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Abrechnung ohne Abrechnungszentrum

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24. April 2011 16:48 # 1
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42

Kann mir mal jemand erklären wie das funktioniert?
Gibt es da auch irgendwas wo man so einen "Ablauf" mal genau nachlesen kann (Buch, Homepage etc.)?


26. April 2011 21:48 # 2
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42

Hat keiner Ahnung oder einen Tipp?

26. April 2011 21:52 # 3
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Hallo Karibik,

du brauchst eine software, um mit den Kassen selbst abrechnen zu können. Du findest verschiedene Anbieter, wenn du "Abrechnungssoftware" in den Suchlauf eingibst. Auch hier wird dafür manchmal Werbung gemacht.
Die Anbieter können dir dann weiterhelfen.

Du kannst auch bei den Kassen nachhaken.

Viel Erfolg wünscht

Oetken1
26. April 2011 22:17 # 4
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42

Hallo Oetken und vielen Dank für deinen Beitrag!
Ich bin im Moment eben am überlegen was ich machen soll - ob über Abrechnungszentrum oder selbst. In den Praxen in denen ich bisher tätig war wurde alles über Abrechnungszentrum gemacht und ich hatte als Angestellte leider auch mit dieser überhaupt nichts zu tun. Ich würde mich sehr gerne in die Thematik einarbeiten, weiß jedoch nicht wirklich wo ich die Infos dafür herbekomme.
Ich habe auch im Moment noch keinerlei Einschätzung darüber, wie umfangreich das ist wenn mans selbst macht, ob ich das dann auch tatsächlich so dauerhaft machen möchte weshalb ich mir im Moment auch noch nicht unbedingt eine teure Abrechnungssoftware anschaffen will.


27. April 2011 06:59 # 5
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

Hallo Karibik, ich denke es gehört zur netikette kurz hallo zu sagen und tschüß am ende des geschriebenen beitrages....das fehlt mir nicht nur bei dir ... höflich sein ist so einfach !
und zu deiner frage: da mußt du dich mal durchgoogeln , weil ohne software gehts nicht.
ich finde es sehr zeitaufwendig das selbst zu machen , eine abrechnungsfirma ist auch gar nicht so teuer und sie nehmen mir leidliche arbeit ab, es gibt schon genug papierkrieg im praxisalltag ......

LG Claudia

27. April 2011 10:52 # 6
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

Hallo,

den Ablauf kannst Du Dir am Besten anschauen, wenn Du Dir von den einzelnen Anbietern eine Demoversion schicken lässt. Bei Buchner kann man diese z.B. einen Monat lang testen.
Kurz zusammengefasst: Patient anlegen, Rezept eingeben, Krankenkassen abrechnen. Die Anbieter senden Dir regelmässige Updates zu. Du hast einen Anschaffungspreis und einen monatlichen Betrag, beinhaltet auch eine Hotline.
Ich rechne schon seit Jahren selber ab.

Gruß, Karlie

27. April 2011 19:23 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Du benötigst ein Abrechnungsprogramm, da die Daten verschlüsselt werden müssen und per DFÜ versand werden. Es geht auch über Disketten - ist jedoch deutlich aufwendiger und die Fehlerquote dabei zu hoch.
Ich rechne mit Theorg ab. Meine Terminplanung erfolgt auch mit diesem Programm.

Ich habe schon vorher als leitender Ergotherapeut in einem ambulanten Rehazentrum damit gearbeitet und es auch für meine Praxis von Anfang an eingeführt.

Je mehr du den Abrechenzentren an Arbeit mit der Abrechnung überläßt - um so teurer wird es dann auch. Wenn ich meine Rezepte komplett vorbereite und alle Daten stimmen, kann ich sie doch auch gleich selber mit den KK abrechnen und brauch dafür keine anderen bezahlen. Theorg hält mich mit den aktuellen Daten per Update immer auf dem Laufenden. Nur für die Abrechnung wäre mir dieses Programm zu teuer. Da ich jedoch meine gesamte Praxis damit strukturiere und steuere macht es sich bezahlt.

MfG falladar

"Der Eine hofft, dass die Zeit sich wandelt, der Andere nutzt die Zeit und handelt."
28. April 2011 20:14 # 8
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42

Danke für die Infos!
Habe mich mal mit der AOK in Verbindung gesetzt die senden mir ein paar Infos zu - hoffe mal dass das meine offenen Fragen klärt!
Kann mir noch jemand von euch sagen wie das bei BG-Fällen und Privatpatienten gehandhabt wird mit folgenden Dingen:
- Sind beide grundsätzlich Zuzahlungsbefreit?
- Gibt es bei beiden keine wirkliche Höchstverordnungsmenge?
- Auf beiden Verordnungen steht weder die Behandlungsart (also ich meine ob mofu oder sensomot o.ä.) noch die wöchentliche Behandlungsanzahl - ist das immer so? Kann die Frequenz dann selbst gewählt werden oder wie funktioniert das?
- Auf beiden Verordnungen gibt es keine Unterzeichnungsstellen für geleistete Behandlungen vom Patienten. Habe nun gehört, dass manche dies trotzdem irgendwie gegenzeichnen lassen, wie macht ihr das?
- Funktioniert die Abrechnung eines BG-Falls gleich wie bei normalen z.B. "AOK-Fällen" oder auf was muss man da achten / was muss anders gemacht werden!
Besten Dank für eure Hilfe!!

