätze liegen unter den tatsächlichen Kosten für die Heilmittelversorgung. Dies hat das Bundesinnenministerium jetzt in einer Pressemitteilung noch einmal deutlich gemacht - vermutlich ohne Absicht, denn eigentlich sollte der Vorwurf einer vermeintlichen Bevorzugung von Beamten durch die Gesundheitsreform ausgeräumt werden. Das Ministerium betont, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung leisten, weil sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden Höchstbeträgen der Beihilfe und den tatsächlichen Kosten - nämlich den durch die Rechnung der Praxen ausgewiesenen Betrag - zu zahlen hätten.
In dieser Klarheit hat man selten aus dem Bundesinnenministerium gelesen, dass der beihilfefähige Höchstsatz eben nicht die Preise für Heilmittelbehandlungen anzeigt, sondern lediglich aussagt, was der Dienstherr bereit ist, für eine Heilmittelbehandlung zu erstatten.
Für Praxisinhaber gilt nach wie vor: Die beihilfefähigen Höchstsätze haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Auch sonst gibt es keine Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Segment. Vielmehr bleibt es dabei: Im Vertragsverhältnis zu Privatpatienten und damit auch zu Beihilfeberechtigten sollten die nach betriebswirtschaftlichen Parametern ermittelten kostendeckenden Preise der Praxen für die Behandlungen in Rechnung gestellt werden.
entnommen: physio.de newsletter (aus 2009??) gruß - saloia ------------------------------------- >>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)
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Registriert seit: 22.07.2007
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eben - saloia. Die Sätze stammen von 2004 (BED). Da kann ich dem Pat. gegenüber argumentieren, dass sie so alt sind, und höhere verlangen. Danke Euch allen. Gute Nacht.
Frenzie
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927
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Kleine Korrektur:
Die Sätze entstammen den Beihilfevorschriften des Bundes (zuständig Bundesinnenministerium) und sind vom 1.3.2001.
Von 2004 ist die Pressemitteilung des BMI, das damals auf die Einführung erhöhter Zuzahlungsregelungen reagieren musste.
die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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Registriert seit: 22.07.2007
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Interessant! ... noch älter. Danke.
Frenzie
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