Registriert seit: 18.12.2002
Bundesland: Bayern Beiträge: 348
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Hallo, arbeite in der Ergo als Freiberufler und würde gern wissen was denn der eigentliche Unterschied zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einer Praxisgemeinschaft ist. Gibt es da rechtliche Unterschiede? Liebe Grüße
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Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 23
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Hallo Nina,
bei einer Gemeinschaftspraxis gibt es mehrere Inhaber, die gemeinsam eine Praxis betreiben. Sie haben ein gemeinsames Institutionskennzeichen und rechnen gemeinsam ab. Das heißt es fließt alles in einen Topf. Bei einer Praxisgemeinschaft hat quasi jeder seine eigene Praxis in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten. Jeder rechnet für sich ab und hat ein eigenes Institutionskennzeichen und somit seine Kasse.
Ich hoffe, diese kurze Unterscheidung reicht erst mal?!
Gruß Andreas
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Registriert seit: 18.12.2002
Bundesland: Bayern Beiträge: 348
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Danke dir. :)
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Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229
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Die Unterscheidung ist nicht ganz richtig. Praxisgemeinschaften können auch aus verschiedenen Heilmittelerbringern bestehen, die dadurch zwingend eigene IK Nummern benötigen. Generell handelt es sich bei beiden um Organisations- und keine Rechtsformen. Die Ausgestaltung ist demnach völlig frei. Generell läßt sich sagen, daß eine Gemeinschaftspraxis die engere Form der organisatorischen Zusammenarbeit darstellt, während die Praxisgemeinschaft die lockere Form darstellt. Wer es ganz genau wissen möchte, dem sei angeraten die Existenzgründungsbroschüre zu erwerben. Dort wird diese Thema eingehend und gänzlich behandelt.
Beste Grüße
Christine Donner Diplom-Betriebswirt Moderator Forum Existenzgründung beratung@ergoxchange.de
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