Geändert am 28.03.2012 11:59:00
Zum Thema "Verordnungsqualität": ich glaube, das rettet die AOK auch mit dem E-Learning nicht. Dazu hängt das viel zu sehr von der Motivation bzw. Untivation der Verordnerseite ab.... "Becken- / Extremitätenverletzungen: Amputation nach Abschluß der Wundheilung" mit "Einschränkung der Selbstversorgung" und Indikationsschlüssel SB2. Genau so will das Bundessozialgericht das haben......hauptsache richtlinienkonform (abgesehen vom IndSchl.). Wo und was amputiert wurde, ist ja eigentlich auch egal..... Die Patienten brauchen endlich die Möglichkeit zum Direct Access. Alles andere ist Mumpitz. Klient hatte übrigens keinerlei relevante Einschränkungen, weil er mit seiner Armprothese wunderbar klar kommt. Also haben wir die Behandlungsserie vorzeitig beendet. Zur Belohnung hat uns die Kasse die Vergütung gekürzt. Grund: die Behandlung darf erst begonnen werden, wenn der Arzt mit seiner Unterschrift ..... Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)
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