Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> HB-Pauschale

Diskussionsforum

HB-Pauschale

Optionen:
1 2  
23. Mai 2011 21:23 # 1
Registriert seit: 08.06.2006
Beiträge: 32

Hallo, ich habe ein Frage bezüglich der allgemeinen Erfahrung mit der Hausbesuchspauschale. Bekommt man in der Regel ein Teilbetrag als Arbeitnehmer ausgezahlt? Wenn ja in welcher Form? wie ist die rechtliche Lage? Was gibt es für Möglichkeiten den Arbeitnehmer daran zu beteiligen?
Ich hoffe Jemand hat damit Erfahrungen die mir weiter helfen können

Danke


23. Mai 2011 21:49 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Der Arbeitnehmer hat mit der Hausbesuchspauschale überhaupt nix zu tun.
Warum sollte der AN daran beteiligt werden ??

Als AN bekomme ich mein Festgehalt für eine festgelegte Wochenarbeitszeit.
Wenn ich in der Arbeitszeit Hausbesuche mit einem Dienstfahrzeug mache, ist
meine Fahr- und Behandlungszeit mit meinem Gehalt abgegolten.

Oder geht es in der Frage um die Nutzung des Privat-PKW des AN für
Dienstfahrten ?? Dann gilt es, mit dem AG eine Erstattung für die Nutzung
des PKW auszuhandeln: z.B. 0,30 Euro pro gefahrenen km.

24. Mai 2011 07:56 # 3
Registriert seit: 08.06.2006
Beiträge: 32

Guten Morgen chipchap.
Nein, es geht um die HB-Pauschale. Km-Geld ist klar. Also ich fahre mit meinem PKW und bekomme 0,30cent.
Wir werden in der Praxis nach Einheiten bezahlt. Und Hausbesuche, also Fahrtzeit ist ja keine Einheit. Durch öfter längere Fahrtstrecken bin ich aber natürlich in diesem Zeitraum in der Praxis nicht arbeitsfähig. Dort könnte ich in der Zwischenzeit aber mehr Einheiten machen, welche dann wirklich in mein Wochenplan einfließen. Also bekomme ich die Fahrtzeit im Endeffekt nicht vergütet, verliere damit aber nutzbare Zeit in der Praxis. Überstunden im Sinne von Zeitstunden bringen mir nix. Überstunden im Sinne von Einheiten bekomme ich bezahlt.

Hoffe ich konnte verständlich machen was ich mich frage

24. Mai 2011 08:16 # 4
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Sonik,
dann wirst Du einfach nicht richtig bezahlt.
Hier muß ein Gespräch mit dem AG erfolgen...oder keine HB mehr (mit eigenem PKW) machen!
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
24. Mai 2011 10:40 # 5
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Die Fahrtzeit vom/zum HB ist auch Arbeitszeit.

Wenn er für mich auf dem Weg nach Hause oder auf dem Weg morgens zur Arbeit liegt, fällt bei uns ein Teil weg, ansonsten ist die Fahrtzeit Arbeitszeit.

24. Mai 2011 14:46 # 6
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

bezahlung nach einheiten ist ist in meinen augen kein angemessener vertarg für angestellte.
bei freiberuflern ist das anders und wird anders "verhandelt".
fahrzeiten gehören zum dienst dazu!



Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe!

www.schiewack.de
24. Mai 2011 17:51 # 7
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Ein Arbeitnehmer, der nur nach erfolgten TEs bezahlt wird, hat einen rechtswidrigen Arbeitsvertrag !!

24. Mai 2011 21:04 # 8
Registriert seit: 08.06.2006
Beiträge: 32

hm...also ich habe schon mein Festgehalt und im Vertrag stehen 40 Stunden in der Woche UND 43 Therapieeinheiten. Mache ich mehr/weniger Zeitstunden hat das keine Konsequenzen. Mache ich weniger Therapieeinheiten gehe ich ins Minus und muss die dann rausarbeiten (soweit okay, denke ich ist üblich). Jetzt wurde immer ein Teil der HB Pauschale an die Mitarbeiter gezahlt, was jetzt gestrichen wurde...weil ja angeblich die Fahrtzeit Arbeitszeit ist. Aber sind ja Zeitstunden die ich da drauf lege welche mir ja nichts bringen). Einheiten kann ich im Gegenzug weniger machen, gehe also ins Minus, was wiederum mein Problem ist. Ist etwas schwierig zu erklären. Haben auch inzwischen eine mittelmäßige Lösung gefunden. Ist jedoch sicher bei vielen ein Problem mit Einheiten und Zeitstunden...

