Registriert seit: 07.04.2010
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Hallo Kollegen, in meiner Praxis habe ich jetzt 2 schwangere Mitarbeiterinnen. Was muss ich als PI beachten? Muss ich die Schwangerschaften irgendwo melden? Und was müssen die Mitarbeiterinnen tun, damit rechtlich alles reibungslos läuft?
Muss ich mich als Arbeitgeber irgendwie absichern bzgl. gewünschter Elternzeit, evtl. Wiedereintritt usw.? Ich würde mich über Informationen und Tipps freuen.
Vielen Dank!
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
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Hallo,
Du meldest deine schwangeren Mitarbeiterinnen dem Amt für Arbeitsschutz. Von dort bekommst du Hilfe, damit du eine Arbeitsplatz-Analyse durchführen kannst und notwendige Schutzmaßnahmen in die Wege leitest.
Gleichzeitig liest du einfach mal das Mutterschutzgesetz durch, da steht bereits eine Menge drin !!
LG, chipchap
Ach ja, deine MAs gehen regelmäßig zur Gyn, lassen sich untersuchen und beraten, lesen ebenfalls das Mutterschutzgesetz durch und erkundigen sich schon mal über die neuen Elternzeit-Regelungen und das Elterngeld. In den üblichen Broschüren für Schwangere, die beim örtlichen Gesundheitsamt zu haben sind, steht alles drin über z.Bsp. Meldefristen, Antragsfristen, Berechnung des Elterngelds etc.
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Registriert seit: 07.04.2010
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Danke für Deine Informationen. Eine der beiden Schwangeren meinte, dass ihr Arzt sie ab dem 5. Monat Arbeitsunfähig schreiben würde. Sie ist aber erst in der 10. Woche. Wie gehe ich damit um? Wie hast Du das mit Neueinstellungen gehandhabt? Man weiß ja nicht, ab wann, oder wie oft die beiden in der Schwangerschaft ausfallen werden. Wir haben in der Praxis zur Zeit nicht so viel Vertretungskapazität. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
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Hallo,
"ab dem 5.Monat arbeitsunfähig schreiben"... ist eine mehr als merkwürdige Aussage! Eine Arbeitsunfähigkeit kann ich nicht voraussehen, und wenn hier ein "Beschäftigungsverbot" gemeint war, dann stellt sich die Frage, warum der Arzt es nicht sofort ausstellt?!
Für dich als PI ist ein Beschäftigungsverbot langfristig auf jeden Fall wirtschaftlicher als häufiges oder längeres Krankschreiben. Ein Beschäftigungsverbot können der Arzt, aber auch der AG selbst aussprechen, nämlich dann, wenn die Arbeitsumstände den Schutzmaßnahmen des Mutterschutz- gesetzes widersprechen und diese nicht verändert oder abgestellt werden können. Und genau dabei hilft dir das Amt für Arbeitsschutz. Es handelt sich z.Bsp. um ständige Dienstfahrten unter Termindruck, Mobilisieren von schwer betroffenen / gewichtsmäßig schweren Patienten, und sehr wichtig (!!!) Umgang mit infektiösen oder evtl. aggressiven Patienten ! Infektionen (wie Clostridien, Noro-Virus, MRSA, Hepatitis..) lauern in Heimen, bei frisch aus dem Krankenhaus Entlassenen und bei Kleinkindern die sog. Kinderkrankheiten (wenn sie von den Eltern nicht durchgeimpft wurden).
Ich würde mich an Deiner Stelle bereits jetzt nach einer geeigneten Kraft umsehen, die zunächst auf Mini-Job Basis aushilft, dadurch schon eingearbeitet ist und im Fall eines Komplett-Ausfalls einer der Schwangeren sofort Vollzeit mitarbeiten kann.
LG, chipchap P.S. bin selbst kein PI..
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Registriert seit: 07.04.2010
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Hallo Chip Chap, Danke, dass Du noch mal geantwortet hast. Ich werde mich an Deinen Ratschlägen orientieren. Woher kennst Du Dich so gut aus, wenn Du kein PI bist? Klingt sehr fundiert ! Viele Grüße von Marie-Lu PS: Ich meinte natürlich das Beschäftigungsverbot - mir fiel das Wort spontan nicht ein...
