Registriert seit: 05.04.2010
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hallo, ich habe eine neue patientin mit down-syndrom. die kleine wurde bisher in der kita vom spz behandelt. da die familie dort keine ergo mehr möchte, soll die kleine nun von uns behandelt werden, auch in der kita. wir haben nun eine ganz normale verordnung, wo kein hausbesuch angekreuzt ist. nun folgendes: 1. der arzt sagt, er könne hb nur ankreuzen, wenn der patient selbst nicht laufen kann und so nicht kommen könne 2. die krankenkasse sagt, nach neuer hmr kann ich als therapeut behandeln wo ich will, die km aber nicht abrechnen 3. der arzt sagt, die km können abgerechnet werden, egal was angekreuzt ist sooo.... zu 1. das dass totaler blödsinn ist, müssen wir hier nicht diskutieren zu 2. irgendwie einleuchtend. aber bin ich dann auf dem fahrtweg versichert, bzw. das kind während der behandlung in der kita? zu 3. seit wann denn das? die neue heilmittelrichtlinie ist bei uns immer noch nicht eingetrudelt, wir warten drauf. was muss jetzt genau auf der verordnung stehen (die logo sagt, auch "behandl. in kita" als zusatz), damit ich das kind da ohne probleme behandeln darf UND den fahrtweg abrechnen? ich selbst hatte noch kein kind außerhalb der praxis und bei meiner kollegin war immer hb angegeben. hoffe, jemand weiß es und kann mir klarheit geben
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Registriert seit: 11.08.2010
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hallo rowdy,
ich behandle selbst ein kind in der kita, das nicht "immobil" ist. allerdings ist die kita fast nebenan und ich fahre immer mit dem fahrrad rüber. da gibts wohl kein kilometergeld :D das ist aber auch lang und breit mit der krankenkasse sowie der verordnenden ärztin vom spz abgesprochen. auf der verordnung ist "hausbesuch" angekreuzt und unten steht noch eine begründung der ärztin. außerdem habe ich eine vollmacht der eltern, dass die zuständige erzieherin unterschreiben darf. ich denke, so bin ich auf der sicheren seite und bisher ist kein rezept zurück gekommen.
was die neuen hmr angeht, kann ich dir aber leider auch nicht weiterhelfen.
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Registriert seit: 08.07.2007
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Hallo, ich habe diesbezüglich den DVE kontaktiert
Textauszug: Mit der neugeschaffenen Möglichkeit der Heilmittelbehandlung außerhalb der Praxis, dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Regelschule sein, soll der Lebenswirklichkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern Rechnung getragen werden, denen es bei ganztägiger Unterbringung in einer Tageseinrichtung nur schwer möglich ist, eine Heilmittelpraxis aufzusuchen. Dies gilt nach erster Einschätzung des DVE auf eigene Einschätzung des behandelnden Therapeuten, es ist also weder eine Verordnung durch den Arzt noch eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
Ich denke, wenn das tatsächlich so stimmt, dann ist man auch versichert, da man ja jetzt die Erlaubnis durch die HMR hat. Allerdings ist, wie zu lesen, dies nur eine Einschätzung des DVE.
Ich versuche heute dort noch mal anzurufen, um weitere Unklarheiten zu beseitigen.
LG Anja
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Schloss
Ehemaliges Mitglied
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Hallo, Rowdy!
Laut neuer HLMR sollte der Arzt/tin " in der Einrichtung-Schule oder Kita" auf der VO eintragen. Dadurch besteht die Rechtssicherheit, dass die Behandlung außerhalb der Praxis durchgeführt werden kann. Es besteht kei Anspruch auf HB- Pauschale und Fahrtengeld. Somit ziehen wir wieder am kürzeren Strang. Beispiel: Wir bezahlen unseren MitarbeiterInnnen Fahrtgeld und Zeitaufwand ohne von den Kassen diesen Posten erstattet zu bekommen. Nichts desto Trotz war dieses ein wichtiger notwendiger Schritt nach vorne angesichts unserer veränderten gesellschaftlichen Situation- Ganztagsbetreuung der Kinder, Berufstätigkeit beider Eltern..! Wir fahren das schon seit über 10 Jahren mit guten Kooperationspartnern mit allen auf und ab`s. Es hat sich bewährt im Sinne der integrativen und interdisziplinären Zusammenarbeit. Wichtig aber in jedem Fall: Gute Einbindung der Eltern durch zusätzliche Gesprächsangebote, Info-Hefte, Berichte.. Schöne Sommergrüße
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Registriert seit: 19.05.2006
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Es wäre egal was auf der VO steht, auch wenn HB angekreuzt wäre, wäre es nicht rechtens, diesen auch abzurechnen HB ist doch ganz klar definiert und der Besuch im KIGA fällt faktisch NICHT!!! darunter. Jeder, der diesen HB trotzdem abrechnet, macht sich strafbar )) Ich arbeite ausschließlich in I-Kindergärten und versicherungstechnisch bin ich über den KIGA abgesichert, der Weg dorthin über meinen Arbeitgeber lg
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Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 271
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Hallo Rowdy,
Ähm, zu deinem Punkt 1, das stimmt so. HB darf eigentlich nur aus medizinischer Sicht verordnet werden, wie in deinem Beispiel, wenn er z.B. nicht laufen kann. Ich hatte mal eine Schlaganfallpatientin, die ziemlich außerhalb gelebt hatte und nur mit dem Bus kommen konnte (sie konnte noch sehr gut laufen), die Therapie fiehl die ganzen Sommerferien aus, weil da kein Bus fuhr. Der Arzt konnte aber kein HB verordnen, weil es aus medizinischer Sicht nicht notwendig war und die Kassen es dir sogar verweigern können, wenn sie das raus bekommen und es trotzdem verordnet wurde.