24. Mai 2011 21:14 # 9
Registriert seit: 11.07.2003
Beiträge: 326

@chipchap
Wo kann man das nachlesen, dass der Vertrag dann rechtswidrig ist? Hast du einen Link? Würde mich sehr interessieren, da ich das schon häufig gehört habe, bisher aber keine Quellenangabe finden konnte.


Ich werde auch nach TE bezahlt, allerdings ist unser System anders als das von Sonik.

Eine sensomotorische Behandlung wird als mit dem Faktor 1 berechnet, ein Hausbesuch oder eine psychisch-funktionelle Behandlung mit dem Faktor 1,33 , eine motorisch-funktionelle Behandlung mit dem Faktor 0,7 und eine Gruppeneinheit mit dem Faktor 2.
Hinzu kommen Einheiten für Organisations- und Bürotätigkeiten, die anhand des Vertrags (Voll-oder Teilzeit) festgelegt sind, sowie eine vergütete Teameinheit pro Woche.
Fährt man in einen integrativen Kiga, bekommt man eine TE extra für Fahrt und Orga.
z.B. Ich habe einen 25 TE-Vertag: mache in der Woche 18 sensomotorisch-funktionelle Behandlungen (16TE), davon einige in einem integrativen KiGa (+1TE), 4 Hausbesuche (+5,32TE) und 1 motorisch funktionelle Behandlung (+0,7TE). Plus Orga und Büro (+1 TE), sowie Teamsitzung (+1 TE) macht das 25,02 TE. Haben ein Plus/Minuskonto und Überstunden können abgefeiert bzw. ausgezahlt werden.
Fallen Behandlungen aus, so kann man mit dem Chef absprechen, andere Aufgaben in dieser Zeit zu übernehmen und diese vergütet zu bekommen (gleicher Wert wie die Behandlung).

@Sonik
So wie du es beschreibst, finde ich es absolut nicht gerecht und hätte selbst keine Lust Hausbesuche zu fahren.
Sprich deinen Chef drauf an!

Viel Erfolg dabei!!!

24. Mai 2011 22:03 # 10
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Hallo Erna,
wenn ich diese völlig überflüssig komplizierte "Faktoren"-Auflistung lese,
wird mir schlecht !!
Noch ein (umständlicher) Weg mehr, als AG dem AN NICHT einfach die Arbeitszeit zu
bezahlen, die vertraglich ausgehandelt wurde !!
Solche Verträge sind für mich alle No-Go und versuchen nichts anderes,
als das nicht statthafte (also rechtswidrige) Abwälzen des wirtschaftlichen Risikos
auf den AN zu verschleiern...

Googelt mal: "Abwälzung des Unternehmerrisikos auf den Arbeitnehmer"


25. Mai 2011 20:24 # 11
Registriert seit: 11.07.2003
Beiträge: 326

Ich finde, die Liste nicht kompliziert, aber ich stecke da ja auch shcon was länger drin... In jedem Fall ist es fairer, als jede Behandlung gleich zu vergüten, da sie ja vom Zeitfaktor unterschiedlich sind.
Da wir Bürozeiten und Ausfalleinheiten bezahlt bekommen, sehe ich es nicht so, dass mein AG seine Verantwortung auf uns abwälzt.
Das ist doch eher in dem Fall, wenn die Zeit in der Berichte geschrieben und Therapien geplant werden oder Einheiten wg Krankheit ausfallen, nicht vergütet wird!

Habe gegoogelt, aber so richtig klar ist es mir noch nicht.
Diesen Artikel verstehe ich:

http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.7639&id=14801&year=0


darin wird auf diesen paragraph verwiesen, aber den verstehe ich nicht vollkommen...

http://www.gesetze.juris.de/bgb/__615.html

Werde mal einen Freund fragen, der Anwalt ist, vielleicht hat er einen Kollegen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Kann ja schlecht meinen Chef ansprechen, wenn ich gar nicht genau weiss, was Sache ist!


25. Mai 2011 22:23 # 12
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

Geändert am 25.05.2011 22:27:00
Hallo Erna,

das ist ja gerade der Punkt: ein AN wird eben nicht nach Einheiten bezahlt, sondern nach erbrachter
Arbeits-ZEIT !
In der vereinbarten Arbeitszeit hat jede Arbeit (TEs, Doku, Berichte, Aufräumen, Fahrzeit zum HB)
die gleiche Wertigkeit. Weil es alles Tätigkeiten sind, die der AG vom AN erwartet.

