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Freie Wahl bei Sanitätshäusern?

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24. Mai 2011 17:58 # 1
Registriert seit: 15.03.2002
Beiträge: 128

Hallo!
Eigentlich ist dies Frage ja schon provozierend. Aber wir haben da wirklich aktuell eine dringende Frage dazu. Unser Patient hatte vor 10 Jahren einen schweren Autounfall mit schwerem offenen Schädel-Hirn-Trauma, Rippenbrüchen, Wirbelkörpereinbrüchen und Knochenbrüchen der Beine. Jetzt war er aktuell 5 Monate in einer BG-Klinik. Zuvor wurde mit dem Patienten und der Ehefrau bei einem runden Tisch besprochen, man probiert jetzt Botox und Redressionsgipse aus. Hat super funktioniert, er hat wieder Funktion in der rechten Schulter, im rechten Ellenbogen und in den Fingern, obwohl er das letzte Mal Botox letzten September gespritzt bekommen hat, und das Redressionsgipsen abrupt abgebrochen werden musste, da er wieder mehrere Wirbelkörpereinbrüche hatte. Deshalb war er jetzt auch so lange in der Klinik. In der Klinik haben sie einen neuen Rolli, einen neuen Livestand, neuen Duschstuhl, Wechselduckmatraze, großen Notrufknopf und Sprachcomputer verordnet, und sofort einem speziellen Sanitätshaus übergeben. Die Ehefrau hat dagegen protestiert, hat aber nachher nur die Kopien der Rezepte bekommen. Vor dem Krankenhaus haben wir ein halbes Jahr Rollstühle getestet, die immer passend für den Patienten umgebaut wurden, da er schwerst betroffen ist. Jetzt meine Frage: Ist es rechtens, dass die Verordnungen an dieses Sanitätshaus gingen, oder könnte die Ehefrau die Verordnungen zurückfordern, und wir gehen zu dem anderen Sanitätshaus, mit dem wir jetzt auch sehr zufrieden sind. Es besteht doch Wahlfreiheit, und wir können die Verordnungen einfordern, oder sollen wir das mit dem Sachbearbeiter der BG klären, zu dem wir alle ein gutes Verhältnis haben.
Die Ehefrau hat eine zehnjährige Geschichte mit diesem Sanitätshaus, das die Verordnungen von der BG-Klinik bekommen hat, von schlechten Rollstuhlanpassungen über monatelange Reperaturen und das beste beim Lattenrost vom ersten Pflegebett sind ständig die Latten gebrochen.
Es besteht doch Wahlfreiheit, und wir können die Verordnungen einfordern, oder sollen wir das mit dem Sachbearbeiter der BG klären, zu dem wir alle ein gutes Verhältnis haben.
Danke, Christine

24. Mai 2011 20:01 # 2
Registriert seit: 14.10.2008
Beiträge: 24

Hallo,
bei uns ist das so, dass die Rezepte an ein Sanitätshaus gefaxt werden, damit die Patienten schneller an die Hilfsmittel kommen. Letztendlich bestimmt die Kankenkasse bzw. BG oder andere Kostenträger, welches Sanitätshaus den Auftrag bekommt. Bei den KAssen sind es oft die, die bestimmte HiMis billiger anbieten können etc. Mit den BGs ist es in der Regel noch einfacher, man kann teilweise entscheiden, welches Sanihaus die Repepte bekommen soll. Im Endefftekt müsstest du mit dem BG-Sachbearbeiter sprechen, bzw. die Frau. WEnn ihr mit einem Sanihaus gute Versorgungen hattet, dann solltet ihr das versuchen.
Andererseits solltet ihr den Sanihaus, das von der Klinik ausgewählt wurde, eine Chance geben, denn die Kliniken haben in der REgel aus so ihre Erfahrungen mit bestimmten Sanitätshäusern...
Ich hoffe, das war nun nicht zu verwirrend?
Viel Erfolg

25. Mai 2011 14:13 # 3
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Die Patienten haben bei den meisten Kassen Wahlfreiheit bzw. nehmen eben eine Firma vor Ort bzw. eine von der sie schon andere HIMIs haben. Aber es gibt auch einige Kostenträger die Lager haben oder nur mit bestimmten Firmen zusammen arbeiten und dann die Himis teilweise über hunderte von Kilometern angefahren werden . Zb. Die Knappaschaft macht das so. Das ein Krankenhaus über den Kopf des Patienten , bzw. der Angehörigen Rezepte einfach einer bestimmten Firma zuschustert ist nicht rechtens .
Bei uns werden die Rezepte auch direkt gefaxt, wir arbeiten mit allen Firmen der Umgebung zusammen.Der Patient hat freie Wahl.Wenn es ihn egal ist, dann schaue ich welcher Anbieter in der Nähe vom Patienten ist und am schnellsten liefern kann.

25. Mai 2011 16:55 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

wir haben leider bei einer patientin und einer bestimmten kasse (nicht die AOK)auch den fall, daß nur ein einziger himi-versorger akzeptiert wird..
die qualität der arbeit ist lausig, das engagement des mitarbeiters gelinde gesagt "verbesserungsbedürftig", die bearbeitungszeiten über alle maßen lang, der umgang des mitarbeiters mit sämtlichen involvierten personen (betreuer,anleiter, hm-erbringer) hochnäsig und herablassend, so daß bereits beschwerden beim stammhaus UND der KK erfolgten--- nützt alles nichts....
ein in die wege geleiteter wechsel zu einem anderen himi-versorger wurde von der KK sofort moniert und unterbunden...



gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



25. Mai 2011 17:05 # 5
Registriert seit: 15.03.2002
Beiträge: 128

Ich habe noch nicht mit dem Sachbearbeiter geredet, aber 10 Jahre Unzufriedenheit reichen uns allen jetzt. Und wir haben ja ein kleines Sanitätshaus entdeckt, dass super Qualität zu gerechtfertigtem Preis (nicht teuer) liefert. Wollte nur mal hören, ob ich da jetzt über das Ziel hinaus schieße.
Danke für die Rückmeldungen.
Christine

26. Mai 2011 16:30 # 6
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 36

Hallo,
ich arbeite als Außendiensmitarbeiterin für eine Firma die Sitzschalen herstellt.
Es ist leider immer wieder Praxis das Rezept einfach an Sanitätshäuser vergeben werden. Dies ist laut Gesetzt nicht erlaubt. Leider sponsern diese Sanitätshäuser auch sehr gerne die Einrichtungen, welche die Rezepte gleich verteilen. 10 Jahre schlechte erfahrung sind definitv ausreichend.
Ich würde mich dringend mit der Krankenkasse in Verbindung setzten und mich wieder an das Sanitätshaus des Vertrauens wenden.
Manchmal wählen die Krankenkasse Sanitätshäuser aus, weil günstiger oder weil spezielle Veträge abgeschlossen wurden, aber selbst dann hat der Patient ein Mitspracherecht.
Daher dringend Kontakt mit der Krankenkasse auf nehmen und den Sachverhalt darlegen.

27. Mai 2011 06:13 # 7
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

Hallo Christine,

kenne es von unseren BG - Pat. so, dass die BG ein spezielles Sanitätshaus hat. ABER, wenn der Pat. zu einem anderen möchte, muß dieses Sanitätshaus IMMER einen Kostenvoranschlag an die BG schicken und diese entscheidet dann, ob der Pat. das Hilfsmittel dort beziehen kann.

Gruß, Karlie



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