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Freie Mitarbeit

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20. Mai 2004 16:18 # 1
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Plane mich als Freie Mitarbeiterin selbständig zu machen. Muss ich unbedingt für zwei Praxen arbeiten um nicht den Anschein zu erwecken Scheinselbständig zu sein?
Da ich ein spezielles Therapieverfahren anbieten möchte würde ich gerne eine zentrale Anlaufstelle haben und nicht in mehreren Praxen arbeiten.
Bitte Antwortet mir, denn ich sitze schon in den Startlöchern.
22. Mai 2004 10:28 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 1

Schade, knn Dir nicht weterhelfen, habe aer eine Frage an Dich. Ist es möglich, trotzdem man als Ergo angestllt ist, zusätzlich als "freier Mitarbeiter" in einr Praxis zu arbeiten?Steht das irgendwo nähe beschrieben?
Danke!!!!!!! für eine kurze Antwort und Dir alles Gute!!! Liebe Grüße Rena
22. Mai 2004 21:31 # 3
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo Ihr Beiden,
Um als freie MitarbeiterIn tätig zu sein müßt Ihr schon für mindestens 2 Praxen arbeiten.
Aber die Schwerpunkte kann man ruhig den einzelnen Praxen zu ordnen.
15 Kinder für Praxis A und 4 Erwachsene für Praxis B, könnte so ein Beispiel sein.
Ihr könnt auch für eine Praxengemeinschaft arbeiten, d.h. in einer Praxis sind 2 Ergos, die jeder für sich selbst abrechnen und Ihr seid über jeden von beiden bei den Kassen zugelassen.
Oder einen bis 2 Pat. über eine Praxis und die anderen über die zweite Praxis behandeln.
Viel Erfolg bei der Suche nach den geeigneten Auftragebern. Grüße von M.
23. Mai 2004 11:00 # 4
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Vielen Dank für Deine Antwort. Bitte entschuldige, wenn ich sie trotzdem hinterfrage.Aber ist es wirklich nötig für zwei Praxen zu arbeiten?
Bei der BfA wirkten die nicht so kritisch. Bei selbständiger Arbeit meinten sie, seien doch genaugenommen die Ärzte die Auftraggeber. Gibt es denn zu diesem Thema irgendetwas schriftliches?
Noch einen schönen Sonntag
23. Mai 2004 21:46 # 5
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hi,
Du mußt von Gesetzesgeberseite her 2 PRAXEN nachweisen, sonst bist Du scheinselbständig. Und das mußt Du nachweisen, spätesens bei der Zulassung über die Auftraggeber, die beiden Praxen.
Klar bekommen wir unsere Pat. über die Doc´s. Aber die AG rechnen für uns bei den KK ab. Ich hoffe so komprimiert geholfen zu haben
Ciao Masterli.
24. Mai 2004 08:26 # 6
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Vielen Dank. Dann muss ich mich jetzt dringend darum kümmern.
Jetzt habe ich gleich die nächste Frage, welche Kosten kommen denn auf die Praxis zu, wenn sie mich als freie Mitarbeiterin einstellt?
Sorry, wegen der vielen Fragen, aber Du bist die erste die schnell und kompetent antwortet.
24. Mai 2004 19:41 # 7
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hi Mili,
Also...Geld, Gehalt ist immer Verhandlungssache. Es gibt verschiedene Modelle, wie 70/30-Regelung, 70% vom Rezeptwert bekommst Du und der(die) AG 30%. Da brauchts Verhandlungsgeschick und wenn Du gute Fobis hast, dürfte es zu machen sein. 60/40 gibt es auch. Manche geben auch das komplette KM und Hausbesuchsgeld und 60% der Behandlungskosten. Rechnerisch habe ich den ersten Weg genommen, ist einfacher und naturellement rentabler.
Also nur Mut und viel Erfolg.
L.G. Masterli
25. Mai 2004 09:45 # 8
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Gut, die %- Regelung kenne ich, wie ist es aber mit den Versicherungen?
Renten-, Kranken- usw. ist klar, das zahl ich selbst, wie ist es aber mit den Kosten für die Knappschaft oder dergleichen, kommen da dauerhaft monatliche Kosten auf die Praxis zu?
26. Mai 2004 18:52 # 9
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo Mili,
Von welcher Knappschaft redest Du?
Du meinst bestimmt die BG, also die Berufsgnossenschaft. Der Beitrag bemisst sich nach Deinem Verdienst/Umsatz bzw. Einkommensteuererklärung. Meine "Steuerfrau" hatte das mit der BG geregelt, ich bekam ein Beitragsbescheid und habe das Geld wie alle anderen Versicherungsbeiträge vom Geschäftskonto aus überwiesen. Das ist auch nicht Sache der Praxis sondern des Freien Mitarbeiters.
Die Kosten, die der Praxis entstehen, ist Dein Umsatz, den Du ausgehandelt hast. Du mußt für alles gerade stehen. Als Freie trägst Du Dein Risiko alleine.
Denk´auch an Deine Berufshaftpflichtversicherung, falls irgendwas zu Bruch geht und Sachschäden in Praxis oder beim Pat. entstehen.
Ich habe zusätzlich noch einen Berufsrechtschutz abgeschlossen.
Zur besseren Übersicht ist neben den Privatkonto ein Geschäftskonto zu empfehlen.
Ich hoffe etwas geholfen zu haben.
Ciao und viel Erfolg M.
26. Mai 2004 19:14 # 10
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Hallo Masterli,
Deine Beiträge sind Gold wert. Welche Berufshaftpflichtversicherung würdest Du empfehlen?
Leider kann ich noch nicht versprechen ob dies meine letzte Frage ist.
28. Mai 2004 20:06 # 11
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hi Mili,
Ich habe damals ein Vertrag mit der DVE-Versicherungsstelle gemacht, weil die einen Gruppenvertrag haben, es gibt aber auch bei jedem anderen Versicherer Angebote, oder auch bei Banken.
Preise will ich hier nicht sagen, es lohnt sich zu vergleichen.
Ich lege mich nicht gerne auf Zahlen fest.
Bei weiteren Fragen gerne Mail.

