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Für was gibt´s die Hausbesuch-Pauschale genau?

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17. September 2004 11:32 # 1
Registriert seit: 29.11.2003
Beiträge: 8

Liebe Ergos,

ich hoffe sehr dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich müßte nämlich wissen für was genau die Hausbesuch-Pauschale gezahlt wird.
Ich bin die einzige Angestellte bei meinem Chef und wir machen beide ausschließlich Hausbesuche bei psychiatrischen Patienten. Hierfür benutze ich meinen eigenen PKW, doch das Fahrgeld dass ich von der Krankenkasse bekomme deckt die Kosten für´s Auto nur zum Teil. Immerhin fahre ich fast die Hälfte der Kilometer für die Arbeit. Selbst der VDAK konnte mir diesbezüglich nicht weiterhelfen. Lediglich die Vermutung es könnte sich um eine Bezahlung für "Mehraufwand", bzw. "zusätzlichen Personalaufwand" handeln war mir zu ungenau. Schließlich habe den Mehraufwand, bzw. die Mehrkosten ja ich und mehr Personal hat er nicht, bzw. mache ich wirklich nur Hausbesuche, außerdem gibt es in der Praxis gar keinen eigenen Arbeitsplatz für mich. Sogesehen ist mein Auto mein Arbeitsplatz, bzw. Betriebsmittel.
Die Idee eines Praxisautos, dass ich privat nutzen könne hat seine Steuerberaterin abgelehnt, da es Probleme geben würde, sollte ich privat einen Unfall bauen.
Ich möchte einfach eine gerechte Lösung finden, und ich denke es wäre nur gerecht wenn er mir einen Teil der Hausbesuchspauschale abtreten würde. Immerhin sin das so zwischen ca. 8,50€ pro Besuch!
Hoffe jemand hat Erfahrung mit so einem Arbeitsverhältnis und kann mir Informationen hierzu geben.

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17. September 2004 12:44 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 9

Also zu der Hausbesuchspauschale kann ich dir leider nichts sagen, aber ich fahre einen Dienstwagen mit Privatnutzung und das scheint überhaupt kein Problem zu sein (auch mit Steuerberaterin geklärt)!? Keine Ahnung, wer sich da jetzt vertut oder falsch informiert ist, aber vielleicht gibt´s noch ne andere Quelle, wo du diesbezüglich nachfragen kannst!?
Liebe Grüße und schönes WE!

21. September 2004 21:39 # 3
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Also, ich würden den guten Mann um ein Gespräch bitten und ihm erkären warum ich mindestens die Hälfte der Hausbesuchspauschale haben möchte. Wenn Du nämlich nicht wärst könnte er das Geld auch nicht verdienen, denn er kann ja schlecht für zwei Leute die Leistung alleine erbringen. Vielleicht läß er mit sich reden und sieht das auch ein.
Viel Erfolg wünscht Masterli

28. September 2006 22:50 # 4
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 11

Hallo ihr...
genau um dieses Thema Hausbesuchspauschale mache ich und meine kollegen sich auch grad gedanken. Wir arbeiten auch in einer praxis mit ca. 50 % Hausbesuchen. Und da wir 6 Therapeuten und ein Praxisauto sind, machen wir natürlich die meisten Hausbesuche mit dem Privatauto. Zwar bekommen wir pro km die 30 cent am monatsende (zumindest im moment noch, der chef will einführen, dass wir das ganze am jahresende über die steuer abrechnen, was ich nicht einsehe, da ich das geld ja dann ein jahr lang auslegen muss, und das bei dem mickrigen gehalt mir nicht leisten kann), aber von dieser Hausbesuchspauschale sehen wir keinen cent. ich finde es ehrlichgesagt auch sehr ungerecht. schließlich habe ich mein auto nur wegen den hausbesuchen behalten. auf arbeit und zurück könnte ich mit bus oder bahn fahren. aber es gibt doch definitiv kein gesetz, das vorschreibt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Teil der hausbesuchspauschale hat, oder? falls ihr was wisst, bzw. Quellen kennt, die auf dem aktuellen Stand sind, und nicht von 2002 oder so, dann sagt bitte bescheid. vielen dank

29. September 2006 00:42 # 5
Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 23

Hallo,

bevor man, wie masterli schreibt, irgendwas einfordern soll, sollte man die Begrifflichkeiten klar haben, um zu wisen von was man da redet.

Die Hausbesuchspauschale wird gezahlt für den zusätzlichen Zeitaufwand, den der Therapeut braucht um zum Patienten und wieder zurück in die Praxis zu kommen. Hat also nichts mit dem Betriebsmittel Auto zu tun. Der Therapeut kann ja nicht gleichzeitig in der Praxis und zum Hausbesuch sein.

@ ak 28
Da Du angestellt bist, wirst Du wahrscheinlich für eine gewisse Stundenzahl bezahlt. Diese Stundenzahl wird wohl nicht mit der reinen Therapiezeit identisch sein. Somit ist die benötigte Wegezeit in Deiner Arbeitszeit enthalten und entsprechend mit bezahlt.

Was anderes ist es, wenn nach Einheiten bezahlt wird. Dann muss es natürlich auch eine Bezahlung zusätzlich für die Wegezeit geben.