Du kannst nun in einem Kindergarten arbeiten, wenn das Kind dort den ganzen Tag ist, allerdings ohne HB. Ich bin auch in einer integrativen Schule tätig (davor musste das immer mit den Kassen abgeklärt werden). Die Kids hier sind den ganzen Tag dort (8-16 Uhr), und ich bin froh, jetzt so hin zu können (davor waren sehr viel Diskussionen mit der Kasse nötig). Der Arzt schreibt es aber auch nochmal auf das Rezept, so das ich gut abgesichert bin. Wir können das Fahrtgeld nicht extra abrechnen. Aber bei uns macht das auch nicht so viel aus, weil die Einrichtung etwa 2.km entfernt ist.
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Registriert seit: 26.10.2010
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Hallo, ich suche im Neuen Heilmittelgesetz online - wo steht das man in den Einrichtungen arbeiten darf!
hat jemand ein Link?
LG harmonia
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Registriert seit: 06.12.2006
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Zitat:Der Ort der Leistungserbringung wurde in § 11 Absatz 2 erweitert. "Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind...Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird." Da auch Regelschulen zum Teil solche Leistungen erbringen, fallen auch sie erfreulicherweise mit unter jene Regelung. Relevant ist also, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt Es kann also bei einer einfachen Entwicklungsstörungen die Behandlung nicht einfach in dem Kindergarten oder in der Schule stattfinden. Hier die gewünschte Quelle zum nachlesen http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/HeilM-RL_2011-05-19_bf_17024.pdf LinkGrüße von Maria2
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Hallo
bei uns in der Gegend arbeiten viele Praxen jetzt auch in den Regelschulen.- Sie haben sich dort einen Raum angemietet und die Kinder erhalten dort Ergotherapie, da diese Kinder in der Schule von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sind. Die Krankenkassen haben dies genehmigt. Zusätzlich auch für die Kindergärten. Für uns ist das Problem jetzt dass viele Kinder dorthin wechseln, da ihnen dann der Weg zur Praxis usw. erspart bleibt. Ist das rechtens? Wurde ja abgesegnet von der Kasse. Vielen Dank. Allen einen schönen Sonntag.
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Registriert seit: 06.12.2006
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Es gibt die Möglichkeit der Zulassungerweiterung. Eine große Krankenkasse gab mir die Auskunft, dass sie diese nicht erteilen, da sie nicht sicher stellen können, dass die Ausstattung und Rahmenbedingungen für eine Bahndlung gegeben sind.
Vielleicht weiß hier jemand mehr?!
Ich komme gerade von einer Wirtschaftsschau und dort habe ich Flyer von zwei Familienzentren gefunden, die Werbung machen, dass bei ihnen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie angeboten werden.
Grüße von
Maria2
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Registriert seit: 22.04.2007
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Hallo Maria
bei den beiden Praxen die ich meine handelt es sich einerseits um Niedersachsen und andererseits um Nordrheinwestfalen. Beide haben auch Zulassungserweiterungen von der AOK bekommen und behandeln jetzt sowohl im Kindergarten als auch in der Schule. Dort zahlen sie für den Raum Miete. Dort haben wir uns erkundigt gehabt. Bedeutet also wenn wir die Genehmigung beantragen dürfen wir jetzt aich in Kigas und Gantagsschulen behandeln?
Liebe Grüße
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Registriert seit: 05.04.2010
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ich danke euch für eure antworten! die kleine kommt nun erstmal in die praxis. chef ist im urlaub, da kann ich nicht allein entscheiden, ob ich trotzdem fahren kann. zielmäßig möchten die eltern eine bessere körperhaltung und ein besseres gleichgewicht erreichen, das kann man denke ich an beiden orten erreichen. ich werde in jedem fall dran bleiben.
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Registriert seit: 26.10.2010
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Hallo Maria, Danke Dir!
LG harmonia
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Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
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hallo,
ich muss mal sagen, dass die neuen richtlinien mir von der formulierung bezüglich des hausbesuches nicht eindeutig genug sind. der arzt legt die schwere und die langfristigkeit fest und vermerkt dass auf dem rezept. abwer welche diagnosen kommen in frage? ein adhs ist auch eine schädigung auf strukturebene und sowieso langfristig, weil ein lebenlang und in der teilhabe sind sie gestört sonst würden sie keine ergo bekommen. auf nachfrage bei der aok sachsen konnte man mir auch keine angaben machen mit dem hinweis:"wir lassen das mal anlaufen". ich finde diese neuformulierung eine katastrophe weil scheinbar jeder das machen kann wie er denkt....
Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe!
www.schiewack.de
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Registriert seit: 05.04.2010
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die formulierungen sind tatsächlich fragwürdig. ich habe ein kind mit adhs und erstverordnung, zurückgestellt, ziel soll grob gefasst (und mal ganz ungeschickt formuliert) schulvorbereitung sein. sie kann keine 2 minuten still sitzen und wird durch eine fliege vorm fenster abgelenkt.
da nach neuer hmr das wirtschaftliche verordnet werden soll, hab ich gruppentherapie. ich bin im moment nichtmal in der lage, zu befunden, zweimal war sie einzeln da, da hab ich mit den eltern gesprochen, eine freie beobachtung gemacht und ziele mit der kleinen festgelegt. testungen sind in der gruppe und ihrer derzeitigen verfassung nicht möglich. die gruppe will die ärztin jedoch. steht ja angeblich so in der neuen hmr. wo genau hab ich nicht gefunden. grummel jedenfalls.
lg, anja
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