L.G. M.
23. Juni 2004 12:10 # 12
Registriert seit: 04.02.2004
Beiträge: 11

Hallo, jetzt muss ich schon mal nachfragen, denn laut neuester Regelung ist das mit Freir Mitarbeit in 2 Praxen nicht mehr aktuell.
Laut Info eines Fachanwaltes für das Gesundheitswesen ist es zum neuesten Stand nicht mehr nötig in 2 Praxen tätig zu sein. Laut seiner auskunft kann ich nur für eine Praxis freier Mitarbeiter sein!
Aber wie ist das mit dem Fachlichen Leiter, kann ich als freier Mitarbeiter auch die fachliche Leitung einer Praxis übernehmen???
LG irchi
23. Juni 2004 22:05 # 13
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Da bin ich überfragt. Ich habe mittlerweile auch gehört, daß es möglich ist nur für eine Praxis zu arbeiten, kann aber nichts weiteres sagen. Frag´doch mal diesen Anwalt oder noch besser den Herrn Stenzel vom Referat Praxen beim DVE. Der müßte das wissen.

Liebe Grüße M.
24. Juni 2004 08:52 # 14
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Hallo irchi,
das wäre ja wirklich interessant. Gibt es darüber irgendetwas schriftliches?
Ich habe Herrn Stenzel damals so verstanden, dass er weiterhin empfiehlt mindestens zwei Auftraggeber zu haben. Er könne nicht garantieren ob nicht andernfalls bei einer Statusüberprüfung doch Scheinselbständigkeit zum tragen kommt.
24. Juni 2004 09:45 # 15
Registriert seit: 04.02.2004
Beiträge: 11

Werde mich bei diesem Fachanwalt nochmal kundig machen, wie das genau zu regeln ist und mich dann im Forum melden.
Bis dahin liebe Grüße
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