Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> heilmittelmißbrauch durch Patienten?

Diskussionsforum

heilmittelmißbrauch durch Patienten?

Optionen:
2. Februar 2012 22:59 # 1
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Ein freundliches "Hallo" an alle PI,

ich habe eine Frage. wir habe durch Zufall von/über einen Patienten erfahren, dass er sich seit etwa 7 Monaten, zeitversetzt von ca. 2 - 3 Tagen, jeweils für die gleiche Diagnose vom selben Arzt zwei Ergo-Verordnungen geben lässt und somit auf wöchentlich vier ergotherapeutischen Behandlungen in zwei verschiedenen Praxen kommt. Seit einiger Zeit werden diese auch von der Kasse genehmigt ohne das dort etwas auffällt. Geht das oder ist das Missbrauch von Heilmittel durch den Patienten? Die kasse hat angeblich nichts dagegen, er hätte ja freie Therapeutenwahl. Es können, meiner Meinung nach, 2-4 Behandlungen/Wo als Frequenz auf einer VO stehen, aber er kann nicht zeitgleich zwei Praxen aufsuchen, oder liege ich da falsch? Bzw. darf der Arzt zwei Vo´zeitgleich ausfülleen?
Ich bin dankbar für Eure Antworten und wünsch e einen schönen Abend

3. Februar 2012 08:02 # 2
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

Oh-

das kenne ich auch.....in dreifacher Ausführung. Bin erst Wochen dahinter gekommen. Momentan arbeiten wir zu zweit= zwei verschiedene Praxen von zwei verschiedenen Ärzten ausgestellt.#
Jedoch eine VO senos-perzeptiv und die andere VO Hirnleistungstraining.
Ich habe mich damals bei der KK erkundigt und es spricht nichts dagegen.

Matti

3. Februar 2012 09:54 # 3
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Hallo matti63, ich danke dir für deine Antwort.

Unser Problem ist, das Diagnose, Leitsymtomatik und Heilmittel (spB), absolut identisch ausgefüllt wurde. Das zwei verschiedene Heilmittel verordnet werden durften,weiss ich. In der neuen HMRL heißt es jedoch... "Bei Maßnahmen der Ergotherapie kann die Verordnungsmenge je VO-vordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, soweit der HMK in der Diagnosegruppe mehrere vorrangigeHeilmittel vorsieht." (z.B. bei EN2:Verordnungsmenge 10, davon 6x spB und 4X HLT) Oder der Arzt verordnet eine Frequenz von 2 - 4 mal/ Wo. Wenn er zwei Rezepte ausschreibt haben wir keine Übersicht, wann der Regelfall ausgeschöpft ist. So ist es geschehen und das nun bestehende Problem. Der Arzt fragt mich, wo der Fehler ist.
Ich danke für jede Antwort

mimulus6

3. Februar 2012 17:38 # 4
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

Geändert am 03.02.2012 17:39:00
Ok- dass wird schon komplex!

Aber es dürfen nicht an einem " Tag " resp. zeitgleich 2 oder 3 ergoth. Behandlungen stattfinden.
Ein und derselbe Arzt darf auch nicht zwei gleiche VO ausfüllen.....wahrscheinlich noch mit dem gleichen Datum.

Ich habe mich mit der anderen Praxis in Verbindung gesetzt, so dass es nicht zu zeitgleichen Behandlungen kommt.

Aber wichtigt ist, dass der Patient darüber aufgeklärt wird und v.a. nutz ihm nicht die Quantität.
Das muss dem Pat. klar und deutlich gemacht werden.

Ich habe das bei einer ausländischen Familie erlebt. Die Mutter mit Zustand nach SHT und sie haben sich von drei verschiedenen Neurologen Therapien verodnen lassen.
Eine Praxis war so sauer, dass sie einerseits den verodneten Arzt und die Krankenkasse informiert hat.
Ohne Erfolg bzw. Konsequenzen !!