28. April 2011 21:35 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Hallo Karibik

BG Patienten:
Abrechnung erfolgt direkt mit der BG, Pat keine Zuzahlung, eigene Rezeptvorducke (DIN A4), feste Preise keine Gesamtverordnungsmenge festgelegt, auf korrekte Angaben auf dem Rezept achten, Rezept/Verordnung gibt dann alles vor, Patient hat Unterschriftenfeld auf der Verordnung,
ausführliche Richtlinien gibt es beim DVE
http://www.dve.info/praxen/dguv-vereinbarung.html

Privatpatienten:
Gesamtrechnung geht an den Patienten samt Originalrezept, Rezeptkopie für eigene Unterlagen sinnvoll, Honorar frei verhandelbar bis 2,5-fachen Vdak-Satz, keine Zuzahlung da Patient die gesamte Summe zu zahlen hat - unabhängig der Kostenübernahme durch seine KK, keine Gesamtverordnungsmenge festgelegt, vor Beginn schriftliche Honorarvereinbarung sehr zu empfehlen,
Auf Rezept muß stehen: Patientendaten, Arztstempel mit Unterschrift, Behandlungsart (SPB, MFB, FA, HB, TA, ect.), Gesamtbehandlungsanzahl, Frequenz kann-muß nicht,
Abzeichnen der Termine kann (muß nicht) auf der Rückseite erfolgen,


Ich hoffe es hilft dir etwas weiter.
MfG falladar

"Der Eine hofft, dass die Zeit sich wandelt, der Andere nutzt die Zeit und handelt."
30. April 2011 08:52 # 10
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

moin..

zu BG-abrechnungen gibts einiges zu beachten :

"Ve r e i n b a r u n g zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV), Kassel
Die Zulassung richtet sich nach den „Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden“ in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich muss der Praxisinhaber oder ein Angestellter der Praxis oder ein in der Praxis regelmäßig tätiger freier Mitarbeiter eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwei Jahren in unselbständiger Beschäftigung in geeigneten Einrichtungen nachweisen können. Berufspraktische Erfahrungszeiten verfallen, wenn die regelmäßige Berufstätigkeit als Therapeut mehr als acht
Jahre unterbrochen wird. Von der vorgeschriebenen berufspraktischen Erfahrungszeit von mindestens 2 Jahren müssen mindestens 6 Monate in für die Behandlung Unfallverletzter und
Berufserkrankter relevanten klinischen Fachbereichen der Unfallchirurgie, Orthopädie oder Neurologie abgeleistet worden sein. Anstelle der Ableistung von mindestens 6 Monaten in klinischen
Fachbereichen der Unfallchirurgie, Orthopädie oder Neurologie ist es auch ausreichend, wenn die vorgeschriebene berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens 2 Jahren in einer Praxis
abgeleistet wurde, in der in dieser Zeit UV-Patienten behandelt wurden und der Betreffende innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren mindestens 20 Arbeitsunfallverletzungen behandelt hat.
Hierüber ist eine Bescheinigung des Praxisinhabers, bei dem die Tätigkeit abgeleistet worden ist, vorzuhalten und auf Aufforderung dem Landesverband vorzulegen."

entnommen diesem thread

Link

noch mehr dazu hier:
Link


gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



1. Mai 2011 22:03 # 11
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42

Vielen Dank für die Infos, werde mich durch die Links mal durcharbeiten!
Habt ihr auch Erfahrungen damit was passiert wenn ein Arzt "fälschlicherweise" eine Folgeverordnung als Erstverordnung ankreuzt?
Gibts da dann Probleme mit der Krankenkasse wenn diese so zur Abrechnung eingereicht wird?
Muss man die VO zwangsläufig nochmals zur Abänderung beim Arzt vorbeibringen oder regelt sich das von selbst weil die Kasse ja weiß dass Verordnungen zuvor bereits erfolgt sind?
Wenn ich es richtig verstanden habe kann bei einer Erstverordnung eine Befundung mit abgerechnet werden. Wie wäre es in diesem Fall?

