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Maßnahme nicht genehmigt

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12. Februar 2004 17:11 # 1
Registriert seit: 11.02.2004
Bundesland: Berlin
Beiträge: 11

Habe die Erlaubnis vom Arbeitsamt, mich zur Ergotherapeutin umschulen zu lassen. Aber das Arbeitsamt am Ausbildungsort verweigert der Maßnahme die Förderung. Wer hat das schon mal erlebt oder kann einen Tip geben, wie ich trotzdem schaffen kann, teilzunehmen? (Der Kurs insgesamt findet statt, weil die Mehrheit Selbstzahler ist)
Gruß von Ute
12. Februar 2004 17:29 # 2
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Beiträge: 434

sorry aber das verstehe ich nicht ganz?
wenn dir dein a-amt eine zusage erteilt, heisst das gleichzeitig doch auch du wirst gefördert. Es zahlt immer das amt des wohnortes und nicht das des ausbildungsortes.....so ist das zumindest bei allen leuten meiner klasse und auch mir. Mich finanziert ein a-amt in baden würtemberg( wohnort) und meine ausbildung mache ich in der pfalz.....
lg
kerstin
12. Februar 2004 19:09 # 3
Registriert seit: 11.02.2004
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Das Arbeitsamt Berlin will für mich Unterhaltsgeld bezahlen, die Ausbildung findet in Freiburg statt. Aber die Maßnahme selbst wird nicht auf einmal nicht mehr vom Arbeitsamt Freiburg genehmigt.
12. Februar 2004 19:10 # 4
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Das Arbeitsamt Berlin will für mich Unterhaltsgeld bezahlen, die Ausbildung findet in Freiburg statt. Aber die Maßnahme selbst wird nicht auf einmal nicht mehr vom Arbeitsamt Freiburg genehmigt.
Ist das so verständlich geschildert?
Ute
13. Februar 2004 11:45 # 5
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 74

Soll das nun heissen, dass die Freiburger die von dir gewählte Berufsfachschule grundsätzlich nicht mehr unterstützen, weil man z.B. meint die Schule sei nicht gut genug, ungeeeignet etc.? Mit anderen Worten die "Massnahme" (= Umschulung an dieser Schule) wird verweigert

Oder ist man in Freiburg soweit, dass eine Umschulung zum Ergo grundsätzlich nicht mehr als förderungswürdig gilt, weil man diese z.B. nur bedingt für zukunftssicher auf dem Arbeitsmerkt hält?
Mit anderen Worten die "Massnahme" (= Umschulung zum Ergo an sich) wird grundsätzlich verweigert.

Oder meinen die Freiburger, dass du selbst nicht in den Anspruch zu der Umschulung kommen solltest?

Musstest du auf dem Freiburger A-Amt einen Antrag stellen?
13. Februar 2004 17:04 # 6
Registriert seit: 19.03.2002
Beiträge: 434

ne sorry immer noch nicht... also entweder da hat sich in den letzten drei jahren was verändert oder?????
ich verstehe nicht wieso ZWEI arbeitsämter für eine Maßnahem zuständig sind, selbst wenn du in feiburg die woche über oder ganz wohnst, zahlt meines erachtens berlin und die haben genehmigt, also kann es nur sein das die schule in feiburg selbst keine umschüler mehr ausbildet????? na ich sehe schon ich kann dir da wohl nicht weiterhelfen.....wenn dein herz an der ausbildung hängt bleibt noch die möglichkeit sich in berlin ausbilden zulassen, da die ja zugesagt haben....
kerstin
14. Februar 2004 13:16 # 7
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Bundesland: Berlin
Beiträge: 11

Das isses: das Arbeitsamt Freiburg hält die Maßnahme nicht mehr für förderwürdig, weil nicht prognostiziert werden kann, dass mehr als 70% aller Teilnehmer hinterher einen Job bekommen. Aber, in dem Glauben dass alles klar geht (ich habe ja den Vertrag mit der Schule in der Tasche) habe ich meine Wohnung etc. gekündigt und falle jetzt aus allen Wolken. Was kann ich jetzt tun?
14. Februar 2004 15:02 # 8
Registriert seit: 19.03.2002
Beiträge: 434

Freiburg klar machen, dass sie an dir kein geld verlieren, da ja berlin( dort deinen zuständigen arbeitsvermittler um mithilfe bitten) zahlt.....wieso sind die( freiburg) überhaupt informiert? ...ansonsten weiss ich da keinen weiteren rat...viel glück

oder kann es tatsächlich sein, dass du mit "erlaubniss von meinem a-amt" meinst,die haben dir gesagt: "ja machen sie, ist möglich." und DAS AMT welches eigentlich zuständig ist ,nämlich freiburg wurde von dir erst nach der zusage deiner schule um übernahme der umschulungskosten(Unterhaltsgeld ectr.) gebeten? dann ist der zug abgefahren, wohnung kündigen ohne bewilligungsbescheid vom ZUSTÄNDIGEN a-amt ist, entschuldige, leicht verrückt und interessiert dann auch keinen berliner arbeitsvermittler mehr......