Ich denke Saloia oder Oetken1 haben da bestimmt eine Idee

LG Matti

3. Februar 2012 18:15 # 5
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Geändert am 03.02.2012 18:18:00
Schaut mal hier Link

Zitat:
Hintergrund war die Auslegung der Heilmittelrichtlinie aus Kassensicht auf Bundesebene zur Orientierung für die Krankenkassen auf Länderebene.
Der Fragen- und Antwortenkatalog hat keine rechtliche Bindung, sondern gilt lediglich als Leitlinie für die Entscheidungsfindung der Krankenkassen bei bestimmten Fragestellungen auf Länderebene.
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dient sie hingegen zur Beantwortung der häufigsten Fragen der Ärzteschaft zur Heilmittelrichtlinie.

Nun kursiert ein neuer Fragen- und Antwortenkatalog, der auf Grund der neuen Heilmittelrichtlinie zum 01.07.2011 angepasst wurde.
Dieser ist jedoch nicht mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmt und dient daher nur kasseninternen Zwecken. Daher heißt dieser nicht konsenierter Fragen- und Antwortenkatalog, sondern nur Fragen- und Antwortenkatalog.

Auch dieser Katalog hat keine rechtliche Bindung.
ect.

Zitat:
Erfreulich ist, dass der GKV-Spitzenverband unseren Ergänzungsvorschlag von vor über 3 Jahren aufgenommen hat, nämlich die Antwort auf eine sehr häufig gestellte Fragen von Therapeuten und Ärzten:
Was ist, wenn der Patient während der Behandlung mit Heilmitteln den Arzt welchselt? Gilt dann ein neuer Regelfall ja, oder nein?
Begründung des BED e.V.: Durch einen Arztwechsel wird kein neuer Regelfall ausgelöst, da die Heilmittelrichtlinie für alle Ärzte bindend ist und nicht je Arzt Gültigkeit hat.

Die durch den GKV-Spitzenverband angegebene Antwort ist jedoch eher schwach ausgefallen: "Der Grundsatz „neuer Arzt -> neuer Regelfall“ gilt nicht, da sich ein Arzt vor der Verordnung von Heilmitteln vom Zustand des Patienten überzeugen muss. In diesem Zusammenhang sind auch andere Heilmittel-Verordnungen abzufragen."


Quelle: 13. Information aus 2012 vom BED.ev, mit einem herzlichen Dankeschön dafür, dass er mich so gut informiert.


Er kann dies also machen, aber er muss richtig zählen, denn es würde mich interessieren, was wäre, wenn er die Verordnungen nicht richtig ausfüllt, denn Du/Wir können dies ja nicht wissen, was er so alles verordnet. Sachen gibt es! Sorry, dies hiflt dir auch nicht weiter. Ich würde mit der KK sprechen und mir evt. jede Verordnung genehmigen lassen.

Grüße von

Maria2

3. Februar 2012 22:37 # 6
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

Hi Maria,

mal wieder ein Dank für den Link

Matti

4. Februar 2012 09:50 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

auch von mir ein dank an maria-- die info hatte ich bisher glatt übersehen..

bei ph.de gabs zu dem thema schon vor einigen tagen zeitgleich dies hier - ist evtl nciht 1:1 übertragbar, weil eben physio..

Link




gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



4. Februar 2012 12:39 # 8
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Ich danke euch allen, eure Antworten waren hilfreich für mich. Habe mir den Fragen/Antwortenkatalog ausgedruckt und werde ihn nun lesen.

Schönes WE euch.

mimulus6

4. Februar 2012 18:30 # 9
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Geändert am 04.02.2012 19:17:00
Zitat:


[zitat]Erfreulich ist, dass der GKV-Spitzenverband unseren Ergänzungsvorschlag von vor über 3 Jahren aufgenommen hat, nämlich die Antwort auf eine sehr häufig gestellte Fragen von Therapeuten und Ärzten:
Was ist, wenn der Patient während der Behandlung mit Heilmitteln den Arzt welchselt? Gilt dann ein neuer Regelfall ja, oder nein?
Begründung des BED e.V.: Durch einen Arztwechsel wird kein neuer Regelfall ausgelöst, da die Heilmittelrichtlinie für alle Ärzte bindend ist und nicht je Arzt Gültigkeit hat.

