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Diskussionsforum

HMR und KK-Prüfung

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1. Juli 2004 18:17 # 1
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

liebe kollegen..
in kenntnis der vom dve bereitgestellten informationen möchte ich von euch einmal wissen, wie die "genehmigung einer verordnung durch die krankenkassen" in euren praxen geregelt ist...
macht das der praxiseigner ?? ihr selber ?? wie gehe ich mit der genehmigung vor, wenn der patient ( habe nur erwachsenen- klientel) einen betreuer hat ?? muss der das machen ?? mich bevollmächtigen ?? sollten die angehörigen des patienten die genehmigung bei den KK holen ?? müssen nun erstmal alle rezepte , bei den KK, die dem genehmigungsverzicht bisher nicht beigestimmt haben abgegeben werden??
ich fühl mich mit diesem problem momentan etwas hilflos (wie wahrscheinlich alle??) und sehe mich entweder stundenlange telefonate mit KK/betreuern/angehörigen führen (als was abgerechnet??) , und/ oder zu riskieren, "meine" verordnungen nicht mehr abarbeiten zu können,weil die erstattung der leistung nicht gesichert ist...-womit ich ziemlich abrupt ohne arbeit wäre...
wie handhaben das andere????
trotzdem einen guten donnerstag..
1. Juli 2004 18:32 # 2
Registriert seit: 01.04.2002
Beiträge: 4

Mein Chef hat die ideale Lösung für diese Probleme gefunden: Man erzählt allen Patienten die möglicherweise eine Genehmigung brauchen sie müßten jetzt erst mal drei Monate Pause machen. Wenn sie dann wiederkommen sind sie wieder ein Regelfall. Und dann hat er zwei Mitarbeitern mit dem Hinweis auf die neuen Heilmittelrichtlinien gekündigt ...Ist doch Super oder nicht?
1. Juli 2004 23:49 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

ich lese einen gewissen zynismus ??? klingt gut.....

und : die meisten meiner patienten können nicht wirklich aufnehmen, was ich ihnen erzähle...
2. Juli 2004 14:15 # 4
Registriert seit: 03.06.2002
Beiträge: 299

Hallo,

ich bin zwar schon lange nicht mehr Mitglied im DVE aber die Informationen, die es auf der Internetseite des Verbandes gibt, sind in der letzten Zeit sehr präzise und zutreffend.

Die neuen HMR sind eben "nur Richtlinien" es wird einige Zeit dauern, bis alle - Patienten, Ärzte, Therapeuten und Krankenkassen - das richtig umsetzen.

Inzwischen haben schon einige Krankenkassen auf das Genehmigungsverfahren, zumindest bis auf weiteres, verzichtet. Das ist schon einmal ein "Lichtblick".

Mit freundlichen Grüßen
J. Behnke
2. Juli 2004 17:44 # 5
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

das es "nur" richtilinien sind und das einige kassen das genehmigungsverfahren ausgesetzt haben, ist mir bekannt und klar... AAAAAAAber... meine frage war: wie geht ihr mit dem zwischenzeitlichen chaos um???
3. Juli 2004 12:46 # 6
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 58

Hallo,
mein vorschlag für dich: setze dich mit deinem praxisinhaber zusammen und bespreche seine für die praxis gültige vorgehensweise. Er steht dafür gerade. Das problem an den neuen hmr sind nicht die krankenkassen sondern die verschreibungsmoral der ärzte die nun (bei bedarf) alle argumente für einen verschreibungsstop geliefert bekommen haben. Wer was erreichen möchte sollte da mit guten zielgerichteten argumenten und überzeugender therapiequalität ansetzten.
schönen gruß
unser wahlspruch: uns steht das wasser bis zum hals aber die qualität ist gut ;-)
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