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Diskussionsforum

Behandlung in Kindergarten

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20. September 2011 20:48 # 1
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292

Bin schon lange im Geschäft, habe aber ewig nicht mehr im Kindergarten behandelt. Früher ging das mal anstandslos . Jetzt habe ich erfahren, dass es wieder möglich sein soll - seit Juli?! Wer kennt sich aus, wer handhabt es schon so? Welche Fallstricke gibt es, worauf ist zu achten.
Ich bin in BW.

Grüße an die alten Hasen!

Silke

20. September 2011 21:07 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

long time no hear!!!

guck dir mal die neue hmr (ab 1.7.11) an...
behandlung im kiga jetzt möglich- aaaaaaaaaaaber (fallstrick) ohne hb pauschale oder sonstiges..
also eher "einfach so"....
wer ohne zusätzliche vergütung hb machen möchte-- bitte schön...

glg!! und sowieso

gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



20. September 2011 22:00 # 3
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292

Zitat:

long time no hear!!!

guck dir mal die neue hmr (ab 1.7.11) an...
behandlung im kiga jetzt möglich- aaaaaaaaaaaber (fallstrick) ohne hb pauschale oder sonstiges..
also eher "einfach so"....
wer ohne zusätzliche vergütung hb machen möchte-- bitte schön...

glg!! und sowieso

gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)





Hallo, Du Liebe... freue mich, Dich gleich als Erste zu lesen.
Danke für Deine schnelle Antwort.

Aber gerne noch die Hilfe von BW-Kollegen?! Oder denjenigen, die wissen, was auf so einer Verordnung stehen muss...

glg Silke

21. September 2011 10:35 # 4
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Silke,
hier ein offizieller Link zu den HMR (Ergänzung zu saloia)
Link
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
21. September 2011 20:30 # 5
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292

Geändert am 21.09.2011 20:38:00


21. September 2011 20:32 # 6
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292

Geändert am 21.09.2011 21:26:00
Hallo Igelchen,

danke, aber genau deswegen benötige ich !!!konkrete!!! Hilfe, weil ich den Kram echt nicht kapiere!!!! VO ohne Hausbesuch? Dann trotzdem Behandlung in Kiga möglich, ohne Fahrtkostenerstattung und Hausbesuchspauschale.... logisch. Aber welche Kigas erfüllen die Bedingungen lt. HMR? Und welche Kinder kommen in Frage. Kommt dann ein anderer Text auf die VO als vorher in der Praxis? Muss der Arzt einverstanden sein und darüber informiert, dass das Kind in der Kita oder dem Kiga behandelt wird? Wie ist es versicherungsrechtlich? Fragen über Fragen.... snüff...

Und dann kommt mir noch in den Sinn:
Können Kinder jetzt einfach an die "Kindergartenergo" aus den Praxen abgeworben werden, weil es Ergos gibt, die wider die Logik und ohne die ihnen eigentlich bei einem Hausbesuch zustehenden Abrechnungs-Positionen dort arbeiten? Kann ein Kindergarten eine einzelne Ergotherapeutin in der Einrichtung zulassen und weiteren die Behandlung untersagen - Freie Therapeutenwahl? Berufspolitisch alles recht bedenklich, finde ich. Aber nun gut..

Silke

23. September 2011 19:00 # 7
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292

Ich stelle den Beitrag nochmal hoch.... Gruß Silke

12. Oktober 2011 10:31 # 8
Registriert seit: 12.01.2011
Beiträge: 5

[Hallo Igelchen, danke für den link zur hmr,,,
Ich hab mal die hmr durchgeschaut konnte die ANgelegenheit mit der KIta aber nicht finden ,
kannst du bitte sagen wo das ungefähr steht?
ich würde mich über deinen Tip sehr freuen
vielen dank
andreas

12. Oktober 2011 12:49 # 9
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo @all,
siehe Text HMR § 11, Abs.2
ist wie gesagt ein Fallstrick und SCHLIEßT viele Kinder AUS....
Gruß Sabine

"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
12. Oktober 2011 13:09 # 10
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Hallo hkpsilke,

"Kindergartenbehandlungen" waren an sich noch nie "erlaubt". Dass sie trotzdem häufig durchgeführt wurden, liegt nur daran, dass die Kostenträger das kaum kontrolliert haben. Und wir wissen ja, wie das mit Vereinbarungen ist - ab und an muß Kontrolle sein und es müssen Grenzen gesetzt werden.

Sonst sind die Ehrlichen immer die Gelackmeierten und letztendlich wird der "Beschiß" irgendwann zur Norm....

Inwieweit die Kostenträger die Einhaltung der jetzigen Regelungen kontrollieren werden ist zwar weiterhin die Frage.

Allerdings gibt es Gerüchte, wonach die verordnenden Ärzte fortan mit zur Rechenschaft gezogen werden, falls ohne Indikation in Einrichtungen behandelt wird.

Es könnte sein, dass sie es dann den entsprechenden Ergotherapeuten verübeln, wenn die "mogeln".

Eine recht sichere Indikation besteht wohl bei Kindern mit einem "Paragrafen", d.h. solchen, für die Fördermittel gezahlt werden (SGB IX). "Behindert oder von Behinderung bedroht".

Aber auch dazu gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Auskünfte, die KVen vermelden Anderes als die Kassen.

Ein Vorschlag: wir erkundigen uns bei den entsprechenden Stellen und sobald wir was Stichhaltiges haben (in Schriftform bzw. auf der Homepage der Institution) informieren wir uns hier gegenseitig.

Ansonsten werden wir demnächst wieder irgendeine Angelegenheit haben, wo wir unter Generalverdacht gestellt und allesamt flächendeckend geprüft werden.

Das kostet wiederum Geld - auch die Leute, die korrekt arbeiten. Allerdings weiß ich auch, dass nicht wenige Ergos die Formalien nicht kennen, weil sie damit überfordert sind. Ergos sind eben "Praktiker" oder liege ich da falsch?

Alles Gute wünscht

Oetken1
12. Oktober 2011 21:55 # 11
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Hallo Silke,

du hast eine PN.

Grüße von

Oetken1
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