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Geändert am 13.06.2005 20:06:00
selbständige ergo/mobiler dienst OHNE praxisräume hallo liebe kollegen/innen, gibt es so etwas, evtl. nur für selbstzahlende patienten?? würde mich gerne über mail austauschen. gruß von mni
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Hallo, Mobile Ergo über freie Mitarbeit geht, Selbstzahler kannst Du so behandeln auf Rechnung. Die eigene Praxiszulassung erfolgt immer nur mit den Räumlichkeiten.Zulassung gilt für die GKV-Patienten. Das Andere ist wie Du schon sagst Privat. L.G. Masterli
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Danke für die rasche Antwort!!!
Hm----dachte eben an total selbständig, ohne freie Mitarbeit--wie würde das dann funktionieren?? Als freier Mitarbeiter NUR Privatzahler?? Gruß von Monique
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Hallo, ich weiß nun was Du meinst, eben totale Selstständigkeit ohne die Räume, aber Zulassung zu besitzen und nur mobil arbeiten. Schön wär´s .Nein, leider geht das nicht. Ich habe auch schon bei verschiedenen Kassen und so weiter angefragt, es ist nur mit der eigenen Praxis möglich. Ist irrwitzig, vor allem wenn man die teueren Räume eigentlich gar nicht einsetzen kann weil man ja mobil arbeitet. Ich bin freie MA und habe ausschließlich nur HB-Patienten. Ich muß über mindestens 2 Praxen abrechnen, damit ich echt selbstständig bin und der Scheinselbstständigkeit entgehe. Selbstzahlende Patienten sind von dieser Regelung nicht berührt, das gilt für die Patienten der GKV, und das ist ja nun mal der größte Anteil der Bevölkerung. L.G. Masterli
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danke Masterli, das ist interessant! wo ein Wille da ein Weg?? Leider arbeite ich nur in der Pädiatrie- da werden HB schwer auf Kasse mgl. sein. Mal sehen, ob und wie es weitergeht- es muss....irgendwie... LIeben Gruß von Monique
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Hallo Mni, Dann arbeite für 2 Praxen, klar die HB`s fehlen. Aber so kannst Du auch selbstständig sein, überleg es Dir Doch mal. L.G. Masterli
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Hallo, könntet ihr mich bitte aufklären? Auch wenn es etwas dümmlich klingen mag...was ist HB?? Ich bin 44 Jahre (Berufsanfängerin)und habe nach ca. 20 Absagen ein wenig den Mut verloren.Ich könnte freiberuflich für eine Praxis arbeiten.Ebenfalls könnte ich als Urlaubsvertretunge bei 2 Einrichtungen anfangen.Aber nun lese ich hier, das man auch dafür eig. Praxisräume braucht. Ist das so richtig? Was kann ich da machen?Für Tipps wäre ich recht dankbar.
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Hallo @Masterli, in 2 Praxen zu arbeiten ist kaum mgl. hier- das wollen die jeweiligen Praxisinhaber nicht, obwohl ich immer versichere, dass ich mich total an die Schweigepflicht halte und niemals Interna ausplaudere. nun entwickelt es sich so, dass ich in einer Praxis evtl.einen Minijob -vertrag kriegen könnte, bei einer anderen bin ich schon freie MItarbeiterin, darf da aber nur wenige Kinder haben--etwa 5. wäre das denkbar? Wobei ich dann immer noch etwas anderes bräuchte....
Hallo @Tecar, das ist frustrierend, so viele Bewerbungen und Absagen. Nur leider sieht es auf dem Ergostellenmarkt sehr düster aus nach meiner Erfahrung.Ich würde an Deiner Stelle nehmen , was ich kriegen kann, um Erfahrungen zu sammeln und ackern wie verückt. HB sind Hausbesuche--man kann nie alles wissen,und wer nicht fragt, lernt nichts dazu. Viel Erfolg und Gruß von Monique
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Danke Monique...werd ich wohl tun...euch 2 auch viel Erfolg. LG, Carmen
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An Mni, Und wenn Du Deine Praxen etwas weiter auseinander legst?? Ich habe schon gehört, daß es Gerichtsurteile gibt, wo der Freie MA durchsetzen konnte, daß er für eine Praxis arbeiten darf. Wo das geschrieben ist weiß ich leider nicht. Ich nehme an, dass die weiteren Auftraggeber dann Privatpatienten sind, die man dann aber auch nachweisen muß. Das geschieht ja dann schon durch die Rechnungen, die ja in diesen Fällen direkt an die Patienten geschrieben werden. Der Schritt zur Scheinselbstständigkeit ist allerdings nicht sehr groß, deshalb bin ich für mindestens 2 Praxen, bzw. Einrichtungen. L.G. Masterli
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@Masterli,
bitte kannst Du mir noch sagen, wo ich solche Infos evtl. kompakt nachlesen kann? Allmählich rotiere ich- alles muss ich mir aus den Fingern saugen, was das an Zeit und Energie kostet--und zu "normalen Telefonzeiten" arbeite ich ja noch und kann dannnicht telefonieren........und vom Verband- muss ich leider sagen-hab ich bisher esbezüglich auch kaum Hilfe/Antwort erhalten. GRuß von Monique Ein Anwalt/Steuerberater wird sich mit solch speziellen Fragen ja wohl auch nicht auskennen??
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saloia
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Geändert am 20.06.2005 21:05:00
.... gabs da nicht mal die info vom verband, das ergotherapeuten, respective KEIN heilmittelerbringer für zwei arbeitnehmer/praxen arbeiten muss, weil der verdacht der scheinselbständigkeit von vornherein nicht gegeben ist???? ich find das jetzt natürlich nicht so schnell wieder.. aber ein bischen stöbern sollte es zutage bringen...
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Hallo Mni, Ein guter STB kennt sich da aus, Frau Donner hier hatte da auch mal geschrieben das 1 AG reicht, aber nimm Dir noch Privatpatienten hinzu, dann hastr Du auch mehrere AG. Ich selbst bin lieber Nummer sicher und arbeite für 2 Praxen. physio.de hilft gerne auch weiter in dessen Foren bei den Vollprofis. Siehe auch www.bfa.de : Statusfeststellung L.G. Masterli
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Danke Mastreli. es wird immer komplizierter. Hier bieten sie überwiegend Minijobs an, aber keiner will, dass die gleiche Ergo näher als 50km in einer anderen Praxis arbeitet.Wie soll ich mich denn da zerteilen? Da hab ich ja mehr Benzinkosten als ich verdiene. Darf man mehrere Minijobs haben?? Wie viele Minijobs braucht man zu überleben?? Monique
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Hallo, Soweit ich weiß darfst Du mehrere Minijobs haben, wie das dann mit der Sozialversicherung ist frage besser den STB, sonst könnte es kompliziert werden. L.G. Masterli
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