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
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Geändert am 30.09.2012 21:50:00
Hallo, ich kenne mich aus, weil ich viele Jahre ehrenamtlich im DVE engagiert war, im Fachausschuss für Angestellte. Unser größter Themenkomplex ist das Arbeitsrecht. Meine Erfahrung ist, daß - leider - weder AN noch AG kennen sich auf diesem Gebiet aus! Und viele AG machen sich auch nicht die Mühe,bei ihrem Berufsverband nachzufragen...
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Registriert seit: 07.04.2010
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Hallo Chipchap, das Mutterschutzgesetz habe ich mir schon besorgt und werde mich jetzt einarbeiten... Nochmal danke! An den DVE habe ich übrigens gar nicht gedacht. Das spricht für sich...!
Ich wünsche Dir eine schöne Arbeitswoche. L.G. Marie-Lu
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Registriert seit: 30.10.2012
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Hallochen, Kollegen, habe gerade dasselbe Problem: eine Schwangere MA. Die war erstmal nur krank, wollte auch BV durchkriegen. Ist ja echt besser- wirtschaftlich- weil man dann das Gehalt über die U2 Umlage wiederkriegt. Aber die Patienten leiden erstmal und die übrig gebliebenen Kollegen auch. Vor allem, weil wir hier keine Sau ( Sorry) herkriegen. Die paar vom AA kannste in die Tonne kloppen, die bewerben sich nicht mal. Habt ihr dazu noch Tips außer ergoexchange? Wisst ihr, was total doof ist? Der Kollegin steht der gesamte Jahresurlaub zu, obwohl sie nur das erste drittel arbeitet. Schweinerei, oder?
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Registriert seit: 30.12.2005
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Zitat: Hallochen, Kollegen, habe gerade dasselbe Problem: eine Schwangere MA. Die war erstmal nur krank, wollte auch BV durchkriegen. Ist ja echt besser- wirtschaftlich- weil man dann das Gehalt über die U2 Umlage wiederkriegt. Aber die Patienten leiden erstmal und die übrig gebliebenen Kollegen auch. Vor allem, weil wir hier keine Sau ( Sorry) herkriegen. Die paar vom AA kannste in die Tonne kloppen, die bewerben sich nicht mal. Habt ihr dazu noch Tips außer ergoexchange? Wisst ihr, was total doof ist? Der Kollegin steht der gesamte Jahresurlaub zu, obwohl sie nur das erste drittel arbeitet. Schweinerei, oder?
Das ist das Los als Arbeitgeber. Würde man sich das vorher vor augen führen....besser nicht!
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Registriert seit: 10.03.2009
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Geändert am 30.11.2012 10:37:00
Hallo, Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage... Ich habe nun vor 3 Monaten ein Baby bekommen und bin auch in der Schwangerschaft durch ein Beschäftigungsverbot vorzeitig ausgeschieden. Mein AG war sehr sauer und ich habe nun ein Gespräch. Bis dahin würde mich interessieren was mit meinem Jahresurlaub passiert der noch steht? Laut Vertrag wuerde der Anfang nächsten Jahres verfallen. Gilt das in diesem Falle auch? Darf ich eigentlich nach der Mutterschutzfrist auf 400€ Basis in einer anderen Praxis arbeiten? Bitte helft mir... Vielen dank!
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Geändert am 30.11.2012 11:04:00
Urlaub verfällt nicht. Urlaubsanspruch errechnet sich aus der Zeit bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber genehmigt sein. Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
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Registriert seit: 06.12.2006
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Zitat: Hallo Chipchap, das Mutterschutzgesetz habe ich mir schon besorgt und werde mich jetzt einarbeiten... Nochmal danke! An den DVE habe ich übrigens gar nicht gedacht. Das spricht für sich...!
Ich wünsche Dir eine schöne Arbeitswoche. L.G. Marie-Lu
Ich bin etwas überrascht. Es gibt aushangpflichtige Gesetze, die der Arbeitgeber allen Mitarbeiter/innen zur Verfügung stellen muss. Das Mutterschutzgesetz gehört dazu. LinkDazu ist ein Arbeitgeber verpflichtet. Grüße von Maria2
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Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 2
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Nö, das sind Aufgaben Hab` 2 schwangere Leitungen diese Jahr = 2x Beschäftigungsverbot ...... Das Einzig Konstante in einer Praxis ist die Veränderung ) Zitat: Urlaub verfällt nicht. Urlaubsanspruch errechnet sich aus der Zeit bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber genehmigt sein.
Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
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