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Diskussionsforum

Was passiert, wenn nach Zulassungswegfall noch Fehler auf VO auftauchen?

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10. März 2012 09:30 # 1
Registriert seit: 15.10.2003
Beiträge: 5

Ich muß leider meine Praxis aufgeben und habe noch ein Problem: Wir sind ja alle Menschen, und da ist es mir schon einmal passiert, daß ich vergessen habe, die Begründung für eine Therapieunterbrechung zu notieren auf der VO. NAch Monaten wurde mir das zurückbelastet, was nach dem Urlaub an Terminen noch auf der VO war. Es gab da dfie Möglichkeit, dies erneut mit der Begründung wieder einzureichen und es wurde erstattet.
Wie ist das, falls mir das noch einmal passiert ist? Wenn ich die VO nach beenden der Zulasung zurück bekomme? Ich kann ja schlecht die Zulassung einfach "sicherheitshalber" noch ein halbes Jahr bestehen lassen, ich müßte dann ja alle Vorraussetzungen (mit den damit verbundenen Kosten z.b. Raummiete etc) weiter bestehen lassen.

10. März 2012 13:14 # 2
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215

Hallo Ergoteff,

du hast doch die Leistungen, die rückbelastet werden in der Zeit erbracht, in der du die Zulassung noch hattest. Wenn du die entsprechenden Verordnungen korrigieren läßt und wieder einschickst, um dein Geld zu bekommen, dann würde ich an deiner Stelle sicherheitshalber darauf hinweisen, bis wann du die Zulassung hattest.

Da sollte eigentlich nichts passieren. Die Zulassung berechtigt dich dazu, Kassenleistungen zu erbringen. Geld was du damit verdient hast, bekommst du auch später noch.

Grüße von

Oetken1
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