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Freiberuflichkeit - mal wieder...

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17. November 2004 18:43 # 1
Registriert seit: 26.02.2004
Beiträge: 21

Also, ich brauche mal einen kompetenten Rat.
Zur Situation:
1. Ich arbeite als Ergo festangestellt halbtags in der Frühförderung.
2. Ich betreibe freiberuflich seit Anfang des Jahres eine
psychomotorische Präventionsgruppe im Kindergarten. Die Eltern sind
Selbstzahler.
3. Ich habe jetzt die Möglichkeit, für eine Ergopraxis freiberuflich zu
arbeiten oder eventuell auf € 400,-- Basis.
Meine Fragen:
1. Wie muss ich jetzt formal vorgehen, um freiberuflich für eine Ergopraxis
zu arbeiten?
2. Brauche ich unter den o.g. Voraussetzungen auch zwei Praxen ber die
ich meine Rezepte abrechnen muss?
3. Welche Splittung ist realistisch, da ich die Praxisräume selbst nicht
nutzen werde, sondern ausschließlich im Hausbesuch unterwegs sein
werde?
Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße Ulrike
19. November 2004 21:23 # 2
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo Ulrike,
Viele Fragen auf ein Mal,
freiberufliches Arbeiten erfordert am besten 2 Praxen und es ist unter 400 Euro nicht zu empfehlen. 400 € ist minijob und als echte freie Ergo muß man auch alle Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Einkommensteuer, BG, Berufshaftpflicht- versicherung, Eine Praxis geht auch, aber da sind die anderen Auftraggeber Privatpatienten. Die BfA hakt da nach, Du hast nämlich selbst keine Angestellten beschäftigt. Bei nur einem Auftraggeber ist der Schritt zur Scheinselbständigkeit oft klein, es wurde hier schon viel geschrieben, schau mal in der Suchefunktion dieser Foren, da findest Du viele Beiträge, u.A. auch von mir.
Splitting ist eine individuelle Sache, ist mit den Auftraggebern auszuhandeln.
Beispiele sind60/40, 70/30, 75/25, oder 70% von den Behandlungskosten und Hausbesuch, KM bis zu 100%, je nach Verhandlungsgeschick.
Liebe Grüße und viel Erfolg vom Masterli
19. November 2004 21:51 # 3
Registriert seit: 26.02.2004
Beiträge: 21

Hallo Masterli,

danke ersteinmal, was für ein Dickicht. Habe heute beim Vdak angerufen, der erklärte mir, dass es einen Unterschied gibt zwischen freiberuflicher Tätigkeit und freiberuflicher Tätigkeit...
Einerseits müsste man Räumlichkeiten von der abrechnenden Praxis anmieten, dann würde man eine Kassenzulassung bekommen (ist das die Geschichte mit dem Splitting?) und andererseits kann man als freier Mitarbeiter sozusagen als Honorarkraft arbeiten ohne Räume, kann die Rezepte aber nicht als die "eigenen" abrechnen. Weißt du da was näheres? LG Ulrike
20. November 2004 20:49 # 4
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo Ulli,
Zu Deinem letzten Beitrag:
freiberuflich- Du hast `ne eigene Praxis. Dann hast Du die Räume wahrscheinlich angemietet.
Freier Mitarbeiter: Du arbeitest im Idealfall für 2 Praxen und schreibst jedem eine Rechnung für Deine Leistungen,
Dh. Du bekommst zB. 70% vom Rezeptwert, oder das was Du aushandelst. Der Rest ist sozusagen ähmlich wie eine Miete wenn Du in der Praxis behandelst
=Splitting.
Kassenzulassung bekommst, wennDu Deine eigenen Räume hast ,sonst gibt´s keine Zulassung!! Dann mit der eigenen Praxis kannst Du auch selbst abrechnen mit den KK oder über ein Rechenzentrum, d.h. Du rechnest Deine Rez selbst ab.
Ich habe selbst keine eigene Praxis, kenne mich da aber auch ganz gut aus, bei Bedarf kannst Du mir auch privat mailen. Ich bin schon lange in freien Praxen zu Hause.
L.G. Masterli
21. November 2004 13:26 # 5
Registriert seit: 26.02.2004
Beiträge: 21

Danke Masterli,

werde jetzt erstmal abwarten, was die Praxisinhaberin noch heraus findet und würde mich dann gerne nochmals bei dir melden, um meine Position zu festigen, bevor ich in Verhandlungen gehe.

Bis dahin Ulrike
24. November 2004 16:06 # 6
Registriert seit: 28.04.2004
Beiträge: 6

Hallo Masterli,

ich habe auch evtl. vor ein paar Stunden in der Woche nebenbei in einem KIGA kinder zu behandeln. Hauptberuflich bin ich 32 Std. angestellt. Wie würdest du dies am geschickteste angehen? Ich hab mich noch nicht erkundigt und du scheinst dich gut auszukennen
24. November 2004 20:56 # 7
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
an Anja 1680
Nun da ich keine Kindergartenerfahrung habe, weiß ich keine so gescheite Antwort.
Ich täte das dem KIGA in Rechnung stellen, und falls das nicht möglich ist tue Dich mal mit einer Pädiatrieerfahrenen Ergopraxis zusammen und probiert es über Rezeptabrechnung. So weit ich weiß geht das auch nicht mehr so ganz einfach wie in Heimen oder sozialen Gemeinschaften. Also frag einfach eine Pädiergo.
Liebe Grüße und Danke für Dein Kompliment, Masterli
17. März 2005 11:57 # 8
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Die Behandlung von Kindern in Kindergärten selbst ist mit ergotherapeutischen Verordnung verboten! Möglich ist das nur, wenn die ärztliche Indikation dies vorsieht und es sich um einen integrativen Kindergarten handelt. Im Einzelfall einfach mit der Kasse des Patienten Kontakt aufnehmen und gute Gründe gfür die Behandlung im Kindergartren nennen, die sich auf die Heilungschancen beziehen. Dann ist das in der Regel unproblematischer als man denkt.

Beste Grüße

Christine Donner
Diplom-Betriebswirt
Moderator Forum Existenzgründung
beratung@ergoxchange.de
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