Habe dann auch noch ein paar Fragen zu den Verordnungen außerhalb des Regelfalls: Müssen diese vor Behandlungsbeginn prinzipiell immer von der Kasse genehmigt werden? Ist die Behandlungsanzahl dabei tatsächlich unbegrenzt oder gibt es auch hier eine absolute Höchstgrenze bzw. Zwischenpausen die eingehalten werden müssen (vermutlich nicht oder?)? Diese Verordnungsform gibts ja wenn ich es richtig verstanden habe nur bei gesetzlich Versicherten - bei Privaten und BG-Fällen gibts an sich keine Höchstverordnungsmenge, korrekt? Ist es nur bei diesen Patienten möglich z.B. ein 20er Rezept zu bekommen oder geht das auch bei normalen, innerhalb des Regelfalls? Ist 20 dafür eigentlich die höchste Menge die Verordnet werden darf oder gibs da noch mehr?
Kenne mich einfach noch nicht so gut aus und lese mich im Moment durch den Dschungel von Infos. Bin sehr dankbar über eure Infos!!!


2. Mai 2011 22:36 # 12
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 47

Hallo Karibik,
Doch es gibt eine Möglichkeit OHNE Abrechnungszentrum und OHNE Software!!
also es gibt eine Möglichkeit keine teure Software zu kaufen und trotzdem mit den Krankenkassen abzurechnen... Ich mache es seit 1,5 Jahren und bin top zufrieden : Es gibt ein Online-Abrechnungszentrum, das die Daten verschlüsselt sendet: www.dmrz.de

Viel Spaß beim Geld sparen

3. Mai 2011 16:04 # 13
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 14

Hallo
Zitat:
Doch es gibt eine Möglichkeit OHNE Abrechnungszentrum und OHNE Software!!
also es gibt eine Möglichkeit keine teure Software zu kaufen und trotzdem mit den Krankenkassen abzurechnen...

Und dann gibt es noch die Möglichkeit OHNE Abrechnungszentrum dafür MIT Thera-Pi mit den Krankenkassen abzurechnen. Und das Beste ist: die Software ist eine freie Software, also das Gegenteil von teuer - soll heißen kostenlos.
Link

Gruß
Jürgen Steinhilber

4. Mai 2011 20:05 # 14
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

...wie schafft ihr das bloß alle euch noch damit zu beschäftigen...ich hab das online-abrechnenzentrum acuh ausprobiert und mir ist das zu viel eingegebe und ich verstehe da einiges auch nicht...(nein so alt bin ich noch nicht....) ich laß das mein abrechenzentrum machen, trage nur die zahlen ein und gut.....ich hab dafür keine geduld und zu blöd bin ich wohl auch.....
LG Claudia

5. Mai 2011 23:14 # 15
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 42

Geändert am 05.05.2011 23:15:00
Finde das auch recht kompliziert, hoffe dass ich da noch etwas mehr Durckblick bekomme um das machen zu können. Vielen Dank für alle bisherigen Infos, vielleicht weiß jemand ja auf meine anderen Fragen auch noch eine Antwort?!

Hier nochmals...
Habt ihr auch Erfahrungen damit was passiert wenn ein Arzt "fälschlicherweise" eine Folgeverordnung als Erstverordnung ankreuzt?
Gibts da dann Probleme mit der Krankenkasse wenn diese so zur Abrechnung eingereicht wird?
Muss man die VO zwangsläufig nochmals zur Abänderung beim Arzt vorbeibringen oder regelt sich das von selbst weil die Kasse ja weiß dass Verordnungen zuvor bereits erfolgt sind?
Wenn ich es richtig verstanden habe kann bei einer Erstverordnung eine Befundung mit abgerechnet werden. Wie wäre es in diesem Fall?


Habe dann auch noch ein paar Fragen zu den Verordnungen außerhalb des Regelfalls: Müssen diese vor Behandlungsbeginn prinzipiell immer von der Kasse genehmigt werden? Ist die Behandlungsanzahl dabei tatsächlich unbegrenzt oder gibt es auch hier eine absolute Höchstgrenze bzw. Zwischenpausen die eingehalten werden müssen (vermutlich nicht oder?)? Diese Verordnungsform gibts ja wenn ich es richtig verstanden habe nur bei gesetzlich Versicherten - bei Privaten und BG-Fällen gibts an sich keine Höchstverordnungsmenge, korrekt? Ist es nur bei diesen Patienten möglich z.B. ein 20er Rezept zu bekommen oder geht das auch bei normalen, innerhalb des Regelfalls? Ist 20 dafür eigentlich die höchste Menge die Verordnet werden darf oder gibs da noch mehr?
Kenne mich einfach noch nicht so gut aus und lese mich im Moment durch den Dschungel von Infos. Bin sehr dankbar über eure Infos!!!




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