Diskussionsforum
Ist Reittherapie auch Ergotherapie?
Registriert seit: 06.12.2006
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Eine Kollegin bietet Ergotherapie als Reittherapie an. Ist dies so möglich? Im Zeitungsartikel steht SI-Reittherapie.
Dann noch eine Frage: Ist Marburger-Konzentrationstraining eine ergotherapeutische oder pädagogische Leistung?
Herzlichen Dank für kommende Infos.
Grüße von
Maria2
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Hallo Maria 2 Hier das Merkblatt des DVE zum Thema Therapie mit Tieren. Es ist leider nicht ganz vollständig. Zu wenig Platz!!!!!!! MB 19 BM 07/11 Merkblatt zum Thema Therapie mit Tieren Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine ergotherapeutische Behandlung mit Tieren als eigen-ständige Behandlungsmaßnahme nicht existiert. Sie stellt keine eigene Abrechnungsposi-tion dar und ein möglicher Mehraufwand kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Welche Leistungen die einzelnen Maßnahmen beinhalten und was abgerechnet werden kann, ist in der Leistungsbeschreibung Ergotherapie, Anlage 1a der Rahmenempfehlungen § 125 SGB V, beschrieben. Darin sind unter anderem einige Behandlungskonzepte, z. B. Bobath, beispielhaft aufgeführt, jedoch nicht abschließend geregelt. Aus diesem Grund könnte der Einsatz von Tieren als therapeutisches „Mittel“ durchaus als mögliche Therapiemethode oder -verfahren im Rahmen der „klassischen“ ergotherapeuti-schen Maßnahmen, z. B. sensomotorisch/perzeptiv, erfolgen. Es ist aber fraglich, ob nur die eine Therapiemethode zum Behandlungserfolg führt. Und da die Auffassungen der Kassen bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung auseinander gehen können, sollte die Therapie mit Tieren auf jeden Fall eher die Ausnahme darstellen und in einer Praxis nicht ausschließlich eingesetzt werden. Zumal es sich eben nur um ein mögliches Therapiemittel handelt. Umgang mit dem Tier 1. Nicht jedes Tier ist für den Einsatz in der Therapie geeignet. Eine Wesensprüfung des Tieres ist aus unserer Sicht empfehlenswert. 2. Der Umgang mit dem Tier muss gelernt und die Eignung des Tieres muss gewährleis-tet sein. 3. Hygienevorschriften müssen streng eingehalten werden. Da jede Praxis, gemäß Ar-beitsstättenverordnung, arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut sein muss, wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihr Ingenieurbüro oder die Berufsgenos-senschaft. 4. Eventuelle Ansteckungsrisiken und mögliche allergische Reaktionen beim Patienten müssen berücksichtigt und im Vorfeld abgeklärt werden. 5. Vor Behandlungsbeginn muss der Patient bzw. dessen Angehöriger sein schriftliches Einverständnis über den Einsatz eines Tieres erteilen und darf nie ohne Aufsicht mit dem Tier alleine bleiben. 6. Beim therapeutischen Einsatz von Tieren müssen immer alle tierschutzrelevanten Bedingungen regelmäßig überprüft und eingehalten werden. 7. Regelmäßige ärztliche Gesundheitsuntersuchungen des Tieres sind erforderlich. Versicherungsschutz Je nach Tier ist unter Umständen ein entsprechender Tierhalter-/Tierhüterhaftpflicht-versicherungsschutz zwingend. Ebenfalls sollte mit der Berufshaftpflichtversicherung und der Berufgenossenschaft
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Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542
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Hallo Maria2, im Moment frage ich mich, ob diese Kollegin diese Reittherapie über VO abrechnet oder eben nicht. Wenn sie das nicht tut, kann sie meines Wissens Reittherapie für Selbstzahler anbieten. Warum auch nicht? Reittherapie ist ja leider kein geschützter Begriff und das kann prinzipiell jederman anbieten, was ich als sehr grenzwertig empfinde -aber das ist meine persönliche Meinung Wenn sie SI- Reittherapie anbietet, darf sie meines Wissens, wenn sie SI ausgebildet ist, das auch so anbieten. Da würde denke ich nichts dagegen sprechen. Ich finde es von der Ergo nur unklug, es so zu nennen, denn falls sie diesbezüglich eine komplette Ausbildung hat, könnte sie auch "Hippotherapie" anbieten, allerdings auch nicht auf VO, aber das wäre wenigstens eine Qualitätssicherung.