Aber egal wie Dein Vertrag gestaltet ist: Dein AG bekommt vin den Kassen einen Betrag für die Behandlungen, der sich eben aus den einzelnen Positionen zusammensetzt. Und aus dem Geld, das er auf diesem Wege bekommt, muss er Dein Gehalt kalkulieren. Ind da ist es eigentlich für Dich wiederum egal, aus welchen Positionen es sich zusammengesetzt hat.

Um aber solche Zusammenhänge nachvollziehen zu können, reichen die Informationen, die sich nur auf das einfordern von Pauschalen beziehen, nicht aus! Wie gesagt, man muss dann schon wissen wie der Arbeitsvertrag gestaltet ist.

Gruß
Andreas

29. September 2006 07:29 # 6
Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 113

Hallo, ich dachte immer entweder km-geld oder wegegeldpauschale?was stimmt denn nun?bitte klärt mich auf1danke

29. September 2006 07:44 # 7
saloia
saloia
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Beiträge: 3624

Zitat:
Hallo, ich dachte immer entweder km-geld oder wegegeldpauschale?was stimmt denn nun?bitte klärt mich auf1danke



es gibt entweder km-geld ODER wg-pauschale...
muss gerechnet werden, was günstiger ist....

das ist aber vollkommen unabhängig von der hb pauschale. die ist fix (ausnahmen gibts natürlich auch wieder) und wird immer dann von den kassen gezahlt, wenn auf der verordnung hausbesuch angekreuzt ist....

das sind DREI verschiedene posten, mit DREI verschiedenen bezeichnungen....





gruß - saloia
29. September 2006 17:21 # 8
Liz
Liz
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Beiträge: 367

Geändert am 04.02.2007 17:23:00
29. September 2006 17:24 # 9
Liz
Liz
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 367

Geändert am 04.02.2007 17:22:00
29. September 2006 17:42 # 10
Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 3

Hallo liebe Ergos!
Bei uns in der Praxis wird es so gehandhabt: Pro Hausbesuch erhalten wir einen Anteil von 3 €. Für die gefahrenen Km hin- und zurück bekommen wir 0,30€ pro Km. Allerdings finde ich das auch nicht besonders fair. Denn eigentlich stehen uns die gesamten 8,50€ der Hausbesuchpauschale zu. Das Geld ist nämlich die Bezahlung für die Zeit, die man braucht, um zukm Hausbesuch zufahren.Das ist nämlich auch Arbeitszeit! Viele Arbeitgeber scheinen das zu vergessen! Viel Erfolg bei den Verhandlungen!

29. September 2006 23:06 # 11
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 7

Hallo!
Also Grundsätzlich verstehe ich Eure Aufregung etwas von der Hausbesuchspauschale, die Euer Arbeitgeber erhält ab zu bekommen. Allerdings müsst Ihr auch bedenken, dass die Zeit, die Ihr herum fahrt nicht nur für Euch bedeutet, dass kein Tehrapie stattfinden kann sondern genauso für den Arbeitgeber. Und ich möchte mal unterstellen, dass die meisten Arbeitgeber versuchen, einen gerechten Weg der Bezahlung zu finden. Und dass, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, ist nicht leicht! Man muss so viele Ausgaben mit einplanen wie Urlaub, Krankheit, ausfallende Einheiten, etc. Und hier würde ich mir wünschen, dass meine Mitarbeiter sich genauer erkundigen würden, bevor sie mir unterstellen, ich würde nur in meine Tasche wirtschaften! Also, klärt Eure Verträge genau ab und schaut, ob dass wirklich alles so ungerecht verteilt wird!

1. Oktober 2006 17:07 # 12
Liz
Liz
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 367

Geändert am 01.10.2006 17:08:00
Hallo, kann mir noch jemand sagen, in welchem Radius um die Praxis Hausbesuche oder Heimbesuche mit medizinischer Indikation durchgeführt werden können? Wie weit weg kann das sein in km?
Danke
4. Oktober 2006 21:40 # 13
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 8

Zitat:
Hallo, kann mir noch jemand sagen, in welchem Radius um die Praxis Hausbesuche oder Heimbesuche mit medizinischer Indikation durchgeführt werden können? Wie weit weg kann das sein in km?
Danke


4. Oktober 2006 21:41 # 14
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 8

Zitat:
Hallo, kann mir noch jemand sagen, in welchem Radius um die Praxis Hausbesuche oder Heimbesuche mit medizinischer Indikation durchgeführt werden können? Wie weit weg kann das sein in km?
Danke



Hallo,
der Radius ist auf 19 km festgelegt.
Viele Grüße

5. Oktober 2006 07:58 # 15
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3624

Geändert am 05.10.2006 18:08:00
Zitat:
[zitat]Hallo, kann mir noch jemand sagen, in welchem Radius um die Praxis Hausbesuche oder Heimbesuche mit medizinischer Indikation durchgeführt werden können? Wie weit weg kann das sein in km?
Danke


noch ein zitat---- warum klappt das eigentlich hier so schlecht mit den zitatantworten?????-----
Hallo,
der Radius ist auf 19 km festgelegt.
Viele Grüße "
--------------zitat ende..................

das ist eine zahl, die man so fix nicht stehen lassen kann...
hängt von der praxendichte und den gesamten örtlichen begebenheiten ab..
ich habe - für eine "ländliche" praxis- eine zahl von 30 km im kopf, bis zu denen wir fahren durften (allerdings stammt diese zahl ungefähr aus 2004 und mag sich geändert haben)....

kann da vielleicht mal jemand "offizielles" von hier was zu sagen????


gruß - saloia
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