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anstellung und freie mitarbeit?

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15. Juni 2004 11:14 # 1
Registriert seit: 12.03.2002
Beiträge: 22

Denke darüber nach, meine 100%-Stelle in einer Klinik zu reduzieren, um dann z.B. einen Tag in einer anderen Einrichtung zu Arbeiten. Wie mache ich das am günstigstens? Arbeite ich als geringfügig Beschäftigte oder kann ich auch als freier Mitarbeiter in z.B. einer Praxis arbeiten?
Danke schonmal für die Tipps

17. Juni 2004 21:49 # 2
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hi Alex 78,
Also in Deinem Fall rentiert sich das gerinfügige Beschäftigungsverhältnis in der Praxis.
Als freie MA mußt Du für mindestens 2 Praxen arbeiten, da sonst Scheinselbständigkeit vorliegt.
Als Freiberulerin mußt Du alle Sozialversicherungsbeiträge komplett bezahlen, Steuern, BG und Brufshaftpflicht uam.
Ich hoffe für den Anfang geholfen zu haben.
Grüße Masterli
21. Juni 2004 10:53 # 3
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Als geringfügig Beschäftigter darf ich doch nur bis 400 ,-€ dazuverdienen. Meiner Erfahrung nach liegt man sehr schnell über diesem Betrag, wenn man 10 Std./ Wo zusätzlich in einer Praxis arbeitet. Ist es möglich auch als nichtselbständige mit der Prozentregelung als Honorarkraft in einer Praxis mitzuarbeiten?
Sicherlich ist dann am Ende dés Jahres auch eine Einkommenssteuererklärung nötig.
22. Juni 2004 20:31 # 4
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Zu Deinem letzten Beitrag Mili, bin ich etwas überfragt. Vielleicht geht das aber über eine 2. Steuerkarte. Am Besten Du schnackst das mit einem Steuerfachmann.
Einkommensteuer ist als Freie sowieso unabdingbar, weil ja da die vierteljährliche Steuerzahlung auch festgesetzt wird für das Finanzamt.
Liebe Grüße Masterli
5. Juli 2004 13:19 # 5
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Hallo,

in Bezug auf die Scheinselbstständigkeit bitte mal meine Antwort unter "Freie Mitarbeit" lesen. Was sich in Ihrem Fall mehr lohnt läßt sich recht einfach berechnen. Als geringfügig Beschäftigte dürfen Sie 400 EUR völlig steuer- und sozialversicherungsfrei zu Ihrer Angestelltentätigkeit hinzuverdienen. Sobald Sie darüber hinaus gehen, wird das das 2. Gehalt voll sozialversicherungspflichtig und ist auch komplett zu versteuern. Wieviel Sie dann verdienen müssten, um mehr als 400 EUR netto zu erhalten können Sie aus der Besteuerung der Lohnsteuertabelle entnehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge machen ungefähr 25% Ihres Einkommes aus. Wie Sie das mit Ihrem Praxisarbeitgeber regeln, was die Bezahlung anbelangt ist Ihnen überlassen. Sie können ein Fixgehalt aushandeln oder eine 70/30 Regelung. Das ist davon abhängig wie gut Sie sich verkaufen können. Eine selbstständige Tätigkeit in diesem geringen Umfang ist nicht zu empfehlen, da die Zusatzkosten für die eigene Versicherung für Ergotherapeuten zu hoch sind.

Beste Grüße


Christine Donner
Diplom-Betriebswirt
Moderator Forum Existenzgründung
beratung@ergoxchange.de
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