Der § 615 BGB ist natürlich etwas "sperrig". Bedeutet aber nichts Anderes als:
Wenn dem AG die Arbeit ausgeht (hier: zu wenig VOs reinkommen) ist dies dem
AN nicht anzulasten. D.h. Lücken im Tagesplan sind genauso zu vergüten, wie
erbarchte TEs. Lediglich, wenn der AN aus freien Stücken später kommt oder
früher geht, weil nichts zu tun ist, kann ihm dies als Minusstunden angerechnet
werden.

Dieses Faktorensystem bedeutet ja nichts anderes, als das der AG den verschiedenen
Tätigkeiten verschiedene Wertigkeiten und damit verschiedene Entlohnung gibt.
Das ist nicht korrekt, weil der AN auf die Art der Tätigkeiten keinen Einfluß hat !!!!!
Der AN kann nicht beeinflussen, wieviel Sensomotor. VOs reinkommen und wieviele
Berichte zufällig in dieser einen Woche zu schreiben sind. Und was, wenn zufällig die Fahrzeit sehr viel länger ist zum HB als mit dem "Faktor" vergütet wird ??
Deshalb werden AN nach Arbeitszeit bezahlt, egal welche Tätigkeiten sie in dieser Zeit
verrichten.
Ich hoffe, jetzt ist es klarer.

26. Mai 2011 15:06 # 13
Registriert seit: 11.07.2003
Beiträge: 326

@chipchap

Danke, ich versteh es... finde es ja grundsätzlich auch nicht fair, aber besser als einige andere Systeme!
Bisher fehlte mir der Paragraph und dann bis zu deiner Erklärung das Verständnis, jetzt werde ich nochmal drüber nachdenken, wie ich meinen Chef ansprechen kann, damit sich bei uns was ändert!
Hast du dazu Ideen?
Er denkt, dass alles vollkommen rechtens ist... läuft für ihn ja auch seit Jahren super und "eigentlich" sind alle zufrieden...
Frage mich nur, wie es mal ist, wenn man ganz viele Minusstunden hat und dann kündigt: denkt er, dass der AN dann seine Minusstunden abbezahlt?! Das geht ja nicht... aber Überstunden werden ausgezahlt...
Grundsätzlich sammeln durch so ein System ja alle Mitarbeiter Überstunden und arbeiten mehr als nötig, damit sie nicht in die "Minusstundenfalle" rutschen... Das macht das System ja auch so unfair!

Danke für deine Erklärung! Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee bzw. Erfahrungen wie man den Chef darauf ansprechen kann ohne sich direkt unbeliebt zu machen und natürlich mit darauffolgender Veränderung

27. Mai 2011 11:32 # 14
Registriert seit: 11.08.2005
Bundesland: Sachsen
Beiträge: 842

Zitat:

Frage mich nur, wie es mal ist, wenn man ganz viele Minusstunden hat und dann kündigt: denkt er, dass der AN dann seine Minusstunden abbezahlt?!


Ich hatte auch mal so einen Vertrag, wo ich nach Einheiten bezahlt wurde. Da war es so, dass einmal im Jahr das Stundenkonto auf Null gestellt wurde: Überstunden wurden also abgebummelt. Minusstunden hätten dann bedeutet, dass man nur einen Teil seines Gehalts bekommen hätte.

Jetzt habe ich feste Arbeitszeiten und bekomme alles bezahlt was ich in dieser Zeit mache und es ist auch egal ob Patienten da sind oder nicht.

__________________________________

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein)
27. Mai 2011 16:44 # 15
Registriert seit: 10.08.2010
Beiträge: 4

Hallo,
was für eine Chance hat ein Chef eigentlich, wenn man ihn damit konfrontiert (Gesetze usw) ?
Ich bekomme keine Minusstunden angerechnet, fahre jedoch sehr weit zu diversen Hausbesuchen ( bis 50 km ) und es ist keine Arbeitszeit.
Wie hoch ist die Belastung für meinen Chef, wenn er es mir so bezahlt / vergütet, dass es arbeitsrechtlich ok ist? Mein Chef sagt : " ich bezahle euch nicht fürs Rumsitzen!" Aber Autofahren ist kein rumsitzen, gerade bei dem heutigen Verkehrsaufkommen.

Ganz lg und ein schönes We

Optionen:
1 2  

nach oben scrollen