Geändert von _sora am 14.02.2004 15:20:19
14. Februar 2004 17:49 # 9
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Nein, nein. Berlin will bezahlen, aber nur einen genehmigten Kurs...
15. Februar 2004 09:32 # 10
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Denke es ist eine klare Sache, Du verlegst Dein Wohnsitz nach Freiburg, also ist auch Freiburg zuständig. hättest den 1. Wohnsitz in Berlin lassen sollen.
16. Februar 2004 06:01 # 11
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....dann vielleicht doch hilfe vom arbeitsvermittler? oder ne andere schule in freiburg suchen.....
19. März 2004 13:41 # 12
Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 3

Hallo aus Berlin,
zunächst:-eventuell wiederhole ich nur, was Du durch die anderen Antworten schon weißt.
Weiterhin fand ich Deinen Beitrag schon deshalb interessant, da auch in Berlin eine Umschulung zum Ergo anstrebe und natürlich auch lieber in Freiburg leben würde........;-)
Also zu Deinem Problem:
Jedes AA ist nur für seinen AA-Bezirk und dessen WIRTSCHAFTSRAUM zuständig.
Für diesen (und nur für diesen) erläßt das AA eine sogenannte BILDUNGSZIELPLANUNG, in der unteranderem festgehalten wird, welche UMSCHULUNGEN z.B. im Jahr 2004 staatfinden.
Wenn du also Deinen ERSTEN WOHNSITZ in Berlin hast und dort beim AA gemeldet bist, wird Dir dort auch nur eine Umschulung für den Wirtschaftsraum und AA-Bezirk Berlin genehmigt (unter Umständen auch für Brandenburg, aber nur "vielleicht"), diese gilt dann aber eben nicht in einem anderen AA-Bezirk. In den Bildungszielen des AA-Freiburg gibt es in diesem Jahr keine Umschulung zum Ergo. Daher wird Dir das AA_Freiburg vermutlich zu recht die Umschulung versagen.
Wie eine andere Teilnehmerin schon sagte, hättest Du in Berlin bleiben müssen für die Umschulung.
Eventuell kannst Du aber noch über eine sogenannte "Absichtserklärung" an einen Umschulungsplatz in Freiburg kommen.
Falls Du das nicht kennst, mail mir unter boertel2000@yahoo.com. Das hier jetzt zu erklären fehlt mir Zeit und Platz.
Hoffe, Dir geholfen zu haben, wenn auch nicht in dem von Dir gewünschten Sinne.
Boertel
22. März 2004 14:57 # 13
Registriert seit: 18.03.2004
Beiträge: 2

Hallo Ute!
Ich habe auch vom Arbeitsamt eine Zusage mich Umschulen zu lassen.Habe auch schon eine Zusage von einer Schule in Bielefeld bekommen.

Habe bei meinem Berater vom Arbeitsamt auch schon die Befürchtung geäussert das die "Kollegen" in Bielefeld eventuell kein grünes Licht geben aber er hat mir gesagt das dann immer noch die Möglichkeit der Einzelfall Entscheidung vor Ort gegeben ist.

Darauf solltest Du Deinen Berater auch mal ansprechen.

Viel Glück!!!!

24. März 2004 12:37 # 14
Registriert seit: 11.02.2004
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Hallo, danke für Eure Hilfe...
Der Kurs ist nun doch genehmigt wurden, der Bildungsträger hatte Widersprtuch eingelegt. Es gab im Übrigen kein Problem wegen meines Wohnortes, das war also kein persönliches Problem. Alle, die in den Kurs sollten- auch die Freiburger, hätten nur teilnehmen dürfen, wenn der Kurs als förderwürdig anerkannt ist. Für eine Einzelfallförderung braucht man übrigen einen Nachweis, dass man von einem Arbeitgeber nach der Ausbildung übernommen wird... Grüße von Ute
25. März 2004 14:52 # 15
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Beiträge: 3

Meinen Glückwunsch !

Höre mit Erstaunen und noch mehr Interesse, dass bei Ablehnung einer Umschulung auch das Bildungsinstitut für dich (mich) tätig werden kann durch "Widerspruch".
Kannst Du mir da näheres zu mitteilen ?
Vielen Dank
boertel
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