Hallo Ergoteff,
du hast doch die Leistungen, die rückbelastet werden in der Zeit erbracht, in der du die Zulassung noch hattest. Wenn du die entsprechenden Verordnungen korrigieren läßt und wieder einschickst, um dein Geld zu bekommen, dann würde ich an deiner Stelle sicherheitshalber darauf hinweisen, bis wann du die Zulassung hattest.
Da sollte eigentlich nichts passieren. Die Zulassung berechtigt dich dazu, Kassenleistungen zu erbringen. Geld was du damit verdient hast, bekommst du auch später noch.
Grüße von
Oetken1
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