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Diskussionsforum

Zulassung zur Prüfung

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8. Januar 2004 17:35 # 1
Registriert seit: 11.03.2002
Beiträge: 58

Mit wie vielen Fehltagen wird man zur Prüfung noch zugelassen? Ich muss für einige Wochen in eine Klinik und will aber weder pausieren noch abbrechen mitten in der Ausbildung. Weiß einer was ist wenn man zu viele Tage nicht da war?
Wäre dankbar für jede Info!!

30. Januar 2004 10:33 # 2
Registriert seit: 28.01.2004
Beiträge: 4

Hi, kommt drauf an auf welcher Schule du bist. Aber meistens ist es so das nicht über 60 Fehltage haben darfst. So ist es zumindest bei uns. Mfg Andrey

30. Januar 2004 18:40 # 3
Registriert seit: 31.03.2003
Beiträge: 51

bei uns an der schule ist es auch so. wenn man mehr als 60 fehlstunden hat, dann wird man nicht zur pruefung zugelassen.
lg
31. Januar 2004 09:37 # 4
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 11

Bei uns an der Schule ist es auch so das man nur 60 Fehltage haben darf aber da ich selbst schon mal vor einem ähnlichen Problem stand weiß ich das im Fall der Fälle auch mal ein oder zwei Augen zugedrückt werden. Allerdings nur wenn man für alle Fehltage einen Krankenschein vorlegen konnte....
31. Januar 2004 22:20 # 5
Registriert seit: 12.11.2003
Beiträge: 14

hallöchen!!
ich mach in dresden meine ausbildung und bei uns darfst du nicht mehr als 60 fehltage haben (entschuldigt)...es werden keine augen zugedrückt. wenn man die 60 tage überschreitet, wird man nicht zur prüfung zugelassen und muss ein halbes jahr verlängern!!

Mfg püppi
12. Februar 2004 10:22 # 6
Registriert seit: 17.05.2003
Beiträge: 1

Hallo Tigi,
12 Wochen darfst du an Fehlzeiten haben, das würde auch den oben genannten 60 Tagen entsprechen!
Alles Gute während und nach deinem Klinikaufenthalt.

Gruß

ergothea *smile*
12. Februar 2004 13:41 # 7
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 65

In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist festgelegt, dass du nicht mehr als 60 Tage fehlen darfst. Solltest du mehr als 60 Tage fehlen und ist es schon vorher absehbar, dass es mehr werden, kannst du beim Landesprüfungsamt einen Antrag stellen, dass du die Fehltage, die drüber sind an die Ausbildungszeit anhängst und dann die Prüfung dem entsprechend später machst. Voraussetzung dafür ist, dass du alle Fehlzeiten nachweisen kannst und diese krankheitsbedingt waren.
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