Die durch den GKV-Spitzenverband angegebene Antwort ist jedoch eher schwach ausgefallen: "Der Grundsatz „neuer Arzt -> neuer Regelfall“ gilt nicht, da sich ein Arzt vor der Verordnung von Heilmitteln vom Zustand des Patienten überzeugen muss. In diesem Zusammenhang sind auch andere Heilmittel-Verordnungen abzufragen."





Bei mir gibts dennoch das Problem, dass nach 2 Verordnungen (HLT)vom Arzt A ( Facharzt) nun Arzt B ( Hausarzt) neuen Regelfall ( PFB)erstellt, da sein Computersystem gar keine Folgeverordnung zulässt, wenn er dem Patienten vorher keine Erstverordnung gegeben hat. Die Kassenärztliche Vereinigung hat dem auf Nachfrage zugestimmt! Begründung: dem Arzt B kann nicht zugemutet werden sich nach sämtlichen vorangegangen Behandlungen zu erkundigen.

???
Die Nachfrage bei der KK ergab: es wäre eine Folgeverordnung.
Ich hab auf dem Erstrezept des Arztes B auf diesen "Streit" hingewiesen....
Mal sehen.
Wer hat Recht? KV oder KK?

Sollte man jetzt wirklich bei jedem Rezept WEN fragen?

Es stellt sich außerdem die Frage, wie das "Abfragen der vorausgegangenen Verordnungen durch den Arzt" auszusehen hat: fragt er den Patienten ( der das auch nicht unbedingt weiß ) ? Wendet er sich aufwändig an andere behandelnde Ärzte ( die ja auch erst mal dem Arzt bekannt sein müssen)?

???



5. Februar 2012 10:21 # 10
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

.... dann müsste das System des Arztes aber zählen können und nach 40/60 Einheiten o.ä. auf Verordnung außerhalb des Regelfalles springen.
Bei uns ist dies einer der häufigsten Fehler. Dann muss es viele unterschiedliche Programme bei den Ärzten geben. So wie ich es verstanden habe, stellt die KV ihren Ärzten die Software zur Verfügung und das kann nicht sein, da fast jede Praxis anders ist (mit ihren Fehlern).

Naja, ich habe die Intelligenz vergessen. Der Computer tut das, was man ihm sagt und manche wissen, können es nicht.



Grüße von

Maria2

5. Februar 2012 17:12 # 11
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 05.02.2012 17:13:00
hi, majati-
ob wegen unterschiedlicher/mangelhafter software, oder sonstwas-
fakt ist, daß diese überprüfung (oft) nicht stattfindet.
es ist/wäre in der tat aufgabe der ärzte, den "verordnungsstatus" der patienten zu klären..

wie sie das machen, könnte uns (eigentlich) völlig egal sein, wenn nicht (wieder mal) wir die finanzielle einbusse hätten, weil die nachfrage nach vorherigen verordnungen fehlerhaft oder gar nicht erfolgt ist und darum die VO letztlich nicht stimmt...

ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß ich zu meiner eigenen absicherung den arzt jetzt auch noch fragen soll/kann/darf, ob er denn "gründlich genug" nachgehakt hat..

ein klassischer fall von "den letzten beißen die hunde"...




gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



5. Februar 2012 18:08 # 12
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 16

Danke für die rege Disskusion. ich sehe es auch so wie saloia, zudem ja auch die ständige kontrolle und informationspflich gegenüber den Ärzten/Klienten über die HMRL an uns hängen bleibt. Und was können Arzt und Therapeut tun, wenn der Klient nicht die Wahrheit sagt??? Es ist bei der KK nicht aufgefallen, das da zwei Praxen zeitgleich (mitunter den gleichenTag, fünf Monate lang) abrechnen. Welches objektive, nachzuvollziehende Kontrollsystem gibt es denn da und bei wem? Ich kann nach all den Gesprächen mit der KK nicht erkennen ob da jemand etwas genaues darüber weiss.

Gruß mimulus6

Optionen:

nach oben scrollen