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Diskussionsforum

Untervermietung

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20. September 2011 16:09 # 1
Registriert seit: 21.11.2010
Beiträge: 1

Hallo,
möchte mich selbstständig machen und habe auch schöne Räume gefunden, würde diese aber gerne untervermieten.
Da ich nicht den ganzen Tag in der Praxis arbeiten möchte, wollte ich vor allem den Motorikraum vermieten, wenn ich die Praxis zu habe.
Hat jemand eine Ahnung ob und unter welchen Voraussetzungen das geht??

Vielen Dank schon mal

20. September 2011 18:06 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Annajiill,
....aber Du kennst die Zulassungsbedingungen für ein Zulassung zur gesetzl. KV (Anwesnheit)??
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
20. September 2011 19:08 # 3
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334

...denn bei einer Kassenzulassung muß der Zugelassene "ganztägig" bzw. in Vollzeit anwesend sein... !

Und für die Untervermietung muß der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.
Die zusätzlichen Mieteinnahmen lassen Dich sehr wahrscheinlich dann gewerbesteuerpflichtig
werden, was Du nur mit der ET-Zulassung NICHT bist !

Außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten, zum Beispiel Samstag und Sonntag,
oder (z.Bsp.) in der Woche ab 18 Uhr könnte natürlich jemand Anderes Räume nutzen,
die sonst für die zugelassene ET genutzt werden.

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