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Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149
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Zitat aus dem Zeitungsartikel: "Ihr Angebot umfasst alle ergotherapeutischen Anwendungsgebiete - von der sensorischen Integratrionstherapie (SI) und SI-Reittherapie über Marburger Konzentrationstraining bis hin zum kongitiven Ansatz bei Koordinationsstörungen,um nur einige Leistungen zu nennen. "
Es wird so dargestellt, dass Reittherapie zur Ergotherapie gehört.
"Darüber hinaus bietet die ... seit drei Jahren ergotherapeutisches Reiten im Einzelsetting an."
Grüße von
Maria2
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1334
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Hallo,
ich bin mir auch sicher, daß Reittherapie keine ergotherapeutische Behandlungsmethode darstellt und in irgendeiner Weise per VO abrechenbar ist. Die Wortwahl "Ergotherapie auf dem Pferd" ist mir dagegen geläufig und ist praktisch eine Spezifizierung der tiergestützten Therapie (Hund, Pferd, Karnickel, whatever..), und wird innerhalb der sensomotorischen VO abgerechnet. Hier wird das Mittel der Wahl (Pferd, Schaukel, Schreibtisch, Hund..) verbalisiert, nicht mehr und nicht weniger. Das Wort Reit"therapie" dagegen erhebt den Anspruch auf eine völlig eigene Therapieform.
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Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542
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Zitat: Zitat aus dem Zeitungsartikel: "Ihr Angebot umfasst alle ergotherapeutischen Anwendungsgebiete - von der sensorischen Integratrionstherapie (SI) und SI-Reittherapie über Marburger Konzentrationstraining bis hin zum kongitiven Ansatz bei Koordinationsstörungen,um nur einige Leistungen zu nennen. "
Es wird so dargestellt, dass Reittherapie zur Ergotherapie gehört.
"Darüber hinaus bietet die ... seit drei Jahren ergotherapeutisches Reiten im Einzelsetting an."
Grüße von
Maria2
Das siehst du richtig und das bedeutet, dass sie gegen das Werbegesetz verstößt und das ist rechtswidrig Meine Infos sind, dass es kein ergotherapeutisches Reiten gibt!!! Die Sache ist nur - wo kein Kläger da kein Richter
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Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935
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Geändert am 27.09.2012 20:56:00
lst immer mal langsam mit den Behauptungen. Zum einen ist Reittherapie keine Ergotherapie und darf natürlich nicht über Rezept abgearbeitet werden. Ergotherapie gestützt durch Tiere, ein Hund o.ähnliches ist während der Therapie zulässig (so weit ich informiert bin). Um genau herauszufinden was und wie sie es dort hilft nur eins; dort direkt zu fragen. Alles andere ist Spekulation und führt nur zu eines: Gar nichts. Beim Hinweis auf das HMW-Gesetz sollte man auch nicht gleich wedeln. Denn handelt es sich um einen Artikel/redaktionellen Beitrag kann solch eine Vermischung "passieren", und kann nicht der Kollegin zur Last gelegt werden. denn du müsstest beweisen, dass der Redakteur absichtlich und vorsätzlich diese Art von Werbung betreiben wollte. ... Ist dann wohl eher unrealistisch... Sollte es eine kommerzielle Anzeige sein, dann müssten wir die komplett sehen. Wenn zu Uneindeutigkeiten gekommen sein sollte, kannst du nur den juristischen Weg gehen. Und dann musst du beweisen, dass dies rechtswidrig, bzw. absichtlich uneindeutig ist. Ich rate dir, insofern du einen Rat möchtest: Frage direkt nach. Grüße Micha ______________________________ Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe! www.schiewack.de
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Registriert seit: 06.12.2006
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Keine Sorge, mich hat es einfach nur interessiert. Ärzte sind nicht blöd und werden dies langfristig nicht akzeptieren.
Mich ärgert es einfach, da Ergotherapie in ein Licht fällt, wo ich es nicht sehen möchte. Das ist alles.
Grüße von
Maria2
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Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935
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Zitat: Keine Sorge, mich hat es einfach nur interessiert. Ärzte sind nicht blöd und werden dies langfristig nicht akzeptieren.
Mich ärgert es einfach, da Ergotherapie in ein Licht fällt, wo ich es nicht sehen möchte. Das ist alles.
Grüße von
Maria2
Hallo Maria, Verstehe ich. Aber um Gerüchten vorzubeugen, kann man nur direkt nachfragen. Grüße ______________________________ Ich trage die volle Verantwortung, für das was ich schreibe! www.schiewack.de
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Registriert seit: 14.04.2003
Beiträge: 57
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Zitat: Hallo Maria 2 Hier das Merkblatt des DVE zum Thema Therapie mit Tieren. . . . 7. Regelmäßige ärztliche Gesundheitsuntersuchungen des Tieres sind erforderlich. Versicherungsschutz Je nach Tier ist unter Umständen ein entsprechender Tierhalter-/Tierhüterhaftpflicht-versicherungsschutz zwingend. Ebenfalls sollte mit der Berufshaftpflichtversicherung und der Berufgenossenschaft
Hallo, gibt es eine Möglichkeit, irgendwie an den Rest des Textes zu kommen? Kannst du den vielleicht auch noch hier ins Forum kopieren oder mir ansonsten mitteilen, wie ich ihn bekommen kann, ohne dem DVE angeschlossen zu sein? Danke Krise ist ein produktiver Zustand, wenn man es schafft, ihm den Beigeschmack der Katastrophe zu nehmen.
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Registriert seit: 19.07.2002
Beiträge: 158
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guggst du in den heilmittelrichtlinien unter nicht verordnungfähigen therapien.........
Anlage
Nichtverordnungsfähige Heilmittel im Sinne dieser Richtlinie Nachfolgend werden benannt
a) Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) nicht nachgewiesen ist
Hippotherapie Isokinetische Muskelrehabilitation Höhlentherapie Musik- und Tanztherapie Magnetfeldtherapie ohne Verwendung implantierter Spulen (Magnetfeldgeräte zur Anwendung bei der invasiven Elektroosteostimulation unterliegen den Regelungen über die Verordnung von Hilfsmitteln) Fußreflexzonenmassage Akupunktmassage Atlas-Therapie nach Arlen Mototherapie Zilgrei-Methode Atemtherapie nach Middendorf Konduktive Förderung nach Petö
sonnige Grüße aus Franken
Oliver Braun Praxis für Ergotherapie & Logopädie Am Hochgericht 13 91154 Roth ergotherapie.braun@t-online.de www.ergobraun.de
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Registriert seit: 17.05.2002
Beiträge: 27
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Hallo Isah. Ich hab dir das komplette Merkblatt des DVE ( 3 Seiten ) als PN geschickt. Weitere Infos zu diesem Thema erhälst du sicher vom Verband.
Grüße Ergoumla
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Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215
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Geändert am 07.10.2012 11:17:00
Hallo Maria2, ergoolli hat unten ja die Liste der derzeit ausgeschlossenen Therapieverfahren angehängt. Daraus geht hervor, dass "Hippotherapie" nicht verordnet werden darf. Es gibt aber trotzdem im ganzen Verfahren Unklarheiten und das machen sich die Kollegen, die "SI-Reittherapie" anbieten zu Nutze. Erstens verordnen Ärzte im Gegensatz zur physiotherapeutischen Verordnung bei Ergotherapie kein Therapieverfahren, sondern lediglich eine Maßnahme. Also "motorisch-funktionell", "sensomotorisch-perzeptiv"... Sowieso richtet sich der Katalog nicht-verordnungsfähiger Heilmittel eher an den Physiokollegen aus (Atlastherapie usw.) Dann ist es so, dass die Art und Wirksamkeit der spezifischen ergotherapeutischen Leistung ja in dem HMR nur ungefähr beschrieben ist. Die HMR ähneln eher einer groben Aufzählung mehr oder minder definierter Inhalte, als einer echten Liste. Sie bieten weder eine klare Orientierung, was Ergotherapie denn nun genau sein soll, noch wie die Therapie durchgeführt werden soll. Das geht eher aus anderen Teilen aus dem SGB V hervor, die aber eher wenig genutzt werden, z.B. dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Insofern ist es also durchaus diskutabel, warum "SI-Reittherapie" nicht abrechnungsfähig sein soll. Zumal das doch kaum jemand kontrolliert. Würde man nämlich von Seiten der Kostenträger das Wirtschaftlichkeitsgebot ernst nehmen, dann dürften die meisten ergotherapeutischen Behandlungen, die in Deutschland verordnet werden, gar nicht abgerechnet werden. Häufig sind schon die Verordnungen nicht korrekt, die Arbeitsweise des Therapeuten ist alles andere als "zweckmäßig" und der verordnende Arzt kann seiner Verpflichtung, die Wirksamkeit der Therapie zu überprüfen schon allein wegen der unprofessionellen ergotherapeutischen Dokumentation nicht nachkommen. Das gilt für die anderen Heilmittel, Physiotherapie, Logopädie und Massagen auch. Nur die Podologie kommt etwas besser weg. Dass "Wirksamkeitsnachweise" in der deutschen Medizin und Therapie kaum eine Rolle spielen hat seine Gründe. Für die meisten verordneten Medikamente und Untersuchungen gibt es nämlich nur betriebswirtschaftliche Evidenz. Insofern sind die "kreativ" arbeitenden Ergotherapeuten Nutznießer dieser unklaren Situation. Ein Ausweg wäre es, Leitlinien für alle Diagnosegruppen zu entwickeln und sie für verbindlich zu erklären. Das wäre dann für unsere Berufsgruppe eine enorme Umstellung. Ich bin allerdings nach den Erfahrungen aus fast 25 Jahren im Beruf, wo ich immer mit den negativen Auswirkungen der Neigung unserer Berufsgruppe "gefühlte Wirksamkeit" anzuführen konfrontiert war, sehr dafür. "Verbesserung der Wahrnehmung" ? = ab in die Schulung. Und wenn das nichts hilft = Zulassung aussetzen. Dann lohnt sich irgendwann auch für die Ehrlichen die Arbeit wieder. Grüße von Oetken1
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Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 22
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Zitat: Hallo Maria2,
ergoolli hat unten ja die Liste der derzeit ausgeschlossenen Therapieverfahren angehängt.
Daraus geht hervor, dass "Hippotherapie" nicht verordnet werden darf.
Es gibt aber trotzdem im ganzen Verfahren Unklarheiten und das machen sich die Kollegen, die "SI-Reittherapie" anbieten zu Nutze.
Erstens verordnen Ärzte im Gegensatz zur physiotherapeutischen Verordnung bei Ergotherapie kein Therapieverfahren, sondern lediglich eine Maßnahme. Also "motorisch-funktionell", "sensomotorisch-perzeptiv"...
Sowieso richtet sich der Katalog nicht-verordnungsfähiger Heilmittel eher an den Physiokollegen aus (Atlastherapie usw.)
Dann ist es so, dass die Art und Wirksamkeit der spezifischen ergotherapeutischen Leistung ja in dem HMR nur ungefähr beschrieben ist.
Die HMR ähneln eher einer groben Aufzählung mehr oder minder definierter Inhalte, als einer echten Liste. Sie bieten weder eine klare Orientierung, was Ergotherapie denn nun genau sein soll, noch wie die Therapie durchgeführt werden soll.
Das geht eher aus anderen Teilen aus dem SGB V hervor, die aber eher wenig genutzt werden, z.B. dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Insofern ist es also durchaus diskutabel, warum "SI-Reittherapie" nicht abrechnungsfähig sein soll.
Zumal das doch kaum jemand kontrolliert.
Würde man nämlich von Seiten der Kostenträger das Wirtschaftlichkeitsgebot ernst nehmen, dann dürften die meisten ergotherapeutischen Behandlungen, die in Deutschland verordnet werden, gar nicht abgerechnet werden.
Häufig sind schon die Verordnungen nicht korrekt, die Arbeitsweise des Therapeuten ist alles andere als "zweckmäßig" und der verordnende Arzt kann seiner Verpflichtung, die Wirksamkeit der Therapie zu überprüfen schon allein wegen der unprofessionellen ergotherapeutischen Dokumentation nicht nachkommen.
Das gilt für die anderen Heilmittel, Physiotherapie, Logopädie und Massagen auch. Nur die Podologie kommt etwas besser weg.
Dass "Wirksamkeitsnachweise" in der deutschen Medizin und Therapie kaum eine Rolle spielen hat seine Gründe. Für die meisten verordneten Medikamente und Untersuchungen gibt es nämlich nur betriebswirtschaftliche Evidenz.
Insofern sind die "kreativ" arbeitenden Ergotherapeuten Nutznießer dieser unklaren Situation.
Ein Ausweg wäre es, Leitlinien für alle Diagnosegruppen zu entwickeln und sie für verbindlich zu erklären. Das wäre dann für unsere Berufsgruppe eine enorme Umstellung.
Ich bin allerdings nach den Erfahrungen aus fast 25 Jahren im Beruf, wo ich immer mit den negativen Auswirkungen der Neigung unserer Berufsgruppe "gefühlte Wirksamkeit" anzuführen konfrontiert war, sehr dafür.
"Verbesserung der Wahrnehmung" ? = ab in die Schulung. Und wenn das nichts hilft = Zulassung aussetzen.
Dann lohnt sich irgendwann auch für die Ehrlichen die Arbeit wieder.
Grüße von
Oetken1
Hallo Oetken, das hast Du mal wieder "messerscharf" analysiert! Die Formulierungen auf den Rezepten sind zum teil haarsträubend und nichtmal HMR - konform! (z. B. "Besserung der Konzentration durch Marburger Konzentrationstraining...) Viele Ärzte haben nach meiner Erfahrung auch selbst kein Interesse daran die Wirksamkeit der Therapie zu überprüfen. Die haben ihre Festgefahrenen Sichtweisen und Mechanismen wie z. B. wenn ein Kind mit der Diagnose ADHS medikamentös eingestellt ist, braucht es keine (Ergo-) Therapie mehr. Oder: " ich schreibe Ihnen mal 20 Stunden Ergotherapie auf. Ich glaube aber nicht, daß das was hilft"! Und wenn es dann (überprüfbar!) doch was hilft, ist die Therapie trotzdem beendet! Gruß, Ergolaus
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Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3215
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Zitat:Viele Ärzte haben nach meiner Erfahrung auch selbst kein Interesse daran die Wirksamkeit der Therapie zu überprüfen. Die haben ihre Festgefahrenen Sichtweisen und Mechanismen wie z. B. wenn ein Kind mit der Diagnose ADHS medikamentös eingestellt ist, braucht es keine (Ergo-) Therapie mehr. Oder: " ich schreibe Ihnen mal 20 Stunden Ergotherapie auf. Ich glaube aber nicht, daß das was hilft"! Und wenn es dann (überprüfbar!) doch was hilft, ist die Therapie trotzdem beendet! Hallo Ergolaus, was du schilderst, deckt sich mit meinen Erfahrungen. Es liegt eine Menge im Argen, auf ärztlicher und auf ergotherapeutischer Seite. Viele von den wirklich zunehmend existentiellen Problemen sind hausgemacht. "Sünden" der Vergangenheit. Das finde ich schade, denn in unserem Gesundheitswesen mangelt es wirklich nicht am Geld. Fürs Gegensteuern brauchen wir einen langen Atem. Mir macht die Tatsache, dass der organisierte Betrug, der vielerorts herrscht, so langsam angegangen wird Mut. Das, was jetzt an Filzerei z.B. was die Transplantationsmedizin angeht geschieht, wäre vor einiger Zeit noch nicht denkbar gewesen. Hoffe, dass die Welle weiterschwappt. Was uns Ergotherapeuten angeht, würde ein inhaltliches QM weiterhelfen. Mit so einfachen Fragen wie "was ist Ergotherapie und was nicht?", "wie stelle ich die Wirksamkeit von Ergotherapie fest?", "Wie werden Therapieziele festgelegt?". Ich bin zusammen mit einigen KollegInnen gerade dabei, auszuloten, wie so etwas aussehen könnte und falls jemand von den Leuten, die das hier lesen, sowas schon macht oder Ideen hat, freue ich mich über eine PN. Grüße von